Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA München, 24

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 Präsentation transkript:

Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA München, 24 Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA München, 24. Februar 2015 Nürnberg, 25. Februar 2015 Ministerialrätin Maria Weigand Leiterin des Referats Seniorenpolitik, Seniorenarbeit

Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte 2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29. Dezember 2014 Az.: III2/6573.01-1/2 (AllMBl S. 54) Richtlinien und Eckpunkte in ihren Unterlagen Alles zusammengefasst bis auf SG

Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA Zusammenfassung und innovative Weiterentwicklung aller erfolgreichen seniorenpolitischen Förderprogramme im StMAS Eckpunkte zu den einzelnen Konzepten unter: http://www.stmas.bayern.de/senioren/wohnen/index.php (Ausnahme: Einzelfallförderung der Seniorengenossenschaften) Richtlinien und Eckpunkte in ihren Unterlagen Alles zusammengefasst bis auf SG

“Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen” Inhalt bzw. Zielsetzung: Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Nachbarschaftshilfen zur Organisation von Alltagsunterstützung und sozialen Kontakten über bürgerschaftlich Engagierte Herausgabe eines “Eckpunktepapiers” Netzwerktreffen über Koordinationsstelle Wohnen im Alter Rund 800 Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen vorhanden. Förderprogramm SeLA – Selbstbestimmt Leben im Alter Ein Ansatz sind z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen. Wir fördern sie mit einer Anschubfinanzierung von 10 000 € . Innerhalb von zwei Jahren sind so 59 neue Initiativen entstanden. Es finden regelmäßige Netzwerktreffen statt, in denen sich die Akteure austauschen können. 4

“Betreutes Wohnen zu Hause” Inhalt bzw. Zielsetzung: Mit Hilfe einer Koordinierungsstelle (“case manager”) wird ehrenamtliche und berufliche Hilfe individuell und bedarfsgerecht koordiniert. bayernweit rund 80 Projekte existent Herausgabe eines Leitfadens Netzwerktreffen über Koordinationsstelle Wohnen im Alter Förderprogramm SeLA – Selbstbestimmt Leben im Alter Oder Betreutes Wohnen zu Hause. Hier steht der wöchentliche Hausbesuch durch geschulte Ehrenamtliche im Mittelpunkt, die regelmäßig „nach dem Rechten“ schauen. Auch hier gibt’s einen Leitfaden, regelmäßige Netzwerktreffen aller Initiativen und eine Anschubfinanzierung von 35.000 € für die ersten 2 Jahre. Die Förderung läuft allerdings Ende des Jahres aus. Derzeit wird eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, in die alle Förderungen zusammengefasst werden. 5

“Quartierskonzepte” (mit besonderer Berücksichtigung älterer Menschen) Förderprogramm SeLA – Selbstbestimmt Leben im Alter Quartierskonzepte sind ein klassisches Beispiel für eine „Sorgende Gemeinschaft“ In einem Quartier, einem Stadtteil, einem Dorf werden verschiedenen Unterstützungsstrukturen aufgebaut, die es den älteren Menschen ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Quartierskonzepte bestehen aus den drei Bausteinen , Wohnen und Wohnumfeld, wie Soziales mit z.B. sowie Unterstützung und Pflege . Hier sind die verschienen Elemente, zu einem Gesamtkonzept verschmolzen. Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen Lt. Umfrage rund 70 vorhanden 6

„Seniorenhausgemeinschaft” Charakteristikum: Menschen leben in eigenen Wohnungen, verfügen über Gemeinschaftsräume Wohnform für „fitte“ Seniorinnen und Senioren, die in guter Nachbarschaft zusammenleben möchten und nicht auf ihre eigene Häuslichkeit verzichten möchten Ziel: Gemeinschaftsaktivitäten und Unterstützung im Bedarfsfall Förderprogramm SeLA – Selbstbestimmt Leben im Alter Haus Gloria, Rosenheim Haus ist barrierefrei mit 8 Wohnungen Hausnotruf, Gemeinschaftsraum, Garten Hauskonzept regelt Zusammenleben Rechtsform: GbR Lt. Umfrage rund 50 vorhanden

„Generationenübergreifende Wohnformen” Ältere und jüngere Menschen wohnen in abgeschlossenen Wohnungen und unterstützen sich im Bedarfsfall Verfügen in der Regel über Gemeinschaftsräume und Treffpunkte Eher im städtischen Bereich Förderprogramm SeLA – Selbstbestimmt Leben im Alter Herausforderung: Moderation ist sehr hilfreich, bei Wegfall ist ggf. das gesamte Wohnprojekt gefährdet Villa Kunigunde bei Bamberg gesamt 9 Wohnungen Gästezimmer, Gemeinschaftsraum, Arztpraxis, Büros, Garten, Innenhof Gründung 2003:„WEGE Bamberg e.V.“ (Wohnen Eigenständig Gemeinschaftlich Engagiert) Lt. Umfrage rund 50 vorhanden

