1 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formale Verfahren Sind verpflichtend für manche politische oder behördliche Entscheidungen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Miteinander für Europa 2012
Advertisements

Agenda (lat.): was zu tun ist 21: für das 21. Jahrhundert
Leitbilderstellung der Samtgemeinde Am Dobrock
den hessischen Bewirtschaftungsplan
Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen
Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren des Landes Brandenburg
Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
Was ist Normung?.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren
Kanton Basel-Stadt Das Baubewilligungsverfahren. Kanton Basel-Stadt Das BaubewilligungsverfahrenFolie 2 Baubewilligungspflicht Art. 22 Abs. 1 des eidgenössischen.
Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Deutsches und Brandenburgisches UVP-Recht – im Überblick
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kalibrierung der EDM-Geräte
Informationsveranstaltung
Bürgerbeteiligung lokal - ein Überblick
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Bezirksregierung Detmold Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein-Westfalen Ulrich Volkening – Geschäftsstelle Weser-NRW.
Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein-Westfalen
EuropaRAThaus Erklärung Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger „Wir einigen keine Staaten, wir verbinden Menschen“ (Jean Monnet) Anlässlich.
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 23. MAI 2013 IN RHEINBREITBACH.
Soziales Netzwerk Wohnen Vorarlberg
Planfeststellung für die neue Straßenbahnlinie 2 in Ulm
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Österreich – das UVP-G 2000
Kärntner Umweltplanungsgesetz K-UPG, LGBl. Nr. 52/2004 i. d. F. LGBl
Effiziente UVP Verfahren Aus der Sicht der betroffenen Öffentlichkeit und Umweltorganisationen Wien, 29. September 2011 Mag. Thomas ALGE.
Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lehmrade Kreis Herzogtum Lauenburg
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
Der Gesamtelternbeirat als Organ des Schulgesetzes
Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde Statement: Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht.
Impressionen unserer Schule
Das Schulamt Rosenheim
Es ist normal, anders zu sein
Umsetzung der WRRL im Kreis Lippe
5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO: Parteistellung anerkannter Umweltorganisationen.
Begrüßung und Einführung Dr. Andreas Eckardt, Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
UVP-Novelle 2004 Teilumsetzung der Aarhus-Konvention i.d. Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG Neugestaltung der UVP für Bundesstraßen.
Bürgerbeteiligung in UVP-Verfahren in NÖ Mag. Karl Hiesberger Bürgerbeteiligung in UVP-Verfahren in NÖ Mag. Karl HIESBERGER Amt der NÖ Landesregierung.
Windkraftanlagen Planung, Bau u. Betrieb aus Sicht der Gemeindevertretung LAbg. Bgm. Ing. Franz Rennhofer.
Abwasserzweckverband Rieth Herzlich Willkommen. Beantwortung der Fragen der Interessengemeinschaft Abwasser der Stadt Kindelbrück zu den am
Genehmigung von Windenergieanlagen
17. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 1976
Quelle: stiftungfuerzukunftsfragen
SOZIALE STADT / E&C STARTERKONFERENZ KÖLN/BERLIN 14./ WILLKOMMEN ZUR STARTERKONFERENZ Köln/Berlin 14./
Wie entsteht eine Richtlinie?
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Umsetzung der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland
Förderungsmaßnahmen der Europäischen Union für die Stadtgebiete
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Rainer Konerding
Masterplan Einzelhandel für Bad Neuenahr-Ahrweiler
1 Die Gemeindestrukturreform aus Sicht der Örtlichen Raumplanung Flächenwidmungsplan-Revision am Beispiel der neuen Stadtgemeinde Trofaiach Dipl.-Ing.
Genehmigungsverfahren
SUP-Umsetzung in Österreich Sonja Sciri Umsetzung der SUP- Richtlinie in Österreich Dr. Sonja Sciri Magistrat der Stadt Wien Umweltschutzabteilung.
Vortrag an der Hochschule Esslingen am
Umweltverträglichkeitsprüfung
List Rechtsanwalts GmbH TEIL 2 Vortrag im Rahmen der Generalversammlung der Bürgerinitiativen-Vereinigung „Aktion 21“ am Salzburg Umweltverträglichkeitsprüfung.
Umweltinspektion Dr. Barbara Reiter-Tlapek. Entwicklungen auf EU Ebene 1997 Entschließungen des Europäischen Parlamentes bzw. des Rates 2001Empfehlung.
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
Modul 14 E-Democracy – E-Participation. E-Democracy/ E-Participation E-Participation bedeutet die aktive Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen.
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Städtebau und Mobilität Ihre Meinung ist gefragt! Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes wird die Öffentlichkeit in.
Bestandsprozesse LV & PKV Ausblick Normbereitstellung und Implementierungsförderung 16. Dezember 2015 P. Rosenbauer, Organisatorische Projektleitung.
Das UVP-G: Chancen für Bürgerbeteiligung?!
Verwaltungsrecht - Besonderer Teil
Verwaltungsrecht - Besonderer Teil
 Präsentation transkript:

