Building Directive Richtlinie 2002/91/EG

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 Präsentation transkript:

Building Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ DI Wolfgang Jilek Energiebeauftragter des Landes Steiermark

Ziele Allgemeiner Rahmen für eine Methode für die Berechnung der Gesamteffizienz von Gebäuden Anwendung von Mindestanforderungen auf neue und bestehende zu renovierende (große) Gebäude Energiezertifizierung von Gebäuden (Energieausweis), Anbringung an öffentlichen Gebäuden Art. 1 Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen, sowie Überprüfung der gesam- ten Heizanlage wenn diese älter als 15 a ist

Berechnungsmethode Wird auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt Berücksichtigt bereits angewendete Methoden (zB EN 832) und positive Effekte von: Nutzung erneuerbarer Energieträger wie aktive Solarnutzung für Wärme und Elektrizität etc. (Eigen-) Stromerzeugung durch KWK Fernwärme, Abwärmenutzung Kann einen Indikator für CO2 – Emissionen enthalten (Rahmen im Anhang vorgegeben) Art. 3

Energiekennzahl-Anforderungen OIB-Leitfaden zur Berechnung des Heizwärmebedarfes soll im Auftrag der Bundesländer an die EG-Richtlinie adaptiert werden (Ergänzung zum Heizenergiebedarf...) Vorschlag für Anforderungen an neue und renovierte Gebäude: wird zusammen mit der Überarbeitung des OIB-Leitfadens als Grundlage einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung ausgearbeitet Energiekennzahl-Grenzwerte in Abhängigkeit von Gebäudegröße oder A/V-Verhältnis angedacht U-Wert-Ensemble als Ergänzung bzw. für Umbauten oder Renovierung einzelner Bauteile Grenzwerte für Nichtwohngebäude ? Datenlage (Benchmarking) problematisch

HWB-neu: was soll erreicht werden? Harmonisierung der verschiedenen „Bundesländerversionen“ des bestehenden OIB-Leitfadens Weiterentwicklung bzw. Verfeinerung in einzelnen Punkten Bisher unberücksichtigte Punkte (z.B. Flächenheizungen, Heizkörper vor Verglasungen,..) sollen berücksichtigt werden. Für bisher offene Punkte (Falschluftrate, TWD, Fenster,..) Richtwerte festlegen Richtige bzw. zumindest keine falschen Signale für die Planung (z.B. Wärmebrückenvermeidung, Luft- und Winddichte wird belohnt).

HWB-Diskussionspunkte (teilweise) Übergang auf Monatsbilanzverfahren? Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier?

Acht statt vier Himmelsrichtungen Pro: Einige Bundesländer haben schon acht wäre sonst Rückschritt Etwas genaueres Ergebnis Kontra: Zusätzliche Eingabe notwendig – Richtung der Flächennormalen bei den Seiten oder oder direkte Aufteilung auf 8 Richtungen 360° Variante wird bevorzugt (Voraussetzung ist ein entsprechender Algorithmus), - genauer und eher weniger Eingaben. Vorschlag: Acht Himmelsrichtungen oder Strahlungsrechnung über 360°

HWB-Diskussionspunkte (teilweise) Übergang auf Monatsbilanzverfahren? Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier? Fixes Lüftungsvolumen pro m² Nettofläche (fixe Raumhöhe)? Offene Keller bzw. Stiegenhäuser?– Behandlung festlegen? Berücksichtigung teilbeheizter Räume? (z.B. Hobbyräume im Keller) Nutzbarkeit der solaren bzw. inneren Gewinne? Flächenheizungen berücksichtigen? Heizkörper ohne Strahlungsschutz vor Verglasungen berücksichtigen?

CEN Kalkulationsschema

CEN 27 Standards in Bearbeitung 1 - 4: Energieeffizienz von Gebäuden allgemein 5 - 9: Heizungssystem - Kalkulation 10 - 26: ... 27: Standardisierte Wirtschaftlichkeitsrechnung Kühlung? „stable elements“ 12/2004

Harmonisierung 15 Mitgliedsstaaten Österreich 9 Bundesländer (via OIB) Universitäten Normungsinstitut ??? „stable elements“ 12/2004 10 neue Mitgliedsstaaten

Energieausweis Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz Vorlage bei Bau, Verkauf, Vermietung Gültigkeit höchstens 10 Jahre Inhalt: Referenzwerte für Vergleiche; Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen Ausnahmen möglich (zB Glashäuser, Kirchen) Aushang der Zertifikate in öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche >1000 m² und hoher Besucher- frequenz (Behörden, öffentliche Dienstleistungen) Rechts- und sonstige Wirksamkeit nach einzelstaatlichen Vorschriften Art. 7

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Energieausweis des Landes Steiermark

Spezifischer Heizwärmebedarf verschiedener Bauperioden Limit Steiermark WSchVO WSchVO WSchVO Niedrig- Passiv- 1977 1984 1995 energie- haus haus

Heizung Überprüfung von Feuerungsanlagen in landesrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer enthalten Ergänzungen bzw. Anpassungen im Hinblick auf die Inspektion der gesamten Heizanlage, Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen und der Qualifikation der Überprüfungsorgane erforderlich Entwurf einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zur Harmonisierung der landesrechtlichen Bestimmungen und Anpassung an die Richtlinie in Vorbereitung

Grundsätzliche Unterschiede ÖNORM H 5056 prinzipiell auch für Bestand geeignet auch für bestehende Heizanlagen Tabellenverfahren, Formelverfahren Vorgabe von Verlustfaktoren Verwendung von Messwerten möglich Endergebnis sind Heizanlagenverluste (Aufwandszahlen) DIN 4701-10 nur für Neubauten (Ausführung gem. EnEV vorausgesetzt) nur für neue Heizanlagen Tabellenverfahren, Diagrammverfahren, Formelverfahren Defaultwerte in kWh/m²,NFl keine Messwerte Endergebnis ist Primärenergieeinsatz

Nächste Bearbeitungsschritte (Arbeitsgruppe Heizungsanlagen im Auftrag des OIB) Methode der Wärmebereitstellung im Detail ausarbeiten Warmwasserberechnung entwickeln (großteils analog wie Raumwärme) Berechnung der Hilfsenergie entwickeln (analog zu EN ISO 12241) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Festlegung von Defaultwerten Erste Vorschläge von Grenzwerten

...danke!