Einführung in die Stadtsoziologie

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 Präsentation transkript:

Einführung in die Stadtsoziologie Armut und Stadt Einführung in die Stadtsoziologie Prof. Dr. Frank Eckardt Sommersemester 2011

Inhaltsangabe Theorien über Armut Armut in Deutschland Das Beispiel München

1. Theorien über Armut Individualistische Theorien Armut als Folge individueller Anpassungsschwierigkeit Armut als Defizitperspektive Armut als Handlungsoption (Rational Choice)

1. Theorien über Armut „Kultur der Armut“ (C. Lewis) Lebens- und Denkweisen von Armen tradieren sich über Generationen und verhindern daher eine soziale Mobilität Die „Kultur der Armut“ verhindert die Investitionen der Familie in Bildung Armut setzt sich so auch trotz Ressourcen fort

1. Theorien über Armut 3. Makrostrukturelle Theorien Armut ergibt sich aus gesellschaftlich vorgegebenen sozialen Ungleichheiten Sie ist Ausdruck der Polarisierung zwischen Besitzenden und Besitzlosen Armut ist durch individuelles Verhalten nicht zu beeinflussen

1. Theorien über Armut 4. Theorie der erlernten Hilflosigkeit Laut Seligman betrachten Personen in einem Zustand der erlernten Hilflosigkeit Probleme als persönlich, generell oder permanent: persönlich – sie sehen (in) sich selbst als das Problem; generell – sie sehen das Problem als allgegenwärtig und alle Aspekte des Lebens betreffend; permanent – sie sehen das Problem als unabänderlich.

1. Theorien über Armut Theorien der Relativen Deprivation Armut ist Teil von Lebenslagen und durch subjektive wie objektive Umstände gekennzeichnet Die objektive Deprivation stellt sich als relative Armut dar Die subjektive Deprivation ergibt sich aus der individuellen Empfindung von Benachteiligung

2. Armut in Deutschland 2.1 Offizielle Armutsdefinitionen 2.2 Allgemeine Entwicklung 2.3 Armutsgefährdung nach sozialen Gruppen 2.4 Kinderarmut 2.5 Working Poor 2.6 Wohnungslosigkeit 2.7 Überschuldung

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Äquivalenzeinkommen Ein Vier-Personenhaushalt besteht aus zwei Erwachsenen, zwei Kindern von 15 und 10 Jahren und hat ein monatliches (Netto-)Einkommen von 3500 Euro. Die Addition der Gewichtungsfaktoren ergibt: 1 + 0,5 +0,5 + 0,3 = 2,3. Das bedarfsgewichtete (Netto-)Äquivalenzeinkommen der Haushaltsmitglieder beträgt 3500 Euro: 2,3 = 1521,74 Euro.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Äquivalenzeinkommen Der erste Erwachse im Haushalt erhält das Gewicht 1, jedes weitere Haushaltsmitglied ab 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder unter 14 Jahren jeweils den Faktor 0,3. Die Faktoren aller Haushaltsmitglieder werden addiert. Durch den Wert, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird das Gesamteinkommen des Haushalts geteilt.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Äquivalenzeinkommen Neben der absoluten Höhe des Einkommens kommt es darauf an, wie viele Personen davon leben müssen. In der Verteilungsforschung werden deshalb oft so genannte Äquivalenzeinkommen verglichen, in deren Berechnung die Haushaltsgröße und -zusammensetzung einfließen. Das gesamte Einkommen eines Haushalts wird dabei rechnerisch gleichmäßig auf alle Haushaltsmitglieder verteilt.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Äquivalenzeinkommen Das Haushaltseinkommen wird nicht einfach durch die Zahl der Personen geteilt. Stattdessen wird üblicherweise eine bedarfsorientierte Gewichtung vorgenommen, die berücksichtigen soll, dass 1. Kinder einen geringeren Einkommensbedarf haben als Erwachsene, 2. die Lebenshaltungskosten pro Person in Mehrpersonenhaushalten normalerweise geringer sind als in Einpersonenhaushalten.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Median Das Medianeinkommen ist das Einkommen desjenigen, der genau in der Mitte stünde, wenn sich alle Personen der Grundgesamtheit (z.B. Bevölkerung eines Landes) nach ihrem Einkommen sortiert in einer Reihe aufstellen würden. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel hat der Median den Vorteil, dass er "unempfindlich" gegenüber Veränderungen an den äußeren Rändern der Einkommensverteilung ist. So würde sich eine am Medianeinkommen orientierte Armutsgrenze nicht nach oben verschieben, wenn beispielsweise die Einkommen der reichsten Bevölkerungsschicht sprunghaft anstiegen.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Armuts(risiko)grenze Die Armuts- oder Armutsrisikogrenze bezeichnet das Einkommen, unterhalb dessen jemand als arm gilt. Nach einer Übereinkunft der EU-Mitgliedsstaaten liegt der Grenzwert bei 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens. Als Einkommensgröße werden bei der Berechnung bedarfsgewichtete Nettoäquivalenzeinkommen verwendet. In Deutschland liegt die Armutsrisikogrenze aktuell bei 938 Euro pro Monat.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen "Arbeitslosengeld II" (Alg II) Alg II kann auch von Menschen in Anspruch genommen werden, die zwar einen Arbeitsplatz haben, aber so wenig verdienen, dass sie (nach Abzug von Ausgaben wie Steuern, Sozialversicherung, Miete, Fahrtkosten, Versicherungen etc.) weniger als den Alg II-Satz haben liegen. Dieser Regelsatz beträgt seit Juli 2006 in allen Bundesländern einheitlich 345 Euro pro Monat, hinzu kommen Kosten für Wohnung, Heizung und eventuelle Mehrbedarfe (etwa für Schwangere und Alleinerziehende).

