Anlass Landesausschuss für Berufsbildung Aktuelle Themen des beruflichen Schulwesens German Denneborg Leiter der Abteilung Berufliche Schulen, Erwachsenenbildung.

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Anlass Landesausschuss für Berufsbildung Aktuelle Themen des beruflichen Schulwesens German Denneborg Leiter der Abteilung Berufliche Schulen, Erwachsenenbildung und Schulsport im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München, 14.10.2015 1

Ausgaben für Bildung in Bayern Berufliche Schulen in Bayern Gliederung Ausgaben für Bildung in Bayern Berufliche Schulen in Bayern Entwicklung der Schülerzahlen (Demographie) Aktuelle Fragestellungen 2

Ausgaben des Freistaates Bayern 2015 in Mrd. € (gesamt: rd. 51,14 Mrd darunter Bildung: 17,7 Mrd. € 3 Quelle: StMF: Haushaltsplan 2015

Berufliche Schulen*: rd. 1,26 Mrd. € (ca. 7%) Gesamtausgaben des Freistaates Bayern für Bildung im Jahr 2015 Gesamtbetrag: rd. 17,70 Mrd. € Berufliche Schulen*: rd. 1,26 Mrd. € (ca. 7%) * Nur die für berufliche Schulen gesondert ausgewiesenen Mittel. Der tatsächliche Aufwand für die beruflichen Schulen liegt höher, da bei zahlreichen Ansätzen keine Aufteilung zwischen beruflichen und allgemein bildenden Schulen vorgenommen wird (z. B. Baumaßnahmen für private Schulen, Lernmittelfreiheit, Lehrerfortbildung). 4 Quelle: StMF: Haushaltsplan 2015

Das bayerische Schulsystem Die beruflichen Schulen in BY – Schuljahr 2014/15 Quelle: Amtliche Schuldaten Stand: 20.10.2014

Am stärksten frequentierte Bildungsgänge an Fachschulen1) (Schuljahr 2014/2015) 6 1) Fachschulen im Geschäftsbereich des StMBW Quelle: Amtliche Schuldaten Stand: 20.10.2014 6

7

Ergebnisse Schülerprognose 2015 an der Berufsschule Unterfranken -3,9% Oberfranken -6,8% Prognostizierte Schülerzahl- entwicklung für das Schuljahr 2020/21 bezogen auf das SJ 2014/15 Mittel-franken +7,6% Oberpfalz -3,3% Niederbayern +0,1% Schwaben +2,7% Oberbayern +11,7% Bayernweiter Anstieg um +4,0% Quelle: StMBW - Schüler- und Absolventenprognose 2015 !!!

Ergebnisse Schülerprognose 2015 an der FOS/BOS Unter- franken - 10,9% Ober- franken -7,2% Prognostizierte Schülerzahl- entwicklung für das Schuljahr 2020/21 bezogen auf das Schuljahr 2014/15 Mittel- franken - 1,2% Oberpfalz - 4,3% Niederbayern - 5,1% Schwaben -0,3% Bayernweiter Rückgang um 1,0% Oberbayern +4,0% (37 % der Schüler stammen aus Obb.) Quelle: StMBW - Schüler- und Absolventenprognose 2015 !!!

Fachkräftemangel in der BRD Quelle: iwd Ausgabe 2 - 2015; Ursprungsdaten: Bundesagentur für Arbeit

Aktuelle Fragestellungen Sondermaßnahmen in der Lehrerbildung Durchlässigkeit Neue Berufe Unterrichtsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge Berufssprache Deutsch 11

Sondermaßnahmen in der Lehrerbildung Gewinnung von neuen Lehrkräften Zulassung in den Vorbereitungsdienst: Masterabsolventen bzw. Diplomingenieure (Univ.) - Elektrotechnik / Maschinenbau (temporär) - Druck und Medien (dauerhaft) - Prozess- und Labortechnik (Chemie) (dauerhaft) Absolventen mit 1. Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien (Deutsch / Englisch) Vorbereitungskurse an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalentwicklung (ALP) zum Erwerb der Fakultas im Fach Deutsch und Mathematik (Erweiterungsprüfung nach LPO I) 12

