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Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder.

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Präsentation zum Thema: "Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder."—  Präsentation transkript:

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2 Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist. Für das zu wählende Pflichtinstru- ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt- nisse nötig.

3 Unterricht im Musischen Zweig: Ablauf des Unterrichts Musik ist Kernfach Musikpraxis (Singen und Musizieren) Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten- schrift/Harmonielehre/Gehörbildung) Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit) Eine Schulaufgabe pro Halbjahr Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen Musikliteratur aus verschiedenen Epochen Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr

4 Unterricht im Musischen Zweig: zusätzliche Wahlunterrichts- angebote/Aufführungen Orchester Chor (Ober- und Mittelstufe) Chor (Unterstufe) Bigband Blechbläserensemble Klezmerband Einzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.) Treten auf bei folgenden Anlässen: Weihnachts- und Sommerkonzerte Schulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.) Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele

5 Unterricht im Musischen Zweig: Lehrkräfte/Instrumente Schulmusiker Instrumentallehrer (Schule) Instrumentallehrer (privat) Leihinstrumente (Violine, Cello) Persönliche Instrumente

6 Unterricht im Musischen Zweig: Instrument und gemeinsames Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung Ausdauer Konzentrationsfähigkeit Innere Ruhe Teamfähigkeit Sozialkompetenz

7 Unterricht im Musischen Zweig: Vergleich mit den übrigen Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge- schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt- schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler 1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi- sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)

8 Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Belegungsmöglichkeiten Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe- reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)

9 Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Abiturprüfung Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar: Als schriftliches Abiturfach mit prakti- schen Anteilen (das 2-stündige Grund- fach und 1 Std. Instrument) Als mündliches Abiturfach (nur das 2- stündige Grundfach)


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