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen "Arbeitslosengeld II" (Alg II) Seit Anfang 2005 haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren einen Anspruch auf staatliche Hilfe - ebenso ihre Partner und Kinder zwischen 15 und 24 Jahren, die im gleichen Haushalt leben. Durch die Einführung von "Arbeitslosengeld II" wurden die früheren Leistungen "Arbeitslosenhilfe" und "Sozialhilfe" zusammengelegt.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Existenzminimum Das soziokulturelle Existenzminimum wird in Deutschland statistisch ermittelt und bildet die Grundlage für die Bemessung von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt und den Freibetrag der Einkommensteuer. Es wird anhand der Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte berechnet. Für eine alleinstehende Person ergibt sich derzeit ein Existenzminimum von 345 Euro im Monat zuzüglich Wohn- und Heizkosten.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Grundsicherung Keine Sozialhilfe, sondern eine "Grundsicherung" erhalten Menschen ab 65 Jahren. Sie soll Rentner/innen den diskriminierenden Gang zum Sozialamt ersparen, falls Rente, sonstiges Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen. Außerdem müssen Kinder - sofern ihr Jahreseinkommen unter 100 000 Euro liegt - nicht mehr dafür aufkommen, wenn ihre Eltern diese Grundsicherung in Anspruch nehmen. Eine weitere Grundsicherung gibt es für Erwerbsgeminderte.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Existenzminimum Als Existenzminimum wird ein materieller Mindeststandard bezeichnet, der das physische Überleben garantiert. Etwas weiter gefasst ist der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums, der neben Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und Gesundheitspflege beispielsweise auch die Kategorien Freizeit und Verkehr beinhaltet.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Sozialhilfe Kinder unter 15 Jahren und nicht Erwerbsfähige haben einen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie besteht aus Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Höhe der HLU entspricht im Prinzip dem Alg II: Der Haushaltsvorstand erhält 345 Euro monatlich; niedrigere Sätze gelten in Bayern (341 Euro) und in den neuen Bundesländern (331 Euro). Kinder unter 14 Jahren erhalten 60 Prozent dieses Regelsatzes, Kinder über 14 Jahren 80 Prozent. Zusätzlich kann Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.

2.1 Offizielle Armutsdefinitionen Pfändungsfreigrenze Die Pfändungsfreigrenze beschreibt ein gesetzliches Minimum für das Einkommen von Erwerbstätigen. Ein Gerichtsvollzieher muss einem allein stehenden Erwerbstätigen im Monat derzeit einen Betrag von 985 Euro netto lassen, damit der seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Norm wird in der Praxis zwar nur auf überschuldete Personen angewendet, deren Einkommen gepfändet wird. Diese Definition eines unteren Limits ist im Grundsatz aber für alle Erwerbstätigen gültig.

2.2. Armutsentwicklung in Deutschland

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2.3 Armutsgefährdung nach sozialen Gruppen

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2.4 Kinderarmut

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2.5 Working Poor

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2. 5 Working Poor

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2.6 Wohnungslosigkeit

2.7 Überschuldung