Studium ohne Abitur an bayerischen Hochschulen 2002 2007 2010 2011   2002 2007 2010 2011 2012 Studienanfänger(innen) ohne schulische HZB 76 151 860 1.052 1.181 Studierende ohne schulische HZB 654 644 1.564 2.407 3.180 Absolvent(inn)en ohne schulische HZB 89 65 34 58 144 Quelle: CHE-Berechnungen auf Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamtes mittlerweile in BY 32 berufsbegleitende Bachelorstudiengänge breites fachliche Spektrum (von Elektrotechnik, Maschinenbau und BWR bis zu branchenspezifischen Studiengängen wie etwa Versicherungswirtschaft oder im Gesundheitswesen 13

Neue duale Ausbildungsberufe 2015 / Revision von Lehrplänen Automatenfachmann/-frau Betonfertigteilbauer/-in Bogenmacher/-in Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik (in BY nicht beschult) Geigenbauer/-in Gießereimechaniker/-in Holzmechaniker/-in Kerzenhersteller/-in und Wachsbildner Die neuen Lehrpläne , die im Rahmen der Neuausrichtung der Wirtschaftsschule fertig ausgearbeitet wurden, sind bereits nach dem schulartübergreifenden Konzept Lehrplan PLUS entwickelt Notarfachangestellte/-r Orthopädieschuhmacher/-in Patentanwaltsfachangestellte/-r Rechtsanwaltsfachangestellte/-r Textil- und Modenäher/-in Textil- und Modeschneider/-in Werkfeuerwehrmann/-frau Werksteinhersteller/-in

Unterrichtsangebote für berufsschulpflichte Asylbewerber und Flüchtlinge „Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat …, unterliegt der Schulpflicht.“ „Schulpflichtig … ist auch, wer 1. eine Aufenthaltsgestattung … besitzt, 2. eine Aufenthaltserlaubnis … besitzt, 3. eine Duldung … besitzt, 4. vollziehbar ausreisepflichtig ist …“ (Artikel 35 BayEUG) 15

Schulpflicht Schulpflicht = Vollzeitschulpflicht + Berufsschulpflicht Berufsschulpflicht: 1 Tag pro Woche – 3 Schuljahre Hintergründe des zweijährigen Modells Einzeltagbeschulung für Zielgruppe nicht zielführend es gab/gibt keine alternativen Bildungsangebote für die Zielgruppe (v.a. für die Begleiteten mit Gestattung/Duldung) einjähriges Vollzeitangebot für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz reicht nicht aus (keine Deutschkenntnisse) zweijähriges Modell der Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse (v.a. Jugendliche mit Fluchthintergrund, EU-Ausländer) 16 16

Gesamtzahl der in Bayern lebenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund (Stand: 31.08.2015 - BayStMAS) 17

Weiterführende Schulen / Berufsausbildung Bildung für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund Berufliche Oberschule / Berufstätigkeit / Berufliche Weiterbildung / Studium Weiterführende Schulen / Berufsausbildung Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Inobhutnahme Vorkurs in KiTa Grundschule Mittelschule Berufsschule 18

Berufsintegrations- klassen Standorte und Ausbau Schuljahr Klassen Plätze 2010/2011 6 ca. 100 2011/2012 23 ca. 380 2012/2013 56 ca. 930 2013/2014 98 ca. 1.650 2014/2015 (Stand 12/2014) rd. 190 ca. 3.300 2014/2015 (Stand 07/2015) rd. 260 ca. 4.500 2015/2016 rd. 440 ca. 8.100

Berufsintegrationsklassen Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr (mangelnde Deutschkenntnisse) in Vollzeit in eigenen Klassen Klassengröße soll wegen der großen Heterogenität die Zahl von 20 Jugendlichen nicht übersteigen 20

Berufsintegrationsklassen 1. Jahr „Vorklasse“ Vollzeitangebote der Berufsschule in rein schulischer (37,7 JWSt.) oder kooperativer Form (17 JWSt. durch Schule + 50.000 € für Kooperations-partner: 20 JWSt. Unterricht + sozialpäd. Begl.) intensive sprachliche Vorbereitung (ggf. Alphabetisierung) berufliche Orientierung sozialpädagogische Betreuung 21

Berufsintegrationsklassen 2. Jahr „Berufsintegration“ Vollzeitangebote der Berufsschule in kooperativer (22 Jwst. durch die Schule + 37.500 € für Kooperationspartner aus dem ESF) oder rein schulischer Form (37,7 Jwst.) fortgeführte allgemein- und berufssprachliche Ausbildung verstärkte Berufsvorbereitung (v.a. Betriebspraktika) sozialpädagogische Betreuung allgemeinbildender Abschluss 22

Berufsintegrationsklassen Verpflichtende Fächer Deutsch (DaZ/DaF) Mathematik Mögliche Inhalte/Fächer Sozialkunde Englisch Ethik/Wertevermittlung „Lebenskunde“ Datenverarbeitung Landeskunde Sportunterricht fachlicher Unterricht

Praktischer Unterricht

Anschlussperspektiven Absolventen des zweiten Jahres 2015: ca. 1.100 2016: ca. 2.100 2017: ca. 6.000 Ausbildung (duale Ausbildung oder Berufsfachschule)  Sehr gute Situation, da die ausbildenden Betriebe Auszubildende suchen weiterführende Schulen (Projekte SPRINT und InGym an RS und GY ab SJ 2015/2016; FOS in Vorb.)  Hohe Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems 25

Berufsausbildung Ausbildungsbetrieb Berufsschule Berufssprache Deutsch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bzw. Assistierte Ausbildung (AsA) Berufsschule Berufssprache Deutsch Förderunterricht (evtl. in Koop. mit abH) Modellprojekt „Perspektive Beruf“ StMBW/Stiftung Bildungspakt (Weiterentwicklung der Berufsintegrationsklassen) Modellprojekt der RD Bayern und des StMBW („Berufliches Übergangsjahr“ – Erprobung einer Variante des 2. Jahres unter Einbeziehung der Instrumente der Arbeitsverwaltung) Beginn September 2015

