Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems dr. Géza Patay
Rechtsgrundlagen Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Gesetz XL. (über öffentliche Beschaffungen) aus dem Jahr 1995: § 98 + drei Vollstreckungsregeln Gesetz CXXIX. (über öffentliche Beschaffungen) aus dem Jahr 2003: § Vollstreckungsregeln Gesetzesänderungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes CXXIX.: 2004: 4 Änderungen 2005: : : : 2 d.h. jährlich 5 Änderungen, bzw. alle 2,4 Monate eineinsges.: 25 dr.Géza Patay
Regulierung im Ausland Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Slowenien 116 Malta 104 Zypern 70 dr.Géza Patay
Ländervergleich Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems 1.Ungarn422 2.Österreich351 3.Rumänien307 4.Polen203 5.Frankreich177 6.Tschechische Rep Bulgarien160 8.Slowakei157 9.Serbien Litauen Slowenien Malta Ghana99 14.Estland82 15.Kroatien80 16.Virginia78 17.Zypern70 18.Mauritius Vereinigtes Königreich Malawi43 21.Lettland42 22.Finnland18 23.Norwegen12 24Dänemark0 Durchschnitt128 dr. Géza Patay
Aktulle Gesetzesänderung Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Die tatsächliche Zahl der Änderungen: 636 Außerordentlich viele (gleichzeitig auch Auslöser für die Kritik an der vorhergen Änderung) Eine so hohe Anzahl an Änderungen ist eine ernste Herausforderung für alle Marktteilnehmer und Institutionen, die öffentliche Mittel verwalten dr. Géza Patay
Ablauf der Vorbereitung für die Gesetzesänderung Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Durch die Regierung eingereichte Gesetzesänderung: 95 § Durch Abgeordnete eingereichte Vorschläge:163 Ähnliche Änderungsanträge:48 insgesamt: 211 Nie zuvor gab es so viele Änderungsanträge zum Vergabegesetz! dr. Géza Patay
Resultate Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Die Auftraggeber und Angebotsbieter können in dieser Phase keine Kontrolle mehr ausüben Der Änderungsvorgang und die Abstimmung sind nicht mehr kontrollierbar Die direkten und indirekten Auswirkungen der Änderungsanträge sind nicht vorhersehbar Abstimmung aus parteipolitischem Interesse und nicht als abwägender, technokratischer Vorgang dr. Géza Patay
Ergebnis Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems dr. Géza Patay Neben den positiven Auswirkungen sind auch die Nachteile spürbar Die Anwendbarkeit vieler neuer Regelungen ist fraglich, bzw. hätte negative Auswirkungen 92/A § (2): die Ausschreibung ist ungültig, wenn mehrere Gebote vorliegen, von denen jedoch nur eins gültig ist. Bedenken: Beispiele: a)sanktioniert die fehlerfreien Angebote b)derjenige, der weiß, dass er verliert, kann somit verhindern, dass ein anderer die Ausschreibung gewinnt (z. B. bewusstes Versäumen des Mängelersatzes) 1.
Ergebnis – Beispiele (Fortsetzung) Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems dr. Géza Patay 70.§(4) …in ein und demselben Ausschreibungsverfahren kann die Institution oder Person nicht als Subunternehmer und als Zweckgesellschaft teilnehmen, wenn deren Gebote 10% der Ausschreibungssumme überschreiten Bedenken: in einigen Fällen Der Subunternehmer entscheidet über den Ausgang der Ausschreibung Tendenz zum Monopol, preistreibende Wirkung 2.
Ergebnis Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems dr. Géza Patay Die Ungewissheiten erschweren und verlangsamen den Wettbewerb, somit ist das System für einige Zeit unberechenbar Neue Möglichkeiten für Missbrauch entstehen Es sind weitere Gesetzesänderungen notwendig um das Vergabegesetz zu erhalten, welches erneut Unberechenbarkeit als Folge hat
Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! dr. Géza Patay tel.: