Herausforderungen für die Gewerkschaft Prekär Beschäftigte Herausforderungen für die Gewerkschaft
Prekäre Arbeit Definition Erwerbseinkommen die nicht, oder nur unzureichend ausreichen um Lebensbedürfnisse abzudecken. Rechtliche Benachteiligungen
Prekäre Arbeit Freie Dienstverhältnisse WerkvertragsnehmerInnen Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung Zeitarbeit Neue Selbstständige
Zeitarbeit Quelle: BMWA/AK Wien Karl Wörister
Freie Dienstverträge Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister
Geringfügige Beschäftigung Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister
August 2008 Freie Dienstverhältnisse: 26.700 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: 277.600 Quelle: Statistik Austria
Zunehmende Verbreitung von atypischen Arbeitsverhältnissen Wegbrechen der Sozialversicherungsbeiträge Aushöhlung des Sozialstaats „Vereinzelung“ von ArbeitnehmerInnen Organisierbarkeit erschwert Informationsstand über Rechte verschlechtert sich Auswirkungen in das private und soziale Leben
Flucht aus dem Arbeitsrecht Arbeitsrecht hat für „Atypische“ keine Gültigkeit Kündigungsfristen Urlaubsregelungen Allgemeiner Kündigungsschutz Wenige Ausnahmen (z.B.: Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) Überwälzung des Unternehmerrisikos
Betriebliche Mitbestimmung Freie DienstnehmerInnen, Werkvertragsnehmerinnen, neue Selbstständige werden vom Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsverfassungsgesetz nicht erfasst Keine Teilhabe an innerbetrieblicher Demokratie (Betriebsratswahl) Vertretung durch BetriebsrätInnen ist von deren „good will“ abhängig
Gewerkschaftliche Strategien Neue Formen der Organisierung Interessengemeinschaften Modernisierung des Arbeitsrechts Neuer ArbeitnehmerInnenbegriff Rechtliche Angleichung von atypischen Beschäftigungen Sozialrechtlich Arbeitsrechtlich Kampf gegen Umgehungsverträge Mindestlöhne in den Kollektivverträgen
Erfolge Sozialrechtliche Verbesserungen für Freie DienstnehmerInnen ab 1.1.2008: Verpflichtende Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung Krankengeld ab dem 4.Tag von der Gebietskrankenkasse Wochengeld bemessen nach dem Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen statt pauschaliertem Satz von € 7,48 pro Tag Einbeziehung in die Abfertigung neu Einbeziehung in den Insolvenzschutz
Erfolge WerkvertragsnehmerInnen sind ab 1.1.2008 verpflichtend in die Abfertigung Neu einbezogen werden ab 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, allerdings auf freiwilliger Basis
Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.