Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät

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Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät BGB II Vorlesungsfolien (Teil B) Kaufrecht

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät B. Kaufrecht Übersicht Pflichtenlage Gefahrtragung Gewährleistungsrecht Verbrauchgüterkauf Abzahlungskauf und Eigentumsvorbehalt Kauf von Rechten und anderen Gegenständen Handelskauf und internationaler Warenkauf

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät I. Kaufrecht - Übersicht Kaufrecht und Schuldrechtsmodernisierung UN-KaufR => VerbrGK-RL => BGB 2002 Richtlinienkonforme Auslegung (Text besorgen!) Sachkauf + § 453 Gewährleistungsrecht Sach- und Rechtsmängel Vorrang der Nacherfüllung Rücktritt und Minderung Schadensersatz (Vertretenmüssen) Verjährung (§ 438) Verbrauchsgüterkauf und andere „besondere Arten“ §§ 373 ff. HGB und CISG

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät II. Pflichtenlage beim Sachkauf Verpflichtung und Erfüllung Verkäuferpflichten Übergabe Eigentumsverschaffung Sach- und Rechtsmängelfreiheit Nebenpflichten Käuferpflichten Kaufpreiszahlung Abnahme Synallagmatische Verknüpfung

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät III. Gefahrtragung Sachgefahr Stückkauf: K (§ 275 I) Gattungskauf: K ab Konkretisierung (§ 243 II) Preisgefahr Grundsatz: § 326 I 1 K im Annahmeverzug (§ 326 II 1 Alt. 2) K mit Übergabe (§ 446) Versendungskauf (§ 447) Schickschuld Verbrauchsgüterkauf (§ 474 II 2) Eigentransport Übergabe/Versendung mangelhafter Sachen

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät III. Gefahrtragung (II) 2. Preisgefahr (weiter) Übergabe/Versendung mangelhafter Sachen Frachtführerhaftung: Drittschadensliquidation §§ 433, 447 § 285 V K § 398 § 425 HGB § 823 I BGB T

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät IV. Gewährleistungsrecht 1. Übersicht Spezielles und allgemeines Leistungsstörungsrecht Käuferrechte vor Gefahrübergang Lieferanspruch Frist usw. + Rücktritt (§ 323) oder SchE (§§ 280, 281/283) Käuferrechte nach Gefahrübergang (§ 437) Nacherfüllungsanspruch (§ 439) Frist usw. + Rücktritt (§§ 440, 323) / Minderung (§ 441) oder SchE (§§ 440, 280, 281/283) Mangelfolgeschaden

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 2. Sach- und Rechtsmangel (§§ 434, 435)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät CISG: Artikel 35 [Vertragsmäßigkeit der Ware] (1) Der Verkäufer hat Ware zu liefern, die in Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich Verpackung oder Behältnis den Anforderungen des Vertrages entspricht. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so entspricht die Ware dem Vertrag nur, a) wenn sie sich für die Zwecke eignet, für die Ware der gleichen Art gewöhnlich gebraucht wird; b) wenn sie sich für einen bestimmten Zweck eignet, der dem Verkäufer bei Vertragsabschluß ausdrücklich oder auf andere Weise zur Kenntnis gebracht wurde, sofern sich nicht aus den Umständen ergibt, daß der Käufer auf die Sachkenntnis und das Urteilsvermögen des Verkäufers nicht vertraute oder vernünftigerweise nicht vertrauen konnte; c) wenn sie die Eigenschaften einer Ware besitzt, die der Verkäufer dem Käufer als Probe oder Muster vorgelegt hat; d) wenn sie in der für Ware dieser Art üblichen Weise oder, falls es eine solche Weise nicht gibt, in einer für die Erhaltung und den Schutz der Ware angemessenen Weise verpackt ist.

