Vom Kaufmann zum Unternehmer

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 Präsentation transkript:

Vom Kaufmann zum Unternehmer Unternehmensgesetzbuch - UGB Vom Kaufmann zum Unternehmer VORTRAGENDER: Dr. Herbert Schrittesser Dr. Bernhard Schatz Mag. Doris-Bettina Fürtbauer Enzersdorfer Straße 4, 2340 Mödling Telefon: 02236/22 390 Telefax: 02236/43 657

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 2 Gliederung des UGB 1. Buch (§§ 1ff UGB) Begriffe und Anwendungsbereich Firmenbuch Firma Unternehmensübergang Prokura und Handlungsvollmacht 2. Buch (§§ 105ff UGB) Offene Gesellschaft Kommanditgesellschaft GesbR Stille Gesellschaft

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 3 Gliederung des UGB 3. Buch (§§ 189ff UGB) Rechnungslegung 4. Buch (§§ 343ff UGB) Unternehmensbezogene Geschäfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 4 HGB „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.“ (§ 1 Abs 1 HGB) Istkaufmann Sollkaufmann Formkaufmann Kannkaufmann Scheinkaufmann Vollkaufmann Minderkaufmann UGB „Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.“ (§ 1 Abs 1 UGB) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätgikeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs 2 UGB, § 1 Abs 2 KSchG)

Unternehmensbegriff Elemente Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 5 Unternehmensbegriff Elemente selbständige Tätigkeit wirtschaftliche Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht dauernde Tätigkeit Organisation

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 6 Unternehmer Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens Formunternehmer Unternehmer kraft Eintragung Scheinunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 7 Sonderfälle Freiberufler Land- und Forstwirte Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 8 Abgrenzungsprobleme Non-Profit-Organisationen Idealvereine

Mindestgröße eines Unternehmens? Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 9 Mindestgröße eines Unternehmens? Schwellenwert EUR 400.000,-- Eintragungspflicht Einzelunternehmer Wandel GesbR in OG/KG  Eintragungspflicht

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 10 Firma § 17 Abs 1 HGB § 17 Abs 1 UGB Liberalisierung Vereinfachung Vereinheitlichung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 11 Arten der Firma Personenfirma Einzelunternehmer / keine fremden Namen Personengesellschaften (OG / KG) / nur Namen persönlich haftender Gesellschafter Sachfirma Fantasiefirma Gemischte Firma

Grundsätze der Firmenbildung Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 12 Grundsätze der Firmenbildung Eignung zur Kennzeichnung Unterscheidungskraft Irreführungsverbot geschäftliche Verhältnisse Verkehrsauffassung Wesentlichkeitsschwelle Eintragungsverfahren

Zwingende Rechtsformzusätze § 19 UGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 13 Zwingende Rechtsformzusätze § 19 UGB Aktiengesellschaft – AG Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH Genossenschaften – e.Gen. Europäische Gesellschaft – SE Kapitalgesellschaften & Co – Komplementär GmbH Offene Gesellschaft – OG Kommanditgesellschaft – KG Einzelunternehmer – e.U. Positionierung / Rechtsformzusatz

Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 14 Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer (nicht nur wie bisher Kapitalgesellschaften) haben auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen sowie auf ihren Webseiten anzugeben: Firma Rechtsform Sitz und FN gegebenenfalls: Hinweis in Liquidation („in Liqu“) Firmenbuchgericht

Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 15 Geschäftspapiere und Bestellscheine § 14 UGB Übergangsbestimmung gem § 907 Abs 3 UGB: Vordrucke von Geschäftspapieren und Bestellscheinen sowie Webseiten haben bei Kapitalgesellschaften spätestens ab 1. Jänner 2007, bei anderen Unternehmern spätestens ab 1. Jänner 2010 den Bestimmungen des § 14 idF des HaRÄG BGBl I 2005/120 zu entsprechen.