1 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formale Verfahren Sind verpflichtend für manche politische oder behördliche Entscheidungen durchzuführen alle Bürger können Stellungnahmen abgeben Bürger mit Parteienstellung, Bürger- (nicht im vereinfachten Verfahren) und Umweltinitiativen können Entscheidungen anfechten Z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung bei Planungsverfahren, Materienrechte Informale Beteiligungsverfahren Freiwilligkeit Ziel Informationssammlung und Meinungsaustausch Z.B. Lokale Agenda 21, NÖ Stadterneuerung, diverse Mediationsverfahren

2 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Informales Beteiligungsverfahren: NÖ Stadterneuerung Mit Beginn des Jahres 2007 wurde Purkersdorf in die Aktion Stadterneuerung in NÖ aufgenommen. Die landesweite Aktion hat zum Ziel, engagierte Städte dabei zu unterstützen, gemeinsam mit ihren BürgerInnen aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Stadtentwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Bürgerbeteiligung ist dabei ein zentrales Element. Es wird erwartet, dass die Städte einen Beirat für Stadterneuerung ins Leben rufen Bei Bedarf wird dieser Beirat durch Arbeitskreise ergänzt und unterstützt. Beide Gremien stellen Diskussionsforen dar und unterstützen mit ihren Empfehlungen die Entscheidungsfindung im Gemeinderat. Dadurch wird die Basis der Entscheidungsträger verbreitert und die Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen erhöht. Quelle:

3 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formales Verfahren: Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen, wenn sich aus Anlass der Erlassung oder Abänderung des Bebauungsplanes eine Unschärfe des örtlichen Raumordnungsprogrammes zeigt, die klargestellt werden muss Auflage des Entwurfes Möglichkeit zur Stellungnahme für Jedermann Stellungnahmen Grundlage für Genehmigung durch die Landesregierung Quelle: NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976) §§ 21-22

4 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formales Verfahren: Strategische Umweltprüfung Bei Änderungen von Raumordnungsprogrammen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Änderung einen Rahmen für künftige Projekte [...] setzt erhebliche Auswirkungen auf ein Europaschutzgebiet zu erwarten sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen [...] zu erwarten sind, ist jedenfalls eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Quelle: NÖ ROG 1976 Verfahren ebenfalls im Rahmen der Erstellung oder Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

5 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung § 3. (1) Vorhaben, die in Anhang 1 angeführt sind, sowie Änderungen dieser Vorhaben sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. ANHANG 1 Z 18 Spalte 2 b) Städtebauvorhaben (Wohn- oder Geschäftsbauten einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufszentren, Einrichtungen zur Nahversorgung, Kindergärten, Schulen, Veranstaltungsflächen, Hotels und Gastronomie, Parkplätze udgl.) mit einer Nutzfläche von mehr als m²; Quelle: UVP-G 2000

6 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung Öffentliche Auflage § 9. (3) Die Behörde hat das Vorhaben gemäß § 44a Abs. 3 AVG kundzumachen. [...] (5) Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist gemäß Abs. 1 zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde abgeben. Umweltverträglichkeitsgutachten § 12. (4) Das Umweltverträglichkeitsgutachten hat [...] 2. sich mit den gemäß § 5 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 5 und § 10 vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinander zu setzen [...] Quelle: UVP-G 2000

7 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis § 19. (1) Parteistellung haben 1. Nachbarn/Nachbarinnen [...]; 2. die nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Parteien, soweit ihnen nicht bereits nach Z 1 Parteistellung zukommt; [...] 6. Bürgerinitiativen gemäß Abs. 4, ausgenommen im vereinfachten Verfahren (Abs. 2) und 7. Umweltorganisationen, die gemäß Abs. 7 anerkannt wurden. Quelle: UVP-G 2000