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät VerbrGKRL: Artikel 2: Vertragsmäßigkeit (1) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher dem Kaufvertrag gemäße Güter zu liefern. (2) Es wird vermutet, daß Verbrauchsgüter vertragsgemäß sind, wenn sie a) mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmen und die Eigenschaften des Gutes besitzen, das der Verkäufer dem Verbraucher als Probe oder Muster vorgelegt hat; b) sich für einen bestimmten vom Verbraucher angestrebten Zweck eignen, den der Verbraucher dem Verkäufer bei Vertragsschluß zur Kenntnis gebracht hat und dem der Verkäufer zugestimmt hat; c) sich für die Zwecke eignen, für die Güter der gleichen Art gewöhnlich gebraucht werden; d) eine Qualität und Leistungen aufweisen, die bei Gütern der gleichen Art üblich sind und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, wenn die Beschaffenheit des Gutes und gegebenenfalls die insbesondere in der Werbung oder bei der Etikettierung gemachten öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder dessen Vertreters über die konkreten Eigenschaften des Gutes in Betracht gezogen werden.

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 2. Sach- und Rechtsmangel (§§ 434, 435) Sachmangel – Vertragsmäßigkeit Beschaffenheit und Verwendbarkeit Vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 I 1) Vertraglich vorausgesetzte Verwendbarkeit (§ 434 I 2 Nr. 1) Objektive Verkehrserwartung (§ 434 I 2 Nr. 2) Öffentliche Äußerungen (§ 434 I 3) Montage + Anleitungen (§ 434 II) Falschlieferung (aliud) (§ 434 III) Zuwenig- und Zuviellieferung (§ 434 III) Rechtsmangel (§ 435)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 3. Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439) Vorrangiges Käuferrecht - Modifikation des Erfüllungsanspruchs (§ 320) - verschuldensunabhängig - „Recht“ zur zweiten Andienung Käuferwahl: Nachbesserung oder Nachlieferung (u.U. auch bei Stückkauf) Nacherfüllung auf Kosten des V (§ 439 II) - Ein- und Ausbau VerbrGK: EuGH NJW 2011, 2269 - Ein- und Ausbau sonst: BGH NJW 2013, 220 Rückgewähr-SchuV bei Nachlieferung (§§ 439 IV, 346 ff.) (Nutzungen des K: EuGH NJW 2008, 1433 => § 474 II 1)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 3. Nacherfüllung (II) Erfüllungsort: § 269 (BGH NJW 2011, 2278) Selbstvornahme durch K (BGHZ 162, 219) - §§ 634 Nr. 2, 637 analog? - GoA? - § 326 II 2 (analog)? => hM: nur SchE Ausschlussgründe § 275 I-III Relative Unverhältnismäßigkeit (§ 439 III) Absolute Unverhältnismäßigkeit (EuGH NJW 2011, 2269)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 4. Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V) KV + Mangel (=> § 323 I) Frist zur Nacherfüllung (§ 323 I) VerbrGK-RL BGH NJW 2009, 3153 Keine Frist bei Unmöglichkeit (§§ 275 I, 326 V) Keine Frist nach § 323 II Keine Frist nach § 440, insb. bei Fehlschlagen Ausschluss des Rücktritts (§ 323 V) Unerhebliche Mängel (§ 323 V) Verantwortlichkeit des Käufers (§ 323 VI) => Rücktrittserklärung (§ 349) => §§ 346 ff.

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät B. Kaufrecht Übersicht Pflichtenlage Gefahrtragung Gewährleistungsrecht Verbrauchgüterkauf Eigentumsvorbehaltskauf Kauf von Rechten und anderen Gegenständen Handelskauf und internationaler Warenkauf

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 6. Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3, 280 ff., 311a) Zusatzrechtsbehelf bei zu vertretender Pflichtverletzung Mangel zu vertreten? Anfänglich + unbehebbar (§ 311a II) Nachträglich + unbehebbar (§§ 280 I, III, 283) Händlerpflichten Zulieferer ≠ Erfüllungsgehilfen Garantien Behebbare Mängel Nacherfüllung (Vorrang + „Vertretenmüssen“)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 6. Schadensersatz (II) Behebbare Mängel => Nacherfüllung Vorrang (§§ 281, 440) Verweigerung als Pflichtverletzung Verzögerung (§§ 280 I, III 286) Mangelfolgeschäden: §§ 437 Nr. 3, 280 I Nutzungsausfallschaden: §§ 437 Nr. 3, 280 I

