Zielsteuerungs-vertrag

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 Präsentation transkript:

Zielsteuerungs-vertrag 128. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung Zielsteuerungsvertrag Gesundheit – Was ist Neu? Zielsteuerungs-vertrag 2017 - 2021 Mag. Thomas Worel Wien am 5. Dezember 2017

Zur Person Mag. Thomas Worel Geb.: 8. November 1963 Ausbildung: Jurist Org.: BMGF Leiter der Abteilung I/C/13 Rechtsangelegenheiten der Strukturreform und Gesundheitsökonomie Kontakt: Tel.: 01/71100/644178 E-Mail: thomas.worel@bmgf.gv.at

Was ist der Zielsteuerungsvertrag und was beinhaltet er? Zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung Beschreibung der konkreten Themen mittels Zielen und Maßnahmen (inkl. Messgrößen und Zielwerten) Festlegungen zur Finanzzielsteuerung Regelungen zum Monitoring 1. Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2013 bis 2016 2. Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2017 bis 2021

Was sind die wesentlichen Themen des Zielsteuerungsvertrages 2017 bis 2021? Rasche Umsetzung der Primärversorgung Stärkung des ambulanten Bereichs Forcierung der gemeinsamen Planung im Gesundheitswesen Öffentlicher Gesundheitsdienst Ausbau moderner Technologien (wie z.B. e-Impfpass, e-Medikation) Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendgesundheit Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen Stärkung der Gesundheitskompetenz

Öffentlicher Gesundheitsdienst Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine flexible, effiziente und übergreifende Weiterentwicklung und Umsetzung der Aufgaben des ÖGD auf Landesebene Prüfung Gesetze, inwieweit Tätigkeit zwingend durch Amts-, Sprengel- oder Gemeindeärztinnen/-ärzte wahrzunehmen sind. Einrichtung eines Expertenpools zur raschen Intervention bei hochkontagiösen Erkrankungen für medizinisches Krisen-management an Standorten der AGES mit folgenden Aufgaben: Erstellung von Risikoanalysen Beratung und Intervention vor Ort Erstellung von Prüfberichten

Finanzzielsteuerung Ausgangslage: Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) von durchschnittlich 5,2 % p.a. seit 1990 und damit höher als der Anstieg der Wirtschaftsleistung (BIP) Ziel: Schrittweise Annäherung des Anstiegs der öffentlichen Gesundheitsausgaben an den mittelfristig prognostizierten Anstieg des nominellen BIP (von derzeit 3,2 %) Langfristige Perspektive: Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP bei rund 7 % stabil halten Keine Einsparungen, sondern weiteres maßvolles Wachstum der Gesundheitsausgaben

Was ist das langfristige Ziel der Zielsteuerung-Gesundheit? Gesundheitszustand Finanzierbarkeit hochqualitative Versorgung

Dokumente auf BMGF-Website Gesundheitsreform: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheitsreform/ Zielsteuerungsvertrag 2017 bis 2021: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Gesundheitsreform/Zielsteuerungsvertrag_2017_bis_2021 Rechtsgrundlagen der Zielsteuerung-Gesundheit ab 2017: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Gesundheitsreform/_nbsp_Rechtsgrundlagen_der_Zielsteuerung-Gesundheit_ab_2017 Zielsteuerung-Gesundheit – Monitoringberichte: https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Gesundheitsreform/Zielsteuerung-Gesundheit_ndash_Monitoringberichte

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!