Gefahrstoffe Hintergrundinformationen Diese Schulung ersetzt nicht die Unterweisung nach § 14 GefStoffV. Gefahrstoffe
Rechtsgrundlagen Umgang mit Gefahrstoffen kann die Gesundheit beeinträchtigen Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Beschäftigten. Basis ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Umsetzungshilfen stehen in den technischen Regeln (TRBAs) Weitere Informationen im Regelwerk der Berufsgenossenschaften (BGV, BGR usw.) Hintergrundinformationen Es gibt viele rechtliche Grundlagen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Hier wird besonders auf die Gefahrstoff-verordnung eingegangen. Beispiele für TRGS: TRGS 220: Sicherheitsdatenblatt TRGS 400: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen TRGS 440: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung TRGS 500: Schutzmaßnahmen: Mindeststandards TRGS 521: Faserstäube TRGS 900: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte" Die umfangreiche Sammlung der mehr als 50 Technischen Regeln für Gefahrstoffe finden Sie bei www.baua.de im Themenblock Gefahrstoffe. Gefahrstoffe
Was sind Gefahrstoffe? Stoffe, Erzeugnisse, Zubereitungen mit den Eigenschaften explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich giftig, sehr giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich Hintergrundinformationen In der Praxis kommen auch Kombinationen dieser Eigenschaften vor. Einzelchemikalien, aber auch Zubereitungen können mehr als eine dieser Eigenschaften aufweisen. Hier sind die schädigenden Wirkungen für Menschen genannt. Die Gefährdung für Tiere kann ähnlich sein. Menschen Menschen/Sachwerte Umwelt Gefahrstoffe
Tätigkeit und Lagern Tätigkeit (bisheriger Begriff: Umgang) „Jede Arbeit, bei der Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Rahmen eines Prozesses einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, Beförderung, Entsorgung und Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen oder bei der Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder auftreten.“ Lagern Das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Hintergrundinformationen Den Beschäftigten soll das Vorschriften- und Regelwerk zugänglich gemacht werden. Daher ist es auch sinnvoll, die Begriffe Tätigkeit und Lagern anzureißen. Bei Tätigkeit ist dabei ersichtlich, dass es sich nicht nur um den offenen Umgang mit Gefahrstoffen handelt. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, was der Begriff Tätigkeit bedeutet. Blenden Sie anschließend die Lösung ein. Gleiches im Anschluß mit dem Begriff Lagern. Gefahrstoffe
Arbeitsplatzgrenzwert AGW Durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft, bis zu der eine akute oder schädliche Auswirkung auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten ist. Grenzwertüberschreitungen sind für kurze Zeiträume je nach Stoff nur in begrenztem Umfang erlaubt. Bisherige Begriffe MAK-Wert: Maximale Arbeitsplatzkonzentration TRK-Wert: Technische Richtkonzentration Hintergrundinformationen TRK-Werte gibt es nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass die Stoffe, die ehemals TRK-Werte hatten, nun ungefährlich sind. Die ehemaligen technischen Richtkonzentrationen können zunächst als Anhalt dienen. Es gilt weiterhin das Minimierungsgebot. Die Schutzmaßnahmen sind sehr wichtig. Wenn durch technische Schutzmaßnahmen die Raumluftkonzentration bei Stoffen, die ehemals einen TRK-Wert hatten, noch über dem natürlichen Auftreten dieser Stoffe vorhanden ist, dann ist Atemschutz eine geeignete Maßnahme, die Minimierung zu erreichen. Gefahrstoffe
Biologischer Grenzwert BGW Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Bisheriger Begriff BAT-Wert: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole explosionsgefährlich (E) Stoff kann z. B. fest, flüssig, pastenförmig sein und auch ohne Luftsauerstoff mit Wärmeentwicklung und schneller Gasfreisetzung bis zur Explosion reagieren. brandfördernd (O) Stoff brennt meist selbst nicht, kann aber die Brandgefahr und Heftigkeit eines Brandes erhöhen (überwiegend setzen sie Sauerstoff frei). Hintergrundinformationen Nicht jedes Gefährlichkeitsmerkmal besitzt ein Gefahrensymbol. Bitte nicht sagen, dass man Gefahrstoffe am Gefährlichkeitsmerkmal erkennen kann. Wenn eine Verpackung ein Gefahrensymbol enthält, dann ist es auf jeden Fall ein Stoff mit einer gefährlichen Eigenschaft. Erstickende Gase wie Stickstoff weisen aber ein derartiges Gefahrensymbol nicht auf. Sie haben aber eine tödliche Wirkung, wenn sie in einem Raum den Sauerstoff verdrängen. Entzündlich ist z. B. eine gefährliche Eigenschaft, bei der kein Gefahrensymbol vorhanden ist. Auf der Verpackungskennzeichnung kann man einen entzündlichen Stoff nur am R-Satz 10 „Entzündlich“ erkennen. Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole hochentzündlich (F+) Für alle gilt: Stoff kann bei niedrigen Temperaturen entzündet werden. Das richtige Mischungsverhältnis (Luft/Gefahrstoff) und ausreichende Zündenergie müssen dafür vorliegen. leichtentzündlich (F) entzündlich Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole sehr giftig (T+) Für alle gilt: Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. giftig (T) gesundheitsschädlich (Xn) Hintergrundinformationen Gesundheitsschädlich wurde vor einigen Jahren noch mindergiftig genannt. Daran ist ersichtlich, dass es sich nicht um eine harmlose Eigenschaft handelt. Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole ätzend (C) Stoff kann lebendes Gewebe bei Berührung zerstören. reizend (Xi) Stoff kann bei Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole sensibilisierend Stoff kann bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen. Bei wiederholtem Kontakt kann eine charakteristische Störung auftreten (bis zur Allergie). krebserzeugend Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen. fortpflanzungsgefährdend Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zu nichtvererbbaren Schäden der Nachkommenschaft führen oder es kann die Fortpflanzungsfunktion oder -fähigkeit beeinträchtigt werden. Gefahrstoffe
Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole erbgutverändernd Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zu vererbbaren genetischen Schäden führen. umweltgefährlich (N) Stoff kann selbst oder als Umwandlungsprodukt sofort oder später Gefahren für die Umwelt bewirken (Wasser, Boden, Luft, Klima, Tiere oder Pflanzen). Gefahrstoffe
Wozu Gefahrensymbole und Kennzeichnung? Gefahrensymbole sind Kennzeichnungsbestandteile von Verpackungen, damit mögliche Gefährdungen schnell erkannt werden können. Stoffname Salzsäure 32 % Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Inverkehrbringers Fa. XY, ABC-Straße 1, 00000 Musterdorf, Tel. 0001/123 Gefahrensymbole Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 – Verursacht Verätzungen R37 – Reizt die Atmungsorgane Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S26 – Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 – Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Hintergrundinformationen Kennzeichnung nach 67/548/EWG. Größe abhängig von Verpackungsgröße Sofern keine weiteren Informationen über einen Stoff oder eine Zubereitung bekannt sind, ist die wichtigste Information für den sicheren Umgang die Kennzeichnung. Sofern Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge vorhanden sind, sind diese auch zu beachten. Beispiel: Der Sicherheitsratschlag „Dämpfe nicht einatmen“ ist somit strikt zu befolgen. Anmerkung: Wie später noch gezeigt wird, darf jedoch ein Stoff oder eine Zubereitung nur dann eingesetzt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Hinweis: Für Rohrleitungen oder innerbetriebliche Ab- und Umfüllgebinde gelten vereinfachte Kennzeichnungsgrundsätze. Didaktische Hinweise Als Anschauungsobjekt ein Muster in Umlauf geben. Gefahrstoffe
R-Sätze Gefahrenhinweise (R-Sätze) beschreiben Gefahren, die von einem Gefahrstoff ausgehen. Es gibt auch R-Sätze, die einen Hinweis auf einen möglichen Angriffsweg geben, z. B. R20 – Gesundheitsschädlich beim Einatmen R38 – Reizt die Haut R65 – Gesundheitsschädlich: kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen Gefahrstoffe
S-Sätze Sicherheitsratschläge (S-Sätze) geben einen Hinweis auf Schutzmaßnahmen, die beim Einsatz zu beachten sind. Beispiele: S22 – Staub nicht einatmen S25 – Berührung mit den Augen vermeiden S37 – Geeignete Schutzhandschuhe tragen S51 – Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden Halten Sie diese Ratschläge konsequent ein. Hintergrundinformationen Der Hinweis geeignet bedeutet stets, dass nichts wahllos eingesetzt werden darf. Nur Material verwenden, was der Vorgesetzte zur Verfügung stellt, bzw. was in der Betriebsanweisung steht. Im Rahmen von Betriebsanweisungen wird dann für die Beschäftigten festgelegt, was für PSA etc. als geeignet gilt. Gefahrstoffe