Mögliche Modifizierungen der Prüfungsformate bzw. der Notengebung für Flüchtlinge und Asylbewerber, die in einem dualen Ausbildungsverhältnis stehen Zielgruppe: Schüler, die bei Start einer dualen Ausbildung nicht länger als 48 Monate in einem Gebiet der EU oder Schweiz leben (Amtssprache Deutsch) I. Vorbemerkung und Auftrag: In einer Besprechung zwischen den Referaten VI.1, VI.3, VI.4, VI.7 und Studiendirektor Sven Meyer-Huppmann wurden folgende Fragen erörtert: - Definition der Gruppe der Schüler an Berufsschulen in einem dualen Ausbildungsverhältnis, die bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses maximal Sprachfertigkeiten in Deutsch auf dem Niveau A2/B1 des europäischen Sprachrahmens aufweisen und deshalb Modifizierungen bei Prüfungsformaten bzw. Notengebung angezeigt sind. - Welche Möglichkeiten es gibt, Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfung an der Berufsschule, so zu modifizieren, dass sie auch bei eingeschränkten Deutschkenntnissen zu einem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule führen. - Welche Hilfsmittel bzw. andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Nachteil des späten Spracherwerbs für diese Schülergruppe auszugleichen. II. Empfehlungen: 1. Betroffener Schülerkreis Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die für Modifikationen in der Prüfung bzw. der Notengebung in Frage kommen, sollten nach übereinstimmender Meinung folgendermaßen definiert werden: Umfasst sind die Schülerinnen und Schüler, die bei Aufnahme in die Fachklasse einer Berufsschule nicht länger als 48 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Gebiet der europäischen Union oder der Schweiz haben, in dem Deutsch Amtssprache ist. Mit dieser Formulierung werden zwar nicht nur die Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter erfasst, sondern auch z.B. Schülerinnen und Schüler die im Rahmen des Bundesprogramms MobiPro eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren sowie Schülerinnen und Schüler mit anderer Zuzugsgeschichte. Da diese Schülergruppen jedoch in der Regel gleiche oder ähnliche Probleme beim Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache haben, sollten hier keine weiteren Einschränkungen, z.B. hinsichtlich des Aufenthaltsstatus vorgenommen werden. Dies folgt auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz. 2. Maßnahmen im Hinblick auf die Aufgabenstellung, die Rahmenbedingungen der Aufgabenerledigung sowie in Bezug auf Hilfsmittel Da es Ziel bleiben muss, den betroffenen Schülerinnen und Schülern einen vollwertigen Berufsschulabschluss als Teil einer nach BBiG bzw. Handwerksordnung anerkannten Berufsausbildung zu sichern, wurde verworfen, die Prüfungsmodalitäten an die der Berufe nach § 42 m der Handwerksordnung bzw. § 66 BBiG (Helferberufe) anzugleichen. In Frage kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Abfassung der Aufgabenstellung in sogenannter „einfacher Sprache“ Arbeitszeitverlängerung von z.B. 25 v.H. Verwendung eines deutschen Wörterbuches (analog) oder einer Übersetzungshilfe (z.B. analoges Wörterbuch Deutsch-Fremdsprache) In bestimmten Fällen, insbesondere wenn mit dem deutschen Spracherwerb auch die Alphabetisierung begonnen wurde, käme auch in Frage, dass dem Prüfling die Aufgabe vorgelesen werden kann. Diese schulischerseits möglichen Maßnahmen sollten allerdings vor einer entsprechenden Regelung mit den Kammern besprochen werden, da solche Erleichterungen nur dann zielführend erscheinen, wenn die Kammern bei der Berufsabschlussprüfung entsprechende Prüfungsverfahren vorsehen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung einfacher Sprache oder der Arbeitszeitverlängerungen. 3. Grundsätzlicher Unterstützungsbedarf Neben den skizzierten Maßnahmen bleibt es bei der grundsätzlichen Analyse, dass die Betroffenen die Berufsschule / die Berufsausbildung voraussichtlich in der Regel nur dann erfolgreich absolvieren werden, wenn sie zusätzliche Unterstützung erhalten (ergänzender Deutschunterricht, Tutorensystem, „Kümmerer“). 4. Unmittelbarer Handlungsbedarf Im Hinblick darauf, dass zum Schuljahr 2015/16 bereits Asylbewerber und Flüchtlinge, die die Klassen des Berufsintegrationsjahres absolviert haben, eine duale Ausbildung aufgenommen und in Fachklassen verschiedener Berufsschulen integriert wurden, erscheint es angezeigt, im Vorfeld auf eine generelle Regelung eine rasche Vorgriffsregelung für die Prüfungen der 10. Klasse bzw. des Berufsgrundschuljahres zu treffen. Hier wurde vorgeschlagen, dass Schülerinnen und Schüler, die der unter Nr. 1 beschriebenen Gruppe zugehörig sind, die Leistungserhebungen in der gleichen Form wie die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse absolvieren (ggf. mit einem Zeitplus). Deren Leistungserhebungen werden regulär korrigiert, jedoch nicht benotet. Die Leistungserhebung sowie die Korrektur werden mit der Schülerin bzw. dem Schüler einzeln besprochen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten kein Zwischenzeugnis, dieses wird ersetzt durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch, an dem neben der Schülerin bzw. dem Schüler und dem Klassenleiter auch eine Person teilnehmen sollte, die seitens des Ausbildungsbetriebs bzw. der Arbeitsagentur benannt wird. Auch das Jahreszeugnis enthält keine Noten, sondern noch zu entwickelnde verbalisierende Beschreibungen des Leistungsstandes bzw. der Lernfortschritte. III. Zeitschiene Zur Umsetzung des Konzepts wird folgende Zeitschiene vorgeschlagen: noch im Oktober: KMS zu den Prüfungen und Benotungen in Klasse 10 bzw. dem BGJ (VI.7) bis Ende Oktober: Abteilungsinterne Klärung, welche der empfohlenen Maßnahmen in ein Gesamtkonzept aufgenommen werden sollten (pädagogische Referate) im November: Gespräche mit den Kammern auf Ebene VI-HGF bis Schulhalbjahr: Endgültige Fixierung des Konzepts (pädagogische Referate) Billigung des Konzeptes durch M (soweit verfahrenstechnisch noch möglich, Aufnahme einzelner Elemente in die Änderungs-VO zur BSO – VI.7) bis Schuljahresende: Entwicklung ggfl. notwendiger Zeugnismuster und Vorgaben zur verbalen Leistungsbeschreibung (pädagogische Referate) Inkrafttreten einer ggfl. noch notwendigen entsprechenden KMBek zur rechtsförmigen Absicherung (VI.7) Sternförmig an Ref. VI.1, VI.3, VI.4 cc. RD Dr. Andreas Meyer, StD Sven Meyer-Huppmann mit der Bitte um Durchsicht bzw. Ergänzung bis zum 30. September 2015 Abt. VI mit der Bitte um Kenntnisnahme und Billigung Zurück an VI.7 München, den 28. September 2015 Ref. VI.7:gez. Maximilian Pangerl Ministerialrat VI.7 o.Az. Datum: 03.10.2015 Reiss_A Mögliche Modifizierungen der Prüfungsformate bzw. der Notengebung für die Gruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in einem dualen Ausbildungsverhältnis stehen   Vermerk: I. Maßnahmen in Absprache mit den Kammern: Abfassung der Aufgabenstellung in sogenannter „einfacher Sprache“ Arbeitszeitverlängerung von z.B. 25 v.H. Verwendung eines deutschen Wörterbuches (analog) oder einer Übersetzungshilfe (z.B. analoges Wörterbuch Deutsch-Fremdsprache) In bestimmten Fällen, insbesondere wenn mit dem deutschen Spracherwerb auch die Alphabetisierung begonnen wurde, Vorlesen der Aufgabenstellungen 27