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 7. Aufwendungsersatz (§§ 437 Nr. 3, 284) Voraussetzungen wie SchE statt der Leistung Aufwendungen (Vertrauen, billig) Vergeblich (durch Pflichtverletzung) => Aufwendungsersatz Augenhofer u.a., JuS 2011, 680 Eichel, JuS 2011, 1064 Mankowski, JuS 2006, 481 Stodolkowitz, JA 2010, 492

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 8. Grenzen der Gewährleistung Kenntnis des Käufers (§ 442) - grob fahrlässige Unkenntnis (anders bei Verkäuferarglist) - bei WE (BGH NJW 2012, 2793) Verjährung (§ 438) 2/5/30 Jahre ab Ablieferung/Übergabe Verkäuferarglist => §§ 195, 199I Nr. 2 Rücktritt + Minderung: §§ 438 IV, V, 218 (Zahlungsverweigerungsrecht bleibt) § 377 HGB

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 9. Konkurrenzen Kein Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) wegen Mangels Keine c.i.c. wegen Mangels (Ausn.: Verkäuferarglist) BGHZ 180, 205 §§ 823 ff. BGB, ProdHaftG usw. „Weiterfresserschäden“ (BGHZ 67,359) Staudinger/Ewert, JA 2010, 241 Heßeler/Kleinhenz, JuS 2007, 706; MK-Wagner, § 823 Rn 132

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät V. Verbrauchsgüterkauf VerbrGKRL => §§ 433 ff + 474 ff Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) - Kauf beweglicher Sachen - V = Unternehmer (§ 14) - K = Verbraucher (§ 13) - Ausn.: öff. Versteigerung (§ 383 III ≠ ebay usw.) Modifikationen (§ 474 II) - Kein Nutzungsersatz bei Nachlieferung - Kein § 447

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Verbrauchsgüterkauf (II) Verbraucherrechte unabdingbar (§ 475 I) Verjährung bei gebrauchten Sachen (Abs. 2) Haftungsbeschränkung bei SchE (Abs. 3) Umgehung (§ 475 II) Haftungsausschluss per Beschaffenheitsvereinbarung Verkauf für einen Verbraucher (BGHZ 170, 67) Beweislastumkehr: Fehler bei Gefahrübergang (§ 476) BGH NJW 2007, 2671

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Letztverkäuferregress (§§ 478, 479) P G V (§14) §§ 433, 437 K (§ 13) VerbrGK (neu): Regress in Lieferkette § 478 I => §§ 437 ff. § 478 II: Aufwendungsersatz § 377 HGB aber Verjährungsausdehnung (§ 479) Bitterich, JR 2004, 485

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät VI. Eigentumsvorbehaltskauf Warenkredit (z.B. Ratenkauf und Lieferantenkredit) Das Sicherungsbedürfnis des Verkäufers EV-Vereinbarung (auch in AGB) => Zahlung + Eigentum später (§ 449 → §§ 929, 158) Vom Anwartschaftsrecht zum Vollrecht Zahlungsverzug Rücktritt (§§ 323 f., ggf. §§ 508 II, 498) => §§ 346 ff. § 985 (§ 449 II) Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) Aussonderung (§ 47 InsO) Erweiterterungen und verlängerter EV

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät VII. Kauf von Rechten und anderen Gegenständen § 453 => §§ 433 ff. entsprechend Forderungen und andere Rechte Recht besteht nicht / unübertragbar: § 311a Beschlagnahme, Pfändung, Einrede usw. : §§ 435, 437 Bonität des Schuldners Recht zum Besitz einer Sache (§ 453 III)

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Andere Kaufgegenstände Wasser, Gas, Strom, Fernwärme Ideen, Know-how, Domain-Namen usw. Software Gesellschaftsanteile Unternehmenskauf Asset-Deal und Share-Deal Unternehmensmängel Einzelmängel => Gesamtrelevanz?

Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät VIII. Handelskauf und Internationaler Warenkauf Handelskauf (§§ 373 ff. HGB) Annahmeverzug (§ 373 f. HGB) Fixhandelskauf (§ 376 HGB) Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) Internationaler Warenkauf CISG (1980) => VerbrGK-RL => §§ 433 ff. BGB UNIDROIT-Principles + EU-Vertragsrecht/EU-Kaufrecht Völkerrechtliches Übereinkommen => vorrangig geltendes Recht bei internationaler Lieferung