Sicherheitsdatenblatt Was ist das? Hersteller und Inverkehrbringer von Gefahrstoffen müssen einem Abnehmer spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt übermitteln. Für nicht gefährlich eingestufte Zubereitungen müssen auf Verlangen des Abnehmers ebenfalls Sicherheitsdatenblätter geliefert werden. Hintergrundinformationen Die Info in Sicherheitsdatenblättern muss richtig bewertet werden. Der Hersteller hat das Sicherheitsdatenblatt für den Stoff erstellt und berücksichtigt dabei nicht die im Betrieb vorkommende Tätigkeit. Tube oder Tanklastwagen werden von den Infos quasi gleichrangig behandelt. Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt die gefährlichen Eigenschaften der Gefahrstoffe und darüber hinaus die Tätigkeiten und die Arbeitsumgebung. Das Sicherheitsdatenblatt ist somit die Grundlage der Informationsbeschaffung. Didaktische Hinweise Dies nur kurz auflegen und darauf hinweisen, dass diese Informationen durch Vorgesetzte in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt für eine Gefährdungsbeurteilung genutzt werden. Gefahrstoffe
Sicherheitsdatenblatt Inhalt Ein Sicherheitsdatenblatt besteht immer aus 16 Punkten Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Mögliche Gefahren Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Brandbekämpfung Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Handhabung und Lagerung Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Physikalische und chemische Eigenschaften Stabilität und Reaktivität Angaben zur Toxikologie Angaben zur Ökologie Hinweise zur Entsorgung Angaben zum Transport Vorschriften Sonstige Angaben Gefahrstoffe
Wie gelangen Gefahrstoffe in den Körper? Haut Gase, Dämpfe, Schwebstoffe, Flüssigkeiten Verschlucken Feststoffe, Staub, Flüssigkeiten Atmung Feststoffe, Flüssigkeiten, Dämpfe, Aerosole, Schwebstoffe, Gase Didaktische Hinweise Zunächst die Frage stellen und von den Teilnehmern beantworten lassen. Anschließend die Lösung einblenden. Gefahrstoffe
Gefährdungsbeurteilung Kaufen, Auspacken, Anwenden? Nicht bei Tätigkeiten mit Stoffen, die gefährliche Eigenschaften aufweisen. Der Arbeitgeber muss zunächst Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen festlegen. Ziel ist das Vermeiden von Gefährdungen oder deren weitestgehende Verringerung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Hintergrundinformationen Berücksichtigt werden dabei: Die Ersetzbarkeit durch ungefährliche Stoffe oder Zubereitungen, Brand- und Explosionsgefahren, der Tätigkeitsablauf, mögliche Gefährdungen abhängig von den Tätigkeiten, der Kenntnisstand der Beschäftigten und die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung, welche der Arbeitgeber vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durchführt und im Regelfall dokumentiert. Gefahrstoffe
Schutzstufe 1 Gefährdungen sind beseitigt oder auf Mindestmaß reduziert Gibt es bei Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff keine oder nur sehr geringe Gefährdungen, kann der Einsatz unter Einhaltung weniger Maßnahmen erfolgen: Gefahrstoffe sind stets identifizierbar, Gebinde und Rohrleitungen sind gekennzeichnet (ohne Kennzeichnung keine Tätigkeit). Die Menge des Gefahrstoffes ist für den Fortgang der Tätigkeit begrenzt. Ebenso die Anzahl der Beschäftigten mit Gefahrstoffkontakt. Arbeitsverfahren und Arbeitsmethoden sind geeignet. Erforderliche technische Schutzmaßnahmen stehen zur Verfügung. Hintergrundinformationen Sofern diese Punkte den Beschäftigten ausreichend bekannt sind, kann auf die nachfolgend genannten Maßnahmen verzichtet werden. Diese Punkte müssen alle zutreffen, damit Schutzstufe 1 angewendet werden darf. Ist eine Betriebsanweisung erforderlich, muss PSA getragen werden, sind Messungen durchzuführen etc., dann ist mindestens Schutzstufe 2 zutreffend. Der Versuch, einfach geringfügigen Umgang mit einer geringen Gefährdung gleichzusetzen, ist nicht machbar. Ein als giftig eingestufter Stoff bleibt auch in der Schutzstufe 3, wenn er sich in einer Rohrleitung befindet. Lediglich die Schutzmaßnahmen können dann geringer ausfallen. Entscheidend ist auch nicht, in welcher Schutzstufe sich ein Stoff oder eine Zubereitung bei einer bestimmten Tätigkeit befindet. Entscheidend sind die Schutzmaßnahmen, die für die jeweilige Tätigkeit festgelegt werden, damit die Tätigkeit gefährdungsfrei abläuft. Schutzstufe 1 ist eine scheinbare Sicherheit. Auch hier müssen Randbedingungen wie „Hygienemaßnahmen“ eingehalten werden. Gefahrstoffe
