Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 24.04.2017 Öffentliche Unterbringung Informationen zur geplanten Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil Eppendorf Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 24.04.2017 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge 24. April 2017
Unterbringungsbedarf Jeden Monat sind ca. 300 Personen als neue Zuwanderer und rd. 250 Personen als Folge des Familiennachzugs unterzubringen. Flüchtlinge, die länger als 6 Monate in Hamburg leben, haben in der Regel einen Anspruch auf die Verlegung von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Folgeunterkunft. Mit Stand 07. April 2017 leben rund 4.400 Personen länger als 6 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung („Überresidente“). Um den Bedarf zu decken, werden zurzeit viele Folgeunterkünfte geplant und realisiert.
Der Bezirk HH-Nord leistet einen wichtigen Beitrag für die Unterbringung von Flüchtlingen Folgende Planungen sollen im Bezirk in 2017/2018 noch realisiert werden: Maienweg 77 a-f 196 Plätze Hufnerstraße 51 (Erweiterung) 84 Plätze Krausestraße 96a 40 Plätze Papenreye / Borsteler Bogen („Pehmöllers Garten“) 400 Plätze Averhoffstraße 38 311 Plätze Ohkamp – Flughafenstraße (Perspektive Wohnen) 124 Wohnungen
Bisher gibt es keine Unterkunft in Eppendorf Nicht nur in den Bürgerverträgen, sondern auch im Sinne des Verständnisses vieler Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil sollen Flüchtlinge gleichmäßiger und gerechter in der Stadt verteilt werden. Eppendorfer zeigen eine hohe Bereitschaft, Flüchtlinge aufzunehmen. (Initiativen, Briefe, Institutionen im Stadtteil) Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Seelemannpark und der Loogestraße zwei Flächen vorgeschlagen, die zur Diskussion standen. Unter dem hohen Unterbringungsdruck waren beide Standorte gerechtfertigt. Da aktuell der Bedarf nicht mehr in dem Maße vorliegt, wurde eine Entscheidung für den Standort Loogestraße getroffen.
Gründe für die Entscheidung Seelemannpark Loogestraße Verfügbarkeit Sofort Nach Beendigung Kita-Nutzung Platzzahl 88 Plätze 104 Plätze Bebauung Je ein 2 bzw. 3-geschossiger Container mit Fassade Zwei 3-geschossige Container mit Fassade Nutzungsdauer 3 Jahre 10 Jahre Genehmigungsgrundlage § 246 (12) BauGB § 34 BauGB Aus Gründen der längeren Nutzungsdauer, der Wirtschaftlichkeit und der Genehmigungsgrundlagen wird zunächst die Unterkunft mit 104 Plätzen in der Loogestraße realisiert. Die Planungen für den Seelemannpark werden parallel bis zur Genehmigungsreife fortgeführt. Er wird als Reservefläche vorgehalten, die im Bedarfsfall kurzfristig in Anspruch genommen werden kann.
Standort Loogestraße
Loogestraße - Lageplan
Grundriss Folgeunterbringung Loogestraaße
Voraussichtliche Ansicht Folgeunterbringung Loogestraße
Hamburg, 24.04..2017