Wettbewerb im Krankenhausmarkt: Die Sichtweise der Monopolkommission Dr. Michael Coenen Wissenschaftlicher Mitarbeiter MONOPOLKOMMISSION
ist ein ständiges fünfköpfiges und unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik und der Regulierung berät. Aufgaben: Hauptgutachten (alle 2 Jahre) sektorspezifische Sondergutachten (alle 2 Jahre, für Netzindustrien) Beratung in sog. Ministererlaubnisverfahren weitere Sondergutachten (z.B. Bahnprivatisierung, GWB-Novelle) Dr. Michael Coenen2 Die Monopolkommission
MONOPOLKOMMISSION 04/2006:Ministererlaubnisverfahren Rhön Klinikum/Rhön- Grabfeld 12/2007:Ministererlaubnisverfahren Asklepios Kliniken Hamburg/Krankenhaus Mariahilf 03/2008:Ministererlaubnisverfahren Universitätsklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast Sozialpolitik und Wettbewerbspolitik – ein Spannungsverhältnis ? 06/2008:Sonderkapitel zum Krankenhausmarkt XVII. Hauptgutachten der Monopolkommission Dr. Michael Coenen3 Krankenhausmärkte und die Monopolkommission: Berührungspunkte
MONOPOLKOMMISSION demografische Einflussfaktoren (Alterung) verändern die Nachfrage quantitativ wie qualitativ Kostendruck Krankenhäuser sind Dienstleistungsanbieter und sehen sich regional gebundenen Nachfragen gegenüber Wettbewerb die umfangreiche Krankenversicherung macht Patienten blind gegenüber Kosten; Krankenhaus-Standort und die wahrnehmbare Qualität sind bei planbaren Leistungen nachfragerelevant Fehlanreize Dr. Michael Coenen4 Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - NACHFRAGE
MONOPOLKOMMISSION Gesundheitsmärkte sind innovativ wenn Produktinnovationen nicht zugleich auch Prozessinnovationen sind, tragen diese einerseits zu einer besseren Versorgung und andererseits zu Kostensteigerungen bei Kostendruck Anbieter von Gesundheitsleistungen besitzen Mittel zur Beeinflussung der Nachfrage Fehlanreize Dr. Michael Coenen5 Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - ANGEBOT
MONOPOLKOMMISSION Regulierung des Dreiecksverhältnisses Patient/Krankenhaus/Versicherung Ziel: Hohe Qualität für alle, überall und jederzeit zu geringen Kosten Versicherung: Kostenträger; Wahlfreiheiten für Patienten Krankenhaus: Dualistische Finanzierung I: Betriebskostenabrechnung über DRG- Fallpauschalen; Preiswettbewerb stark eingeschränkt Dualistische Finanzierung II: Landeskrankenhausplanung und Investitionsförderung der Bundesländer Dr. Michael Coenen6 Rahmenbedingungen des Krankenhausmarktes - REGULIERUNG
MONOPOLKOMMISSION Krankenhausplanung soll sich auf Sicherstellung der Mindestversorgung richten Investitionszuschläge auf die Betriebskosten-Fallpauschalen Ist ein Abbau des Investitionsstaus vor dem Übergang zur Monistik erforderlich? ökonomisch problematisch, da nicht der Investitionsbestand sondern die erwarteten Erträge zukünftig relevant Problemfeld: flächendeckende Versorgung Dr. Michael Coenen7 Empfehlung: Rückkehr zur Monistik
MONOPOLKOMMISSION Ausgestaltung: Prinzip: Erhöhung der Steuerungsmöglichkeiten für die Krankenkassen, Reduktion der Wahlfreiheiten für Patienten Selektive Versorgungsverträge der Krankenkassen mit ausgewählten Krankenhäusern; Kriterium Preis-Leistungsverhältnis Patienten verpflichten sich zur Behandlung in diesen Kliniken jedoch: Opting-Out, Standardtarif bleibt erhalten! jedoch: mindestens voller Leistungsumfang des gesetzlichen Standardtarifs jedoch: keine Einschränkung in Notfällen oder im Ausland Rabatte und regionale Differenzierungsmöglichkeiten Dr. Michael Coenen8 Empfehlung: GKV-Optionstarif für Krankenhausbehandlungen
MONOPOLKOMMISSION Politische Entscheidungen: Grenzen des Optionsmodells: Auf welche Wahlentscheidungen darf sich der lenkende Einfluss erstrecken? Welche Mindest- anforderungen (z.B. Versorgungsdichte) müssen erfüllt werden? Preisnachlass: Pauschale Nachlässe vs. Reduktion im Beitragssatz? Preisnachlass je Beitragszahler oder je Versichertem? Höchstdauer der Bindung von Versicherten an den Optionstarif Trittbrettfahrerproblem Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen Dr. Michael Coenen9 Empfehlung: GKV-Optionstarif für Krankenhausbehandlungen
MONOPOLKOMMISSION Qualitätswettbewerb ist wirksam, wo Qualität leicht zu beobachten ist bisher ist nur ein sehr beschränktes Angebot an Qualitätsinformationen verfügbar Qualitätswettbewerb ist in seiner Funktionsfähigkeit beschränkt Forderung: leicht verständliche und für Vergleiche zwischen Krankenhäusern geeignete Qualitätsinformationen (z.B. Einrichtung eines systematischen Qualitätsregisters für Krankenhausbehandlungen) Forderung: Lockerung von Werberestriktionen Dr. Michael Coenen 10 Empfehlung: Verbesserung der Qualitätstransparenz
MONOPOLKOMMISSION … damit Vertragswettbewerb besser funktioniert: selektive Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen (§ 69 SGB V) sollen in vollem Umfang kartell- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen unterworfen werden Senkung der Aufgreifschwellen in Fusionskontrollverfahren -regional gebundene Nachfragen auf dem Krankenhausmarkt -nach § 35 GWB werden bislang nur Fusionen geprüft, bei denen die beteiligten Unternehmen insgesamt mindestens 500 Mio. EUR Umsatz erzielen und ein Unternehmen mindestens 25 Mio. EUR -Durchschnittsumsatz eines deutschen Krankenhauses 29 Mio. EUR Dr. Michael Coenen 11 Empfehlung: Volles Wettbewerbsrecht für Krankenhäuser!
MONOPOLKOMMISSION Monopolkommission Adenauerallee Bonn Tel.: 0228 / 9499 – 262 Fax: 0228 /9499 – Dr. Michael Coenen 12 Kontakt:
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