Schutzstufe 1 Gefährdungen sind beseitigt oder auf ein Mindestmaß reduziert Weitere Maßnahmen für Schutzstufe 1: Die Hygienemaßnahmen sind ausreichend (Säuberung des Arbeitsplatzes, Waschmöglichkeit für Arbeitnehmer). Die Lagerung erfolgt so, dass eine missbräuchliche Nutzung nicht möglich ist. Gefahrstoffe gehören nicht in Behältnisse für Nahrungsmittel. Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe sind vom Arbeitsplatz zu entfernen. Es erfolgt stets bestimmungsgemäßer Gebrauch. Hintergrundinformationen Für erstickende Gase, die kein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen (z. B. Stickstoff) sind die Schutzmaßnahmen so vorzusehen, dass eine Gefährdung durch Erstickung ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie durch Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Derartige Stoffe oder Zubereitungen, die kein Gefährlichkeitsmerkmal oder Brand- oder Explosionsgefahr aufweisen, aber eine besondere sonstige Gefährdung aufweisen, sind also auch zu berücksichtigen. Legen Sie individuelle Schutzmaßnahmen fest. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Grundmaßnahmen Sobald die Maßnahmen der Schutzstufe 1 nicht ausreichend sind, greift die Schutzstufe 2. Bei giftigen, sehr giftigen und krebserzeugenden Stoffen greift sofort die Schutzstufe 3. wenn es Gefährdungsmöglichkeiten gibt ... wenn eine Betriebsanweisung erforderlich ist ... wenn persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist … Hintergrundinformationen Kann man auf einen Gefahrstoff verzichten oder ihn durch einen weniger gefährlichen ersetzen? Die Antwort ist wichtig für das Grundverständnis für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Viel zu oft wird hier nicht ermittelt und leichtfertig auf die Möglichkeit der Verwendung von PSA verwiesen. Es gilt aber, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuhalten. Prüfen auf Ersatz – Einsatz technischer Schutzmaßnahmen – Einsatz organisatorischer Schutzmaßnahmen – und erst dann als nachrangige Schutzmaßnahme PSA. (siehe die beiden folgenden Folien) Didaktische Hinweise Weisen Sie darauf hin, dass die jeweiligen Schutzmaßnahmen der niedrigeren Schutzstufen mit zu berücksichtigen sind. … gilt mindestens Schutzstufe 2! Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Gefahrstoffe ersetzen Im Rahmen der Gefährdungsminimierung tritt der Ersatz an die erste Stelle: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vermeiden. Gefahrstoffe durch nicht oder weniger gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren ersetzen. Einen Verzicht auf Ersatz muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung begründen! Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen Lässt sich die Gefährdung durch Ersatz nicht beseitigen, folgt eine Rangordnung von Schutzmaßnahmen: Gestaltung geeigneter Verfahren und technischer Steuerungs-einrichtungen. Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik. 2. Einsatz kollektiver Schutzmaßnahmen an der Entstehungsstelle, z. B. Be- und Entlüftung, geeignete organisatorische Maßnahmen. 3. Einsatz individueller Schutzmaßnahmen, wie z. B. persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Rangordnung ist eine einzuhaltende Reihenfolge. PSA ist eine nachrangige Schutzmaßnahme und darf erst eingesetzt werden, wenn T und O nicht ausreichen. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Beispiele für Technische Schutzmaßnahmen Kapseln – Trennung Gefahrstoff/Mensch z. B. Rohrleitung, geschlossenes System Erfassen – vollständig, an der Entstehungsstelle Absaugung + Filtern + Rückführung in die Atemluft in ungefährlicher Konzentration Lüften – Verringerung der Konzentration Luftwechsel: Zuluft + Abluft Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, welche technischen Schutzmaßnahmen sie kennen. Blenden Sie anschließend die Lösungen ein. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Organisatorische Schutzmaßnahmen Auswahl der Beschäftigten Vorsorgeuntersuchung, falls erforderlich Arbeitsanweisung (Ablaufbeschreibung) Betriebsanweisung Unterweisen der Mitarbeiter verschobene Arbeitszeit (Trennung Beteiligte von Unbeteiligten) Kontrollieren Messen Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer nach organisatorischen Schutzmaßnahmen. Blenden Sie anschließend die Lösungen ein. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Messen des Arbeitsplatzgrenzwerts Je nach Tätigkeit wird ermittelt, ob der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten wird. Messen und das Ergebnis beurteilen darf nur, wer über die notwendige Fachkunde verfügt! Wenn Sie also vor Betreten eines Schachtes eine Messung machen müssen (z.B. explosionsfähige Atmosphäre, Sauerstoffgehalt, Kohlen-dioxidgehalt in der Luft), dann müssen Sie für diese Aufgabe ausgebildet sein. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, ob Messungen durchgeführt werden, und wenn ja, wer sie durchführt. Blenden Sie anschließend die Lösung ein. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts Was ist bei Überschreitung des Grenzwertes erforderlich? Oder was erfolgt bei Gefährdung durch Hautkontakt? Den Vorgesetzten informieren und technische und/oder organisatorische Maßnahmen gemäß Betriebs- oder Arbeitsanweisung treffen. Wenn dann noch immer der Grenzwert überschritten oder Hautkontakt gegeben ist: Unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen in Absprache mit dem Vorgesetzten durchführen, insbesondere PSA verwenden. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, was bei Überschreitung von Grenzwerten (woher kennen Sie die Grenzwerte?) zu tun ist. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Persönliche Schutzmaßnahmen Filtergeräte Körperschutz Isoliergeräte Didaktische Hinweise Bringen Sie die in Ihrem Betrieb gängige PSA für Schutzstufe 2 mit und stellen Sie diese vor. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Umgang mit PSA PSA ist von Beschäftigten zu tragen, solange die Gefährdung besteht. PSA ist keine ständige Schutzmaßnahme, durch die der Einsatz technischer oder organisatorischer Maßnahmen ersetzbar ist. Der Arbeitgeber stellt PSA kostenlos zur Verfügung. Sie ist sachgerecht aufzubewahren. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Umgang mit PSA Der Benutzer prüft die PSA vor Gebrauch auf augenscheinliche Mängel. Die PSA ist nach Gebrauch zu reinigen, teilweise auch zu desinfizieren. Nötige Ausbesserungen der PSA müssen vor dem Gebrauch erfolgen. Ist das nicht möglich, die PSA austauschen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeits- und Straßenkleidung, sofern diese verunreinigt werden kann und dadurch Gefährdungen für Beschäftigte verursacht. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Weitere Anforderungen an den Einsatz von PSA Die PSA muss für den Gefahrstoffeinsatz geeignet sein und es darf ausschließlich die PSA verwendet werden, die für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen ist. Nur so wird ein ausreichender Schutz erreicht. Siehe Betriebsanweisung: Hier sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt – auch für PSA. Der Einsatz von PSA setzt eine Unterweisung voraus. Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Atemschutz Für Atemschutz gelten zusätzliche Bestimmungen: Die Beschäftigten sind abhängig von der Geräteart zu unterweisen. Während dieser Schulung wird der Umgang mit Atemschutz praktisch geübt. Erfolgreiche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die vorgesehene Geräteart (z. B. Vollmaske mit Kombinationsfilter). Hintergrundinformationen Atemschutz wird vom Atemschutzgerätewart gereinigt. Dieser prüft nach Abschluss der Reinigung die Funktionsfähigkeit von Atemschutzgeräten (Ventile, Dichtigkeit etc.). Ausnahme für die Vorsorgeuntersuchung Atemschutz besteht bei Geräten der Gerätegruppe 1, wenn diese max. 30 min in einer Schicht getragen werden. Die Atemschutzausbildung und Übung ist unabhängig von der Vorsorgeuntersuchung für jeden Atemschutzgeräteträger eine jährliche Pflichtveranstaltung. Atemschutz ist teilweise im Baumarkt erhältlich. Der Einsatz setzt trotzdem Gefährdungsermittlung, Vorsorgeuntersuchung und Schulung voraus! Gefahrstoffe
Schutzstufe 2 Essen und Alleinarbeit Verbot der Nahrungsaufnahme Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur in gesonderten Bereichen eingenommen werden, sofern in Arbeitsbereichen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe besteht. Alleinarbeit und Gefahrstoffeinsatz Die erforderlichen Regelungen werden im Rahmen des Arbeitsfreigabe-verfahrens geregelt oder sind in der Betriebsanweisung beschrieben. Zusätzliche Schutzmaßnahmen Angemessene Aufsicht Einsatz technischer Mittel Hintergrundinformationen Nicht jede Alleinarbeit erfordert zusätzliche Maßnahmen. Dies ist dann erforderlich, wenn zusätzliche Gefährdungen vorliegen. Gefahrstoffe
