Das neue Sozialhilfegesetz – Teil I

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Das neue Sozialhilfegesetz – Teil I Daniela Sieber, Stabsleiterin Amt für Soziales / Projektleiterin SHG Weiterbildungstagung KOS und TISG 30. November 2017

Übersicht Gliederung Revision 30. November 2017 Amt für Soziales

Ausgangslage der umfassenden Revision: Eine Chronologie… Sommer 2014: vier hängige Aufträge zur Änderung Sozialhilfegesetz bzw. GIVU/GMB öffentliche Diskussion und politische Forderungen: Motion CVP-FDP-SP-GLP: Negativwettbewerb verhindern. Solidarität stärken. SVP: Lancierung Initiative Dezember 2014: Aufnahme Projektarbeit mit VSGP März 2015: Verzicht auf Gesamtrevision: Priorisierung finanzielle Sozialhilfe und Überprüfung Aufgabenteilung in allen Bereichen 30. November 2017 Amt für Soziales

Revision in Etappen --------------------------------- Paket I Gründe für Priorisierung: dringlicher Handlungs- bzw. Anpassungsbedarf für wirksamen Vollzug – Lösungsansätze von VSGP ausgearbeitet nationale und interkantonale Entwicklungen (SKOS – SODK) aufnehmen aktuelle politische und fachliche Anliegen rasch umsetzen Paket II Gründe für Aufschub: Handlungsbedarf ebenfalls gross, aber nicht gleich dringlich Fokus Aufgabenteilung Gemeinde - Kanton organisatorische Klärungen auf institutioneller Ebene notwendig Schnittstelle mit KES 30. November 2017 Amt für Soziales

Betreuende Sozialhilfe: Was wurde schon geregelt, was kommt noch? Paket I Regelungsanliegen, die im Zusammenhang mit finanzieller Sozialhilfe stehen oder unbestritten waren Förderung berufliche und soziale Integration Verankerung IIZ Datenaustausch zw. öffentlichen Organen Abgrenzung Rückerstattungspflicht Paket II Verankerung Grundangebot und Abgrenzungsfragen, insbesondere zu: Welches Angebot ist bereitzustellen, wer hat Anspruch und für welche Leistungen sind Kosten im Rahmen der betreuenden Sozialhilfe zu tragen? Abgrenzung Aufgaben Gemeinden und Kanton 30. November 2017 Amt für Soziales

Finanzielle Sozialhilfe: Neuregelungen im Fokus Bemessung finanzieller Sozialhilfe nach KOS- Richtlinien: Anstoss für Revision Umsetzung im Sinn der Motionäre → Balance zwischen: konkretem Einzelfall: Wahrung der Gemeindeautonomie und der Ermessenspielräume Ebene der Gemeinwesen: Bekenntnis zu Solidarität und Anwendung gleicher Regelungen für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons St.Gallen 30. November 2017 Amt für Soziales

Kostenersatz für bestimmte Personengruppen (Art. 9c SHG) Hintergrund der Neuregelungen: Kostenersatz für Nothilfe an Touristinnen und Touristen: Anknüpfung am (oft zufälligen) Aufenthaltsort ist nicht sachgerecht und bestimmte Standorte sind benachteiligt Fallführung mit internationalem Bezug rechtfertigt zentrale Kostentragung Kostenersatz für Fahrende: keine Neuerung – bestehende vertragliche Regelung wurde ins Gesetz überführt 30. November 2017 Departement des Innern

Kostenersatz für bestimmte Personengruppen (Art. 9c SHG) Warum Kostenersatz und nicht kantonale Zuständigkeit? «Kundenfreundlichkeit»: Unterscheidung Zuständigkeiten ist für Dritte allenfalls nicht nachvollziehbar Gemeinden sind primär für finanzielle Sozialhilfe zuständig und entsprechend als Anlaufstelle für Betroffene geeigneter Der Kanton steigt nur ein in den wenigen, aber teuren Einzelfällen. Information zu Abläufen folgen… 30. November 2017 Departement des Innern

Ergänzung und Präzisierung Verfahrensbestimmungen Verfügung für Bemessung (Leistungsentscheid bzw. -anpassung) bedarf keiner Begründung: neu Einsprachemöglichkeit an verfügende Behörde Wie wird Förderung der sozialen und beruflichen Integration umgesetzt? wenn immer möglich: Vereinbarung von Massnahmen wenn keine einvernehmliche Lösung und Massnahme verhältnismässig: Anordnung 30. November 2017 Amt für Soziales

Mutterschaftsbeiträge werden Elternschaftsbeiträge Sozialhilfebeziehende haben keinen Anspruch mehr auf Beiträge, aber für Elternteil, das Betreuung übernimmt gilt neu: Art. 12b Abs. 2 und Art. 18 Abs. 1bis (Aussetzen der Pflicht zur Arbeitsannahme/ Integrationsmassnahmen sowie Rückerstattungspflicht für Dauer von 6 Monaten) Gemeinden können Beiträge bis zu Schuleintritt ausrichten, um Bedürftigkeit zu verhindern 30. November 2017 Amt für Soziales

Das neue Sozialhilfegesetz – Teil II Weiterbildungstagung KOS und TISG 30. November 2017

Gesamtbild aus der Vernehmlassung zu V. Nachtrag SHG Abschluss: Mitte Oktober 2017 positives Gesamtbild viele Fragen – wenig Anträge: Komplexität im Verhältnis zu erster Vorlage hoch. Fragen geben wichtige Hinweise für weitere Bearbeitung. 30. November 2017 Amt für Soziales

Offene Klärungspunkte Sozialberatung – betreuende Sozialhilfe Gesetzessystematik: Klärung Begriffe und Abgrenzung Bereitstellungsauftrag (Gemeinde) und Anspruchsgrundlage (Betroffene) Sterbehospiz: Pflegefinanzierung (Gemeinde), Betreuungs- und Vorhalteleistungen (Kanton) Was wird mit «betreutem Wohnen» gefördert? Finanzierung «Wartephase» bei Frauenhaus: Vermeidung Abschiebungsverdacht Unterbringung Minderjährige: Was ist Subvention, was ist Unterhaltspflicht der Eltern? 30. November 2017 Amt für Soziales

März 2018: Zuleitung an den Kantonsrat (Aprilsession) Nächste Schritte Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung durch Regierung und Medienmitteilung Januar 2018: abschliessende Auswertung und Abstimmung mit Vorlage «Wirkungsbericht und II.Nachtrag EG-KES» Schnittstellen: Kindesschutzmassnahmen mit Kostenfolgen sowie Einbezug der Gemeinden in KES-Verfahren Vernehmlassung bis 22. Dezember 2017 März 2018: Zuleitung an den Kantonsrat (Aprilsession) 30. November 2017 Amt für Soziales