Personalratswahlen am 22. und 23. Mai

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 Präsentation transkript:

Personalratswahlen am 22. und 23. Mai GEW wählen: demokratisch – kompetent - streitbar

Definition Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wählen den Personalrat. Das Hessische Personalvertetungsgesetz (HPVG) regelt Aufgaben/Rechte /und Pflichten des Personalrats Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.

Ebenen der Personalräte Schulpersonalrat Personalrat des Studienseminars Gesamtpersonalrat (GPRLL) Hauptpersonalrat (HPRLL)

Rechte des Personalrats Information(§ 62,2 HPVG) Mitwirkung (§ 72 HPVG, § 78 HPVG, § 81 HPVG) Mitbestimmung (§ 69 HPVG) in sozialen Angelegenheiten (§ 74 HPVG) u.Personalangelegenheiten (§ 77 HPVG) Initiativrecht: Beantragung von Maßnahmen (§ 69,3 HPVG) „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit der Dienststelle“ (§ 60 HPVG)

. Aufgaben des Schulpersonalrates Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten Entgegennahmen von Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten

. Aufgaben des Schulpersonalrates Gleichstellung der Frauen Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte Teilnahme an Auswahlverfahren bei Funktionsstellenbesetzungen

Mitbestimmungsrechte des Personalrates Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen Regelungen der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten allgemeine Grundsätze der Fortbildung Einstellung, Entlassung (oder Kündigung), Beförderung Versetzung oder Abordnung Regelungen der Arbeitszeit Gestaltung der Arbeitsplätze

Die Personalversammlung Schulpersonalrat lädt zur Personalversammlung ein gibt Tätigkeitsbericht ab Die Personalversammlung kann Anträge unterbreiten / zu Beschlüssen des Schulpersonalrates Stellung beziehen. Die Personalversammlung kann somit Einfluss auf die Personalratsarbeit nehmen, sie kann den Schulpersonalrat kritisieren aber auch mit ihrem Votum den Rücken stärken.

Wahl der Personalräte Alle vier Jahre Rechtsgrundlage: Wahlordnung zum HPVG http://gew-prwahl2012.de/ Wahlhandbuch Wahlrechtsfragen

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