Einkommenssteuer.

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 Präsentation transkript:

Einkommenssteuer

Geltungsbereich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - natürliche Personen - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich - nach sechs Monaten ständigem Aufenthalts in Österreich - Staatsbürgerschaft nicht entscheidend beschränkt steuerpflichtig - In oder aus Österreich Einkünfte beziehen Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.

Einkommenssteuerermittlung 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen 7. Sonstige Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen (= Steuerbemessungsgrundlage) Wer ist St

Sonderausgaben in unbeschränkter Höhe: - bestimmte Renten (Leibrenten) - Nachkauf von Versicherungszeiten - Steuerberatungskosten innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages: - Versicherungsprämien - Kosten für Wohnraumschaffung u. – sanierung - Ausgaben für junge Aktien u. für Genussscheine Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte private Ausgaben auf, die steuerlich begünstigt werden. Dies sind Sonderausgaben. Sind teils in unbeschränkter Höhe, teils in begrenztem Umfang abziehbar. Höchstbetrag 2.920 €. erhöht für Alleinverdienerinnen 5.840 € + 3 Kind. 4.380 €

Aussergewöhnliche Belastungen Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes. Aufwendungen aufgrund einer eigenen Behinderung >25%. Aufwendungen aufgrund einer Behinderung des Ehepartners. Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, welche außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

Steuerfreie Leistungen - Lottogewinne - Spielgewinne - Kinderbetreuungsgeld - Pflegegeld

Einkommensteuererklärung Pflicht: wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, EUR 10.000,-- überschreitet wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit ,andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag EUR 730,-- im Jahr übersteigt Aufforderung vom Finanzamt Die Pficht besteht dann wenn man …. Frist gilt bei elektronischer Übermittlung, kann verlängert werden .

Fristen und Fälligkeiten Einkommenssteuer : bis spätestens 30. Juni, mittels FinanzOnline erfolgt. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden. Verspätungszuschlag bis zu 10% des vorgeschriebenen Abgabenbetrages, falls die Verspätung nicht entschuldbar ist .

Danke für Eure Aufmerksamkeit