Schutzstufe 3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei hoher Gefährdung Erforderlich für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die als giftig oder sehr giftig eingestuft sind. bei denen die Schutzmaßnahmen der Schutzstufen 1 und 2 nicht ausreichen. Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten. Durch Messungen überprüfen. Wird der Grenzwert überschritten, die Exposition der Beschäftigten so weit wie möglich verringern. Geeignete PSA wird unverzüglich bereitgestellt und muss getragen werden. Der Unternehmer stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Die betroffenen Arbeitsbereiche dürfen nur von erforderlichen Beschäftigten betreten werden. Hintergrundinformationen Giftige oder sehr giftige Stoffe so lagern, dass ausschließlich fachkundige Personen Zugang haben (gilt nicht für Ottokraftstoffe an Tankstellen). Didaktische Hinweise Erklären Sie erneut, was ergänzende Schutzmaßnahmen bedeutet: Damit ist gemeint, dass diese Schutzmaßnahmen zusätzlich zu denen der Schutzstufe 1 und 2 gelten (für die jeweilige Tätigkeit). Gefahrstoffe
Schutzstufe 4 Besondere ergänzende Schutzmaßnahmen Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit folgenden Eigenschaften: krebserzeugend erbgutverändernd fruchtbarkeitsgefährdend Die folgenden Maßnahmen gelten nur, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden. Messungen durchführen, um möglichst frühzeitig eine erhöhte Exposition feststellen zu können (z. B. nach Unfällen). Gefahrenbereich abgrenzen, bei Bedarf einen Schwarz/Weiß-Bereich einrichten, Sicherheitszeichen „Rauchen verboten“ anbringen. Hintergrundinformationen Wird der Grenzwert eingehalten, oder wird unter Einhaltung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien (VSK) gearbeitet, dann ist die Einstufung in die Schutzstufe 3 möglich. Gefahrstoffe
Schutzstufe 4 Deutliches Überschreiten von Grenzwerten Ist bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten eine deutliche Grenzwertüberschreitung vorherzusehen und sind die technischen Maßnahmen zur Expositionsminderung ausgeschöpft, gilt: Beschäftigte oder deren Vertreter darüber informieren. Expositionszeit auf Minimum verkürzen (einschränken). Schutzkleidung und Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen, die die betroffenen Beschäftigten während der Einwirkdauer tragen müssen. Bei technischen Lüftungsmaßnahmen darf nur ausreichend gefilterte Luft in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden. In benachbarte Arbeitsbereiche dürfen diese Gefahrstoffe nicht gelangen. Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsgefahren Die Verpackungs- oder Rohrleitungskennzeichnung gibt Hinweise auf mögliche Brand- und Explosionsgefahren! Durch Handhabung oder Lagerung dürfen keine Gefährdungen entstehen. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren gilt folgende Rangfolge von Schutzmaßnahmen: Betriebsanweisung beachten. Gefährliche Mengen oder Konzentrationen an Gefahrstoffen vermeiden. Zündquellen vermeiden. Schädliche Auswirkungen durch Brände oder Explosionen verringern (Brandlasten entfernen oder verringern). Hintergrundinformationen Beispiele für Zündquellen: Schweißen Heißarbeiten offene Flammen Didaktische Hinweise Erklären Sie den Teilnehmern, dass Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahren nach § 12 und Anhang III Nr. 1 der GefStoffV festzulegen sind. Hier gibt es keine Schutzstufen. Ist eine Zubereitung z. B. Gesundheitsschädlich und Leichtentzündlich eingestuft, so erfolgt die Schutzstufenzuordnung je nach Tätigkeit für „Gesundheitsschädlich“ in die Schutzstufe 1 oder 2. Die Brand- und Explosionsgefahr wird dann wie hier beschrieben bewertet. Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsgefahren Reichweite heißer Partikel Hintergrundinformationen: Tabelle nach BGI 554 Didaktische Hinweise: Fragen Sie die Teilnehmer, wie weit heiße Partikel fliegen können. Blenden Sie anschließend die Lösung ein. Fragen Sie auch nach möglichen Schutzmaßnahmen, wenn bei Heißarbeiten heiße Partikel anfallen und brennbares Material in der Nähe ist (… Brandgefahren beseitigen, Feuerlöscher bereitstellen, Brandwache stellen – sollten Antworten sein). Gefahrstoffe
