Herausforderungen für die Gewerkschaft

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 Präsentation transkript:

Herausforderungen für die Gewerkschaft Prekär Beschäftigte Herausforderungen für die Gewerkschaft

Prekäre Arbeit Definition Erwerbseinkommen die nicht, oder nur unzureichend ausreichen um Lebensbedürfnisse abzudecken. Rechtliche Benachteiligungen

Prekäre Arbeit Freie Dienstverhältnisse WerkvertragsnehmerInnen Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung Zeitarbeit Neue Selbstständige

Zeitarbeit Quelle: BMWA/AK Wien Karl Wörister

Freie Dienstverträge Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister

Geringfügige Beschäftigung Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister

August 2008 Freie Dienstverhältnisse: 26.700 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: 277.600 Quelle: Statistik Austria

Zunehmende Verbreitung von atypischen Arbeitsverhältnissen Wegbrechen der Sozialversicherungsbeiträge Aushöhlung des Sozialstaats „Vereinzelung“ von ArbeitnehmerInnen Organisierbarkeit erschwert Informationsstand über Rechte verschlechtert sich Auswirkungen in das private und soziale Leben

Flucht aus dem Arbeitsrecht Arbeitsrecht hat für „Atypische“ keine Gültigkeit Kündigungsfristen Urlaubsregelungen Allgemeiner Kündigungsschutz Wenige Ausnahmen (z.B.: Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) Überwälzung des Unternehmerrisikos

Betriebliche Mitbestimmung Freie DienstnehmerInnen, Werkvertragsnehmerinnen, neue Selbstständige werden vom Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsverfassungsgesetz nicht erfasst Keine Teilhabe an innerbetrieblicher Demokratie (Betriebsratswahl) Vertretung durch BetriebsrätInnen ist von deren „good will“ abhängig

Gewerkschaftliche Strategien Neue Formen der Organisierung Interessengemeinschaften Modernisierung des Arbeitsrechts Neuer ArbeitnehmerInnenbegriff Rechtliche Angleichung von atypischen Beschäftigungen Sozialrechtlich Arbeitsrechtlich Kampf gegen Umgehungsverträge Mindestlöhne in den Kollektivverträgen

Erfolge Sozialrechtliche Verbesserungen für Freie DienstnehmerInnen ab 1.1.2008: Verpflichtende Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung Krankengeld ab dem 4.Tag von der Gebietskrankenkasse Wochengeld bemessen nach dem Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen statt pauschaliertem Satz von € 7,48 pro Tag Einbeziehung in die Abfertigung neu Einbeziehung in den Insolvenzschutz

Erfolge WerkvertragsnehmerInnen sind ab 1.1.2008 verpflichtend in die Abfertigung Neu einbezogen werden ab 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, allerdings auf freiwilliger Basis

Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.