Unternehmensübergang Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 16 Unternehmensübergang Sondervermögen Gesamtrechtsnachfolge (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung) Übertragung von Gesellschaftsanteilen Einzelrechtsnachfolge (§§ 38 – 40 UGB)

Übergang der Rechtsverhältnisse (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 17 Übergang der Rechtsverhältnisse (1) Voraussetzungen Unternehmenserwerb unter Lebenden Fortführung des Unternehmens keine abweichende Parteienvereinbarung keine Firmenfortführung erforderlich unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse / höchstpersönliche Rechtsverhältnisse Zeitpunkt

Übergang der Rechtsverhältnisse (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 18 Übergang der Rechtsverhältnisse (2) Ausnahmen Konkurs Ausgleich Überwachung des Schuldners durch Sachwalter Zwangsvollstreckung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 19 Rechtsfolgen Rechtsposition des Dritten Verständigung (Mitteilung) Widerspruchsrecht Haftung des Erwerbers Haftung des Veräußerers

Rechtsstellung des Erben beim Unternehmensübergang Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 20 Rechtsstellung des Erben beim Unternehmensübergang Erbenhaftung nach ABGB Erbenhaftung nach UGB Beschränkbarkeit Eintragung Haftungsausschluss im Firmenbuch verkehrsübliche Bekanntmachung Mitteilung an Gläubiger

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 21 HGB Offene Handelsgesellschaft (OHG) Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) Kommanditgesellschaft (KG) Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) Stille Gesellschaft (stG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) UGB Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Stille Gesellschaft (stG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) / Offene Gesellschaft (OG)

Offene Gesellschaft Wesensmerkmale Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 22 Offene Gesellschaft Wesensmerkmale Zweckoffenheit eigene Firma unbeschränkte Haftung gesamthandschaftliche Verbundenheit keine Ein-Mann-Gesellschaft Rechtsfähigkeit Unternehmereigenschaft ?

Offene Gesellschaft Gründung / Entstehung Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 23 Offene Gesellschaft Gründung / Entstehung Gesellschaftsvertrag Gesellschafter Vorgesellschaft Eintragung im Firmenbuch

Offene Gesellschaft Innenverhältnis Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 24 Offene Gesellschaft Innenverhältnis Gestaltungsfreiheit Beteiligung an der Gesellschaft Gewinn- und Verlustverteilung Arbeitsgesellschafter Entnahmerecht

Offene Gesellschaft Geschäftsführung Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 25 Offene Gesellschaft Geschäftsführung Selbstorganschaft Gesellschaftsbeschlüsse Kontrollrechte

Offene Gesellschaft Außenverhältnis (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 26 Offene Gesellschaft Außenverhältnis (1) Vertretung Haftung persönlich unbeschränkt unbeschränkbar primär unmittelbar solidarisch

Offene Gesellschaft Außenverhältnis (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 27 Offene Gesellschaft Außenverhältnis (2) Haftung eines eintretenden Gesellschafters Haftung bei Auflösung der Gesellschaft Haftung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Offene Gesellschaft Gesellschafterwechsel (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 28 Offene Gesellschaft Gesellschafterwechsel (1) Eintritt eines Gesellschafters Ausscheiden eines Gesellschafters freiwillig Ausschluss Übertragung der Mitgliedschaft / Zustimmung aller Gesellschafter

Offene Gesellschaft Gesellschafterwechsel (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 29 Offene Gesellschaft Gesellschafterwechsel (2) Tod eines Gesellschafters Auflösung der Offenen Gesellschaft Fortsetzungsbeschluss Gesellschaftsvertrag Fortsetzungsklausel Nachfolgeklausel Eintrittsklausel

Offene Gesellschaft Beendigung (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 30 Offene Gesellschaft Beendigung (1) Zeitablauf Auflösungsbeschluss Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft Tod eines Gesellschafters Konkurseröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters

Offene Gesellschaft Beendigung (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 31 Offene Gesellschaft Beendigung (2) Kündigung kein wichtiger Grund erforderlich Ausschluss oder Erschwerung Kündigungsrecht nichtig Liquidation Liquidatoren Liquidationsbilanz FB-Eintragung

Kommanditgesellschaft Besonderheiten (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 32 Kommanditgesellschaft Besonderheiten (1) Komplementäre vs Kommanditisten Pflichteinlage / Hafteinlage Beteiligung Gewinn- und Verlustverteilung Geschäftsführung Kontrollrechte der Kommanditisten

Kommanditgesellschaft Besonderheiten (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 33 Kommanditgesellschaft Besonderheiten (2) Vertretung Haftung der Kommanditisten gegenüber Gläubigern Haftung vor Eintragung der Gesellschaft Haftung bei Eintritt in eine bestehende Kommanditgesellschaft Haftung bei Ausscheiden aus der Kommanditgesellschaft Tod eines Kommanditisten

Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte (§§ 343 ff UGB) (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 34 Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte (§§ 343 ff UGB) (1) Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers Haftung als Gesamtschuldner Schadenersatz Vertragsstrafe Bürgschaft Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)

Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte (§§ 343 ff UGB) (2) Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 35 Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte (§§ 343 ff UGB) (2) Verzugszinsen Entgeltlichkeit kein Vertragsabschluss durch Schweigen Kontokorrent Mängelrüge

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 36 Sorgfaltsmaßstab HGB Rechtsgrundlage: § 347 HGB Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (§ 1299 ABGB: Sachverständigensorgfaltsmaßstab) UGB Rechtsgrundlage: § 347 UGB Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers (§ 1299 ABGB: Sachverständigensorgfaltsmaßstab)

Haftung als Gesamtschuldner Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 37 Haftung als Gesamtschuldner HGB Rechtsgrundlage: Art 8 Nr. 1 der 4. EVHGB Zweifelsregelung / Solidarhaftung gilt bei teilbaren Leistungen, wenn sich mehrere Personen durch Vertrag gemeinschaftlich verpflichten auch anwendbar auf einseitige Handelsgeschäfte UGB Rechtsgrundlage: § 348 UGB Zweifelsregelung / Solidarhaftung gilt bei teilbaren Leistungen, wenn sich mehrere Unternehmer durch Vertrag gemeinschaftlich verpflichten NUR anwendbar auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 38 Schadenersatz HGB Rechtsgrundlage: Art. 8 Nr. 2 4. EVHGB Schadenersatz umfasst immer den entgangenen Gewinn einseitiges Handelsgeschäft ist für Anwendbarkeit ausreichend, dh Nichtkaufmann muss Kaufmann Interesse (= positiver Schaden + entgangener Gewinn) ersetzen UGB Rechtsgrundlage: § 349 UGB Schadenersatz umfasst immer den entgangenen Gewinn nur anwendbar auf beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte, dh Nichtunternehmer muss Unternehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur positiven Schaden nach ABGB ersetzen

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 39 Vertragsstrafe HGB Rechtsgrundlage: § 348 HGB Art 8 Nr. 3 der 4. EVHGB Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen wurde, kann nicht aufgrund des § 1336 Abs 2 ABGB herabgesetzt werden. kein richterliches Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB für Vollkaufleute UGB Rechtsgrundlage: bisheriger geltender § 348 HGB entfällt auch die von einem Unternehmer versprochene Vertragsstrafe kann künftig immer nach § 1336 Abs 2 ABGB richterlich gemäßigt werden richterliches Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB für Unternehmer und Nichtunternehmer

