Lärm und Raumordnung Impulsvortrag

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Lärm und Raumordnung Impulsvortrag Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner 2013-10-15

Inhalt Bedeutung der Flächenwidmung in der Schalltechnik und im Lärmrecht Der Spagat zwischen Emission und Immission Das Tool der strategischen Lärmkarten Ziele und Visionen Diskussion

Wenn eine Flächenwidmung auf einem Grundstück ausgewiesen ist, bedeutet dies Grundanforderung an die Dimensionierung der Außenbauteile von Bauwerken Festlegung für die schalltechnische Dimensionierung von haustechnischen Anlagen Merkmal für zulässige Baulärmimmissionen Basis für zulässige Anlagengeräusche aus der Umgebung Festlegung von zulässigen Erschütterungseinwirkungen Abwehranspruch für untypische Lärmeinwirkungen Anwendungsfall für Aktionsplanung nach Umgebungslärm RL usw.

Planungsrichtwerte für gebietsbezogene Schallimmissionen Bsp. : Dimensionierung baulicher Schallschutz; maßgeblicher Außenlärmpegel durch Zuordnung zu einer Baulandkategorie Planungsrichtwerte für gebietsbezogene Schallimmissionen Bauland- Kategorie Gebiet A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel, LA,eq dB bei Tag bei Nacht 1 Ruhegebiet, Kurgebiet 45 35 2 Wohngebiet in Vororten, Wochenendhaus-Gebiet, ländliches Wohngebiet 50 40 3 städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen 55 4 Kerngebiet (Büros, Geschäfte, Handel und Verwaltung ohne Schallemission sowie Wohnungen), Gebiet für Betriebe ohne Schallemission 60 5 Gebiet für Betriebe mit geringer Schallemission (Verteilung, Erzeugung, Dienstleistung, Verwaltung) 65 Tabelle 1 nach ÖNORM B 8115-2

43 Spalte 1 2 3 4 5 6 7 Zeile Stufe A, B, C D E F G H I Tag ≤ 50 Bauteile von zu schützenden Räumen (Aufenthaltsräumen) Mindestschallschutz (R’res,w, R’w, Rw bzw. Rw + Ctr in dB) für maßgebliche Außenlärmpegel-Stufen in dB Spalte 1 2 3 4 5 6 7 Zeile Stufe A, B, C D E F G H I Tag ≤ 50 51 bis 55 56 bis 60 61 bis 65 66 bis 70 71 bis 75 76 bis 80 Nacht ≤ 40 41 bis 45 46 bis 50 Entspricht den Richtwerten der Tabelle 1, Zeile(n) 1, 2 – Wohngebäude, -heime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude etc. – Außenbauteile gesamt R’res,w 33 38 43 48 53 Opake Außenbauteile1) Rw 58 Fenster und Außentüren 1) 2) Rw + Ctr 28 23 8 – Gebäudetrennwände 3) je Wand R’w 52 9 – Decken und Wände gegen Dachböden 42 47 10 – Decken und Wände gegen Durchfahrten und Garagen 60 11

Der Spagat zwischen Emission und Immission Die Standplatz- bzw. Flächenwidmung aufgrund der örtlichen und überörtlichen Raumplanung muss grundsätzlich so erfolgen, dass Störungen durch Schallimmissionen (Einwirkungen des von einem oder mehreren Emittenten verursachten Schalls auf ein Gebiet und/oder auf einen Standplatz) vermieden werden. Jedem Standplatz kann einerseits eine bestimmte Schallemission zugeordnet werden, andererseits besteht ein gewisser Ruheanspruch (d. h. eine gewisse Immissionsgrenze).

Der Spagat zwischen Emission und Immission Da verschiedene Einrichtungen sowohl unterschiedliche Schallemissionen als auch unterschiedliche Ruheansprüche haben, ist es zweckmäßig, Einrichtungen gleicher Schallemission bzw. gleichen Ruheanspruches auf entsprechenden Flächen zu vereinen, sodass zB Wohngebiete oder Industriegebiete entstehen. Ist die einheitliche Widmung größerer zusammenhängender Flächen nicht möglich, dann ist die Schallemission bzw. der Ruheanspruch der einzelnen Standplätze zu berücksichtigen. „Gemischte Gebiete“ bergen erfahrungsgemäß die Gefahr gegenseitiger Störung.

Der Spagat zwischen Emission und Immission

Der Spagat zwischen Emission und Immission

Umgebungslärmrichtlinie

Ziele Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm; strategische Lärmkarten Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit Erstellung von Aktionsplänen Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung

Bund Land Kompetenzverteilung Straßen A und S (A12, A13, S16) Bahnlinien (Inntal, Wipptal, Wörgl – Saalfelden) Flughäfen (Innsbruck) IPPC Anlagen in Ballungsräumen (Deponie Ahrental) Land Landesstraßen (500 km!) Ballungsräume (ausgenommen Bundeskompetenzen) IPPC Anlagen in Ballungsräumen in Landeskompetenz (Delegierungsmöglichkeit auch von Bundes IPPC Anlagen)

Beispiel http://tiris.tirol.gv.at

Beispiel http://tiris.tirol.gv.at

Beispiel http://www.laerminfo.at

Beispiel http://www.laerminfo.at

Ziele und Visionen gegenseitige Störung vermeiden ist nur ein Thema! widmungsgerechte Nutzung für alle Grundstücke im Planungsraum keine Lärmstörungsfälle planen keine Aktionsplanung auf neuen Flächen! => potenzielle Konflikte vermeiden

potenzielle Konfliktfälle liegen jedenfalls dann vor, wenn a) aneinandergrenzende Widmungen Kategorien aufweisen, welche sich um mehr als eine Kategorie unterscheiden; b) zwischen schallemittierenden und schützenswerten Widmungen, die sich um mehr als eine Kategorie unterscheiden, kein ausreichender Abstand gewahrt ist; c) durch die Nutzung einer Kategorie induzierte Verkehr auf öffentlichen Straßen um mehr als 30% steigt, dies getrennt betrachtet für PKW und LKW; d) die vorhandene Schallimmission aus Hauptverkehrsträgern im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie den Planungswert für die beabsichtigte schützenswerte Widmung übersteigt (hier gilt der Lden für den Planungswert am Tag und der Lnight für den Planungswert in der Nacht) und e) eine Mischgebietswidmung erfolgen soll.

Fragen – Anregungen - Kontakt gerne an Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen Herrengasse 1-3 6020 Innsbruck Tel. 0512 508 4162 christoph.lechner@tirol.gv.at Danke für die Aufmerksamkeit!