Flüssiggas Welche gefährlichen Eigenschaften hat Flüssiggas? Geruchlos Propan, Butan oder deren Gemische sind schwerer als Luft Folge: Ansammlung in Vertiefungen (Keller, Gruben, Schächte) Sauerstoffmangel in tiefer gelegenen Bereichen möglich Die Randbereiche einer Flüssiggaswolke sind immer zündfähig Explosionsgefahr bei Ansammlung in tiefer gelegenen Bereichen Explosionsgrenzen von 2 bis 9,5 Volumenprozent Flüssiggas in der Luft Hintergrundinformationen: Ausströmendes Flüssiggas vergast in kurzer Zeit zum 260-fachen seines bisherigen Volumens. Ein Einwegfeuerzeug, auf das ein Funken fällt und dessen Inhalt dann schlagartig freigesetzt wird, kann sehr gefährlich sein! In engen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist eine Verbrennung mit Todesfolge sehr wahrscheinlich. Didaktische Hinweise: Fragen Sie die Teilnehmer nach den gefährlichen Eigenschaften von Flüssiggas. Blenden Sie anschließend die Lösung ein. Gefahrstoffe
Lagerung von Gasflaschen Nur in dafür vorgesehenen Lagerräumen oder in Lagern im Freien Im Bereich des Flaschenlagers sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Nicht lagern in Arbeitsräumen Fluren Treppenhäusern Durchgängen oder Durchfahrten Kellern oder Garagen Hintergrundinformationen: Bildquelle: BGI 554 Ausnahme: Kurzfristige Aufstellung zum Verbrauch in diesen Bereichen erlaubt. Voraussetzung: Zusätzliche Maßnahmen (Lüftung, Absperrung) wurden getroffen. Didaktische Hinweise: Nennen Sie die vorgesehenen Lagerorte in Ihrem Betrieb. Fragen Sie die Teilnehmer, wo Gasflaschen nicht gelagert werden dürfen. Blenden Sie anschließend die Lösung ein. Gefahrstoffe
Tätigkeiten in engen Räumen Kleiner Luftraum und gleichzeitig vorhandener Gefahrstoff in der Luft können dazu führen, dass die zulässige Arbeitsplatzkonzentration für den Gefahrstoff überschritten wird. dass durch den freigesetzten Gefahrstoff eine Sauerstoffver-drängung stattfindet. Eine zu geringe Sauerstoffkonzentration führt zur Bewusstlosigkeit und ohne Erste Hilfe zum Tod. Je kleiner ein Raum ist, in dem Gefahrstoffe verwendet werden, um so größer ist die Gefährdung bei Tätigkeiten, die Gefahrstoffe in die Luft freisetzen. Gefahrstoffe
Tätigkeiten in Behältern Besonders für Behälter sind im Rahmen der Behälterbefahrerlaubnis besondere Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgelegt und von den Beschäftigten zu beachten: Arbeitsfreigabe – enthält einzuhaltende Schutzmaßnahmen Lüftung – Verringerung der Gefahrstoff-Konzentration ggf. Atemschutz Rettungseinrichtungen stehen zur Verfügung, z. B. Dreibeinwinde, Auffanggurte der Sicherungsposten vor Ort alarmiert im Gefahrfall den Rettungstrupp Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer nach den Maßnahmen für Arbeiten in Behältern. Anschließend die Lösung einblenden. Gefahrstoffe
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Eine schriftliche Betriebsanweisung steht den Beschäftigten vor Ort zur Verfügung. Sie wird bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert. Beschäftigte haben Zugang zu allen sie betreffenden Sicherheitsdatenblättern. werden über Methoden und Verfahren hinsichtlich Sicherheit bei der Verwendung von Gefahrstoffen unterrichtet. werden anhand der Betriebsanweisungen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen mündlich in für sie verständlicher Form unterwiesen. Bei der Unterweisung erhalten sie eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Hintergrundinformationen Die Durchführung der Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Didaktische Hinweise Fragen Sie die Teilnehmer, ob und wie sie für ihre Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterwiesen werden. Gefahrstoffe
Gefahrstoffbezeichnung Betriebsanweisung Geltungsbereich – Wo und für was gilt die Betriebsanweisung? Betriebsanweisung Arbeitsbereich: Chemischreinigung Arbeitsplatz: Maschinen 1 bis 15 Tätigkeit: Be- und Entladen Gefahrstoffbezeichnung – Wie heißt der Stoff? Tetrachlorethylen (innerbetriebliche Bezeichnung: Per) Gefahrstoffbezeichnung Hintergrundinformationen Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind immer gleich aufgebaut: (hier Beispiel aus TRGS 555 Betriebsanweisungen) Gefahrstoffe
Gefahren für Mensch und Umwelt Betriebsanweisung Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefahren gehen davon aus? Gefahren für Mensch und Umwelt Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gefahrstoffe
