Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab

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 Präsentation transkript:

Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab

- Aufnahmevoraussetzungen für das Musische Gymnasium - Unterricht im Musischen Gymnasium

Aufnahmevoraussetzungen Wie für alle Schüler (bis Note 2,33; ab Note 2,66 Probeunterricht) § 2 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“

Aufnahmevoraussetzungen Als Pflichtinstrumente bieten wir an: Klavier, Violine, Cello, Kontrabass, Bratsche, Oboe, Trompete, Posaune, Saxophon, Klarinette, Querflöte, Fagott, Gitarre. Für das Pflichtinstrument sind zu Beginn in Jgst. 5 keine Vorkennt-nisse nötig, musische Begabung ist jedoch erforderlich.

Unterricht im Musischen Zweig: Ablauf des Unterrichts Musik als Kernfach Musikpraxis (Singen und Musizieren) Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung) Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit) Pflichtinstrument Keine Vorkenntnisse, aber Begabung erforderlich Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen Musikliteratur aus verschiedenen Epochen

Unterricht im Musischen Zweig: Ablauf der Prüfungen Musik als Kernfach Eine Schulaufgabe pro Halbjahr Stegreifaufgaben und mündliche Leistungsnachweise Klassenvorspiel und Gesang Bewertung durch den Musiklehrer der Klasse Pflichtinstrument Ein Pflichtstück pro Halbjahr Ein Wahlstück pro Halbjahr Bewertung durch den Instrumentallehrer

Unterricht im Musischen Zweig: Notengebung Note a: Musik als Kernfach Schulaufgabe zweifache Wertung Stegreifaufgaben, mündliche Leistungsnachweise, Klassenvorspiel und Gesang einfache Wertung Bewertung durch den Musiklehrer der Klasse Note b: Pflichtinstrument Ein Pflichtstück pro Halbjahr Ein Wahlstück pro Halbjahr Bewertung durch den Instrumentallehrer Gesamtnote (Beispiel) Note a (2) + Note b (3): 2 = Endnote 2,50, d.h. 2

Unterricht im Musischen Zweig: Wahlunterrichtsangebot Orchester Chor (Ober- und Mittelstufe) Chor (Unterstufe) Bigband Weitere Angebote im Laufe der Jahre in Planung (z.B. Kammermusik, Blech-bläserensemble) Auch das Erlernen eines zweiten Instru-ments wird möglich werden

Unterricht im Musischen Zweig: Aufführungen/Konzerte Weihnachtskonzert Sommerkonzert Klassenvorspiel intern Klassenvorspiel öffentlich Kammermusikabende Außerschulische Veranstaltungen (Mit-wirken bei Gottesdiensten und Feierlich-keiten aller Art)

Unterricht im Musischen Zweig: Lehrkräfte/Instrumente Schulmusiker Musikschullehrer Privatlehrer Leihinstrumente Persönliche Instrumente

Konzentrationsfähigkeit Innere Ruhe Teamfähigkeit Sozialkompetenz Unterricht im Musischen Zweig: Instrument und gemeinsames Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung Ausdauer Konzentrationsfähigkeit Innere Ruhe Teamfähigkeit Sozialkompetenz

Unterricht im Musischen Zweig: Vergleich mit den übrigen Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler 1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler Wechsel in den musischen Zweig möglich (Aufnahme-prüfung: Instrument/Theorie; 2. Fremdsprache Latein) Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)

Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Belegungsmöglichkeiten Keine Leistungskurse mehr Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)

Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Abiturprüfung Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar: Als schriftliches Abiturfach mit prakti-schen Anteilen (das 2-stündige Grund-fach und 1 Std. Instrument) Als mündliches Abiturfach (nur das 2-stündige Grundfach)