Sonstige innovative Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter Unterschiedliche innovative Konzepte wie z.B. Seniorenwohngemeinschaften (ohne PflegeWG) Wohnraum für Hilfe Taschengeldbörse Kommunen oder Kreise schaffen eine Plattform, bei der sich beide Seiten melden: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die gerne für andere kleinere ungefährliche Arbeiten wie beispielsweise Einkaufsdienste oder Hilfe in Haus und Garten übernehmen würden, und ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen, die entsprechende Unterstützung suchen. Bezahlt werden sollen den Jugendlichen mindestens fünf Euro pro Stunde. Ihr Einsatz soll auf maximal zwei Stunden pro Tag bzw. zehn Stunden pro Woche begrenzt sein. 9

Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA Mit einer Anschubfinanzierung bis zu 10.000 € werden gefördert:  Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen  Konzept: Betreutes Wohnen zu Hause Mit einer Anschubfinanzierung bis zu 40.000 € werden gefördert:  Quartierskonzepte  Seniorenhausgemeinschaften  generationenübergreifende Wohnformen und  sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter Für jede dieser Unterstützungs- und Wohnformen kann ein eigener Antrag gestellt werden. Um eine Einbindung in die regionalen Strukturen sicher zu stellen, ist eine Befürwortung der örtlichen Kommune erforderlich. Am Ende jeden Quartals werden die eingegangenen Anträge geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Alle bewährten und in unserem Haus verbliebenen Förderungen wurden in eine Förderrichtlinie zusammengefasst. Wesentliche Änderung: Betreutes Wohnen zu Hause. Vollzugsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Anträge stehen auf unserer Homepage 10

Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA Bewilligungszeitraum einheitlich max. zwei Jahre Zuwendungsfähige Ausgaben sind max. sechs Monate vor Projektbeginn förderfähig. Förderfähig sind wie bisher Personal- und Sachkosten für die Koordination und Organisation sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung (z.B. Moderation) notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit notwendige Ausgaben für Ausstattung z.B. der Gemeinschaftsräume Nicht förderfähig sind Investitionen (Baukosten) Miete oder Mietausfälle Die Förderung erfolgt max. über zwei Jahre. Gefördert werden wie bisher Personal- und Sachkosten z.B. Koordination, Organisation des Projektes oder die Moderation des Gemeinschaftslebens, Öffentlichkeitsarbeit oder Ausstattung des Gemeinschaftsraumes Nicht gefördert werden Investitionskosten oder Miete. 11

Förderung außerhalb von SeLA: „Ambulant betreute Wohngemeinschaften” Bayernweit 237 ambulant betreute Wohngemeinschaften Versorgungsform auch für Menschen mit Demenzerkrankung bzw. für den ländlichen Bereich Paradigmenwechsel: ältere Menschen sind Auftraggeber von trägergesteuertem zu nutzergesteuertem Versorgungsmodell Wesentliche Kennzeichen: Selbstbestimmung Normalitätsprinzip Gemeinwesenbezug Versorgungssicherheit Förderprogramm SeniWoF – Neues Seniorenwohnen Zuständig: StMGP

Förderung außerhalb von SeLA: “Seniorengenossenschaften” Inhalt bzw. Zielsetzung: Hilfe auf Gegenseitigkeit in genossenschaftlicher Form Die erbrachte Leistung kann auf Zeitkonten gutgeschrieben oder ausbezahlt werden. Einzelfallförderung: Anschubfinanzierung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren Förderhöhe bis zu 30.000 € bislang 10 Projekte gefördert Herausgabe eines Wegweisers Ganz aktuell sind die Seniorengenossenschaften. Im Gegensatz zu den Nachbarschaftshilfen basieren sie auf der Hilfe auf Gegenseitigkeit. Ich bringe mich ein z. B. mit Hausaufgabenbetreuung und lasse mir von meinem erwirtschafteten Guthaben den Rasen mähen. Man kann sich seine Einsätze auch auf Zeitkonten gutschreiben lassen und erst später einlösen. Im Gegensatz zu Betreutes Wohnen zu Hause, wo es bereits rund 80 Initiativen in Bayern bestehen, gibt es die ersten 7 Seniorengenossenschaften. Hier gibt es eine Anschubfinanzierung von 30.000 € und ganz aktuell einen Wegweiser wie man so eine SG aufbaut. Er steht zum runterladen auf unserer Homepage. In Papierform war er in wenigen Tagen vergriffen. 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Ministerialrätin Maria Weigand Maria.Weigand@stmas.bayern.de Tel. 089/1261-1209 14