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Betriebsanweisung Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Wie schützt man sich im Normalfall? Kontakt mit flüssigem Per vermeiden. In Arbeitsräumen nicht essen, trinken oder rauchen. Vor dem Beladen der Maschine Kleidungsstücke auf Fremdkörper untersuchen (z. B. Kugelschreiber, Geld). Reinigungsgut nach Textilarten sortieren. Reinigung mit zutreffendem Festprogramm durchführen. Beim Be- und Entladen nicht in die Trommel beugen. Nachfüllen von Per sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten nur durch Herrn Sauber. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Gefahrstoffe
Verhalten im Gefahrfall Betriebsanweisung Verhalten im Gefahrfall – Welche Maßnahmen gelten hierbei? Verhalten im Gefahrfall Ist der Abbruch des Reinigungsvorganges erforderlich, zunächst auf Handbetrieb umschalten, abpumpen, Reinigungsgut schleudern und trocknen. Vorher darf die Maschine nicht geöffnet werden. Kontakt mit feuchtem Reinigungsgut vermeiden: Schutzhandschuhe (blau) tragen. Bei Undichtigkeiten (Lösemittelgeruch) sowie anderer Betriebsstörungen sofort Herrn Sauber informieren. Läuft flüssiges Lösemittel aus, Arbeitsraum sofort verlassen und Feuerwehr benachrichtigen. Notruf 112 Gefahrstoffe
Sachgerechte Entsorgung Betriebsanweisung Erste Hilfe – Wie kann man sich oder anderen Menschen helfen? Erste Hilfe Tel. 112 Einatmen: Verletzten an die frische Luft bringen, ggf. Arzt holen. Hautkontakt: Betroffene Hautstellen mit Wasser abwaschen. Augenkontakt: Mit viel Wasser bei geöffnetem Lidspalt spülen (Augenarzt). Verschlucken: Erbrechen vermeiden. Notarzt holen. Sachgerechte Entsorgung – Wo kommt was hin? Reinigungsarbeiten und Entsorgungstätigkeiten erfolgen nur durch Herrn Sauber. Hierfür gilt die Betriebsanweisung Chemischreinigung für die Tätigkeiten Wartung und Instandhaltung. Sachgerechte Entsorgung Gefahrstoffe
Betriebsanweisung Sinn und Zweck Eine Betriebsanweisung ist für eine Tätigkeit oder eine Gruppe vergleichbarer Tätigkeiten zusammengestellt. Die Betriebsanweisung hat das Ziel, vor Ort über die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Beschäftigten zu informieren. So ist auch nach einer Unterweisung Zugriff auf die Schutzmaßnahmen möglich. Beachten Sie stets die Betriebsanweisung. Gefahrstoffe
Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden vom Arbeitgeber veranlasst. Es gibt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die erforderlich sind, um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen (Pflichtuntersuchungen). Diese sind vom Arbeitgeber zu veranlassen. Darüber hinaus gibt es weitere Untersuchungen, die angeboten werden müssen, aber nicht zwingend sind. Gefahrstoffe
Arbeitsmedizinische Vorsorge Bestehen gesundheitliche Bedenken für die Ausübung einer Tätigkeit, dann sind Maßnahmen zu treffen. Dies kann dazu führen, dass eine andere Tätigkeit ausgeübt werden muss, damit eine gefährdende Exposition nicht mehr möglich ist. Über gesundheitliche Bedenken für die Ausübung einer Tätigkeit werden sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte informiert. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Tätigkeiten (z. B. Benutzen von Atemschutz) und für Gefahrstoffe (z. B. krebserzeugende Gefahrstoffe, künstliche Mineralfasern, Blei, Benzol, Styrol, Schwefelwasserstoff). Gefahrstoffe
Zusammenfassung 10 Gebote für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Verzichte möglichst auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffumgang nur mit ausreichenden Kenntnissen um die Gefahren. 3. Gefahrstoffe sind stets bestimmungsgemäß zu verwenden. 4. Wende stets die erforderlichen Schutzmaßnahmen an. 5. Beachte bei Gefahrstoffen mit geringer Gefährdung die Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung. Gefahrstoffe
Zusammenfassung 10 Gebote für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Jede Tätigkeit bei Gefahrstoffen mit größerer Gefährdung erfordert Unterweisung und Beachtung der Betriebsanweisung. 7. Vermeide Haut- oder Augenkontakt mit Gefahrstoffen. 8. Verschließe die Gebinde nach Gebrauch, um unnötige Freisetzung zu vermeiden. 9. Melde Störungen umgehend. 10. Gefährde weder Menschen noch die Natur. Gefahrstoffe
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr Wanzar, Sicherheitsfachkraft Telefon: 0365/ 828 8320 Gefahrstoffe