Mögliche Modifizierungen der Prüfungsformate bzw. der Notengebung für Flüchtlinge und Asylbewerber, die in einem dualen Ausbildungsverhältnis stehen Grundsätzlicher Unterstützungsbedarf: ergänzender Deutschunterricht, Tutorensystem, „Kümmerer“ Unmittelbarer Handlungsbedarf: Vorgriffsregelung für die Prüfungen der 10. Klasse bzw. des Berufsgrundschuljahres im SJ 2015/16 Leistungserhebungen regulär korrigiert, jedoch nicht benotet (Bewertungsgespräch mit den Schülern) Zwischenzeugnis ohne Noten, sondern dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch Jahreszeugnis ohne Noten, sondern verbalisierende Beschreibungen des Leistungsstandes bzw. Lernfortschrittes 28

Geplante Modellstandorte: München, Nürnberg, Schwandorf, Höchstädt/Donau 17 Jwst. durch die Berufsschule (Berufssprache Deutsch) + Bildungsträger (Kofinanzierung durch Agentur für Arbeit + StMBW)

+ „Bildungsgutschein für 5 Jahre“ 2 Jahre Ausbildungsvorbereitung in Berufsintegrationsklassen + 3 Jahre Berufsausbildung  Bedarf der nachhaltigen Unterstützung in Schulen und Betrieb  Fortbildungsbedarf in beiden Bereichen 30

Berufssprache Deutsch Verbesserung der deutschen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe beruflicher Handlungssituationen generelles Unterrichtsprinzip an der BS und BFS sprachsensibler Unterricht sprachsensibles Prüfungswesen 31

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32