Amerikanische Verhältnisse ante portas? Mag. Belinda Jahn NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft.

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 Präsentation transkript:

Amerikanische Verhältnisse ante portas? Mag. Belinda Jahn NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

Programm Amerikanische Verhältnisse – was heißt das? Neue und alte Befürchtungen – der Diskurs zur Medizinhaftung Österreichische Verhältnisse – Motive für Beschwerden – Überprüfung durch PPA – Statistik Erfolge und Entwicklungsfelder

Amerikanische Verhältnisse Amerikanische Verhältnisse Stetig wachsende Klagsflut Immense Summen an Schadenersatz Absicherungsmedizin Von Misstrauen geprägtes Arzt- Patienten-Verhältnis Versicherungen ziehen sich aus risikogeneigteren Zweigen der Medizin zurück – unleistbare Prämien Hohes Medieninteresse

Zeitungsmeldungen

Zeitungsmeldungen Okt Sept. 1999

Warum die Aufregung? Spektakuläre Einzelfälle erregten Aufsehen Beweislastproblematik in Gerichtsprozessen: Schwierigkeit für klagende PatientInnen, alle Anspruchsvoraussetzungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darzulegen Beweiserleichterungen: prima facie-Beweis Aufklärungsmangel als Auffangtatbestand Angst vor amerikanischen Verhältnissen

Wege der Konfliktbehandlung außer- gerichtlich Strafgericht Zivilgericht gerichtlic h Patienten- Vertretungen Schlichtungs- stellen Entschädigungs- Fonds Ombudsstellen (KH)

Historische Entwicklung Patientenvertretungen §11e KAG Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern Wiener Härtefallfonds 2000 Patienten-Entschädigungsfonds § 27a Abs 5 und 6 KAG 2001 Hemmung der Verjährung § 58a ÄrzteG (2005: § 41 ZÄG) Umsetzung durch die Länder

Motive für Beschwerden Ich wurde mit meinen Beschwerden nicht ernst genommen. Nach dem Zwischenfall wollte keiner mehr mit mir zu tun haben, den Arzt habe ich nur mehr von weitem gesehen. Das soll anderen Patienten nicht passieren.

Motive für Beschwerden Nachbehandler: Wo waren Sie denn? Aha schon wieder ein Patient aus XY... Mein Zustand hat sich verschlechtert, ist da alles mit rechten Dingen zugegangen? Ich möchte für das Leid, das ich erfahren habe, einen finanziellen Ausgleich.

Motive für Beschwerden AuslöserZiel Kommunikationsdefizit menschlich Zusätzliche Beschwerden sind aufgetreten Beschwerden nicht gebessert Kommunikationsdefizit informativ Prävention Verbesserung Entschuldigung Information Aufklärung Entschädigung

Erste Hilfe bei Zwischenfällen Hinwenden statt Abwenden Transparenz und Offenheit § 58a Abs 2 ÄrzteG: Für den Fall des Bestehens einer Haftpflichtversicherung begründet die Mitwirkung des ersatzpflichtigen Versicherungsnehmers an der objektiven Sachverhaltsfeststellung keine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt. Information über Möglichkeiten des außer- gerichtlichen Beschwerde-Managements

Überprüfung durch NÖ PPA (1) Einholung Unterlagen und Stellungnahme Prüfung: Medizinisch juristisch Behandlungs-, Aufklärungs- Fehler Systemfehler Menschlich/ kommunikatives Problem Einbringung 1 Entschädigung Feedback

Überprüfung durch NÖ PPA (2) Einholung Unterlagen und Stellungnahme Prüfung: Medizinisch juristisch Aufgeklärte Komplikation schwerer Schaden Verlauf der Erkrankung Einbringung 2 EntschädigungsfondsKeine Entschädigung

Beschwerde-Statistik (PPA 2006)

Notfälle in der Luft § 48 Ärztegesetz: Pflicht zur Leistung von erster Hilfe Strafrecht (Unterlassung der Hilfeleistung) § 63 StGB: österreichisches Strafrecht gilt auf österr. Schiff oder Luftfahrzeug, unabhängig davon, wo es sich befindet Zivilrecht (Schadenersatz) § 48 IPR-G: Außervertragliche Schadenersatzansprüche sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das verur- sachende Verhalten gesetzt worden ist

Auffangen eines großen Anteils des Beschwerdepotentials durch professionelle außergerichtliche Begleitung Vermeidung von (weiterer) Eskalation Kostenlose Inanspruchnahme der Patientenvertretungen Österreichische Verhältnisse

Sinnvolles Ineinandergreifen der verschiedenen Instrumente Katastrophale Komplikationen fallen nicht mehr durch den Rost Beschwerdemanagement als Qualitätssicherung

Entwicklungsfelder Strukturen, Zuständigkeiten und Entschädigungsmöglichkeiten durch die Fonds österreichweit nicht einheitlich Entschädigungsfonds nur im KH-Bereich Finanzierung der Fonds nur durch PatientInnen-Beiträge