Vertragsstrafe übersteigender Schaden Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 40 Vertragsstrafe übersteigender Schaden HGB Rechtsgrundlage: Art. 8 Nr. 3 der 4. EVHGB der die Vertragsstrafe übersteigende Schaden kann geltend gemacht werden Anwendungsbereich: Vollkaufleute UGB Rechtsgrundlage: § 1336 Abs 3 ABGB der die Vertragsstrafe übersteigende Schaden kann geltend gemacht werden Anwendungsbereich: Unternehmer im Verbrauchergeschäft allerdings nur, wenn dies zwischen Gläubiger und Schuldner einzeln ausge-handelt wurde

Bürgschaft (1) HGB UGB Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: § 349 HGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 41 Bürgschaft (1) HGB Rechtsgrundlage: § 349 HGB Bürge und Zahler: „Ein Bürge, für den die Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist, haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB.“ Anwendungsbereich Vollkaufleute UGB Rechtsgrundlage: Regelung ersatzlos gestrichen Neuerung im ABGB Subsidiarität: „Der Bürge kann in der Regel erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner auf des Gläubigers gerichtliche oder außergerichtliche Einmahnung seine Verbindlichkeit nicht erfüllt hat.“ (§ 1355 ABGB) Anwendungsbereich Unternehmer und Nichtunternehmer

Bürgschaft (2) HGB UGB Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: § 350 HGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 42 Bürgschaft (2) HGB Rechtsgrundlage: § 350 HGB Formpflicht: kein Schriftformerfordernis für Vollkaufleute – auch nur mündlich verbindlich (§ 350 HGB) Minderkaufleute u. Nichtkaufleute unterliegen Schriftformerfordernis nach § 1346 Abs 2 ABGB. UGB Rechtsgrundlage: § 350 HGB ersatzlos gestrichen Formpflicht: Bürgschaftsversprechen eines Unternehmers muss schriftlich abgeben werden. (§ 1346 Abs 2 ABGB) Anwendungsbereich: Unternehmer und Nichtunternehmer

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 43 Laesio enormis HGB Rechtsgrundlage: § 351a HGB „Derjenige, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann ihn nicht nach § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten.“ UGB Rechtsgrundlage: § 351 UGB „Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.“  dispositives Recht kein vertraglicher Ausschluss zu Lasten von Nichtunternehmern

Verzugszinsen HGB UGB unternehmerischer Zinssatz Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 44 Verzugszinsen HGB Rechtsgrundlage: § 1333 Abs 2 ABGB handelsrechtlicher Zinssatz 5 % UGB Rechtsgrundlage: § 352 UGB unternehmerischer Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz

Kein Vertragsabschluss durch Schweigen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 45 Kein Vertragsabschluss durch Schweigen HGB Rechtsgrundlage: § 362 HGB „Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.“ UGB § 362 HGB ersatzlos gestrichen, da nicht sachgerecht trotzdem kann sich in einer Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern diese Gepflogenheit ergeben § 1003 ABGB bleibt unberührt

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 46 Entgeltlichkeit HGB Rechtsgrundlage: § 354 HGB „Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern.“ (Abs 1) UGB Rechtsgrundlage: § 354 UGB „Ist in einem Geschäft kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.“ (Abs 1)

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 47 Kontokorrent HGB Rechtsgrundlage: § 355 HGB Anwendung: einseitiges Handelsgeschäft Analogie bei Nichtkaufleuten Theorienstreit: Mosaiktheorie Staffelkontokorrent § 1415 ABGB (Lehre von der zivilrechtlichen Tilgungsordnung) UGB Rechtsgrundlage: §§ 355 - 357 UGB Anwendung: einseitiges Unternehmergeschäft zivilrechtliche Tilgungsan-ordnung gem § 355 Abs 3 UGB „Zum Ende der Rechnungsperiode kommt es zur Verrechnung der beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen. §§ 1415 und 1416 ABGB sind anzuwenden.“

Kontokorrent UGB HGB Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: § 355 HGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 48 Kontokorrent HGB Rechtsgrundlage: § 355 HGB Saldo: strittige Rechtsnatur UGB Rechtsgrundlage: §§ 355 - 357 UGB Saldo: konstitutives Schuldanerkenntnis bildet einen eigenständigen und einklagbaren Rechtsgrund ABER: bereicherungsrechtliche Einreden des Schuldners bleiben aufrecht

Mängelrüge UGB HGB Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: § 377 HGB Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 49 Mängelrüge HGB Rechtsgrundlage: § 377 HGB Anwendungsbereich: beidseitiger Handelskauf Werklieferungsvertrag UGB Rechtsgrundlage: § 377 UGB Anwendungsbereich: beidseitiges Unternehmergeschäft Werklieferungsvertrag Werkvertrag über körperliche bewegliche Sachen (§ 381 Abs 2 UGB) Tauschvertrag (§ 381 Abs 2 UGB)

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 50 Mängelrüge HGB Rechtsgrundlage: § 377 HGB Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen unverzügliche Rüge UGB Rechtsgrundlage: § 377 UGB Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen Rüge binnen angemessener Frist Frist 14 Tage (Orientierung an Art 39 UN-Kaufrecht)

Rechtsfolgen der Genehmigung: Rechtsfolgen der Genehmigung: Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 51 Mängelrüge HGB Rechtsgrundlage: § 377 HGB Rechtsfolgen der Genehmigung: Verlust der Gewährleistungsrechte Verlust der Irrtumsanfechtungsrechte Verlust von Schadenersatzan-sprüchen für Mangel und Mangel-folgschäden UGB Rechtsgrundlage: § 377 UGB Rechtsfolgen der Genehmigung: Verlust der Gewährleistungsansprüche Verlust der konkurrierenden Ansprüche auf Ersatz des Mangelschadens Verlust der Rechte auf Anfechtung oder Anpassung des Vertrags aufgrund eines Irrtums über die Mangelfreiheit keine Erstreckung des Anspruchs-verlustes auf Mangelfolgeschäden

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Folie 52 Mängelrüge HGB Rechtsgrundlage: § 377 HGB Zugang der Rüge Käufer trägt Risiko kein Rechtsverlust des Käufers trotz verspäteter Rüge bei Arglist des Verkäufers UGB Rechtsgrundlage: § 377 UGB Zugang der Rüge: Verkäufer trägt Risiko kein Rechtsverlust des Käufers trotz verspäteter Rüge, wenn Verkäufer Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat

Dr. Herbert Schrittesser Rechtsanwalt h.schrittesser@hslaw.at Vita Geboren am 17. 10. 1961 Beratungsfelder Immobilienrecht, insbesondere Liegenschaftsverkehr, Kaufverträge, Optionen, Baurechte, Superädifikate Mietrecht Treuhandabwicklungen Bauordnung, Raumordnung, Etablierung von Wirtschaftsparks und Handelsagglomerationen samt Infrastrukturen Unternehmensgründungen und Betriebsansiedelungen Vertragsrecht Gesellschafts- und Handelsrecht Wettbewerbsrecht Erbrecht Zivilverfahrensrecht

Dr. Bernhard Schatz Rechtsanwalt Vita Beratungsfelder bernhard.schatz@bpv-huegel.com Vita Geboren am 12. 8. 1965 Beratungsfelder Handels- und Gesellschaftsrecht, mit Schwerpunkt Gründung und Übernahme von Unternehmen Insolvenzrecht, insbesondere Masse- und Ausgleichsverwaltungen, Schuldnervertretungen und Bankenberatung Immobilienrecht, mit Schwerpunkt Bauträgervertragsrecht Mietrecht Handelsvertreterrecht Zivilverfahrensrecht

Mag. Doris-Bettina Fürtbauer Rechtsanwältin d.fuertbauer@hslaw.at Vita Geboren am 6. 8. 1974 Beratungsfelder Liegenschafts- und Immobilienrecht Ehe- und Familienrecht Allgemeines Vertragsrecht Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen Allgemeines Zivilrecht