Herzlich willkommen zum Infoanlass

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zum Infoanlass Übertrittsverfahren Montag, 21.08.2017 1

Übertrittsverfahren Real Prim Sek SpezSek nach durchlässigem Modell (Manuel) Real Prim Sek SpezSek Sekundarstufe I 2

Übertrittsverfahren nach durchlässigem Modell (Manuel) Realschülerin, Realschüler SpezSek Sek Real Deutsch Franz Math Prim Brenzikofen,  Realklasse Sekstufe I, Oberdiessbach Herbligen, Oberdiessbach, Prim Linden  Realklasse in Linden 3

Übertrittsverfahren nach durchlässigem Modell (Manuel) Realschülerin, Realschüler SpezSek Sek Real Prim Brenzikofen,  Realklasse Sekstufe I, Oberdiessbach Herbligen, Oberdiessbach, besucht 1 Fach (D, M, F) auf Sek oder SpezSek- Niveau Prim Linden  Realklasse in Linden (individuelle Förderung) oder besucht Realklasse mit 1 Fach (D, M, F) auf Sek- oder SpezSek-Niveau in O’bach 4

Übertrittsverfahren nach durchlässigem Modell (Manuel) Sekundarschülerin, Sekundarschüler SpezSek Sek Real 5

Übertrittsverfahren nach durchlässigem Modell (Manuel) SpezSekschülerin, SpezSekschüler SpezSek Sek Real 6

Übertrittsverfahren nach durchlässigem Modell (Manuel) 7

Ziel des Übertrittsverfahren: Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes, nicht nur auf die Gegenwart bezogen, sondern auch zukunftsorientiert. Mitte des 6. Schuljahres werden Weichen gestellt. Jedoch: Keines der Geleise ist eine Sackgasse! 8

Ziel des Übertrittsverfahren: Art. 31 DVBS Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. 9

5. Schuljahr Wann Was bis Ende erstes Quartal Information der Eltern Ende Schuljahr Information der Eltern Beurteilungsbericht 13

Beurteilungsmosaik Beurteilung Qualität von Produkten Prozess- Lern- kontrollen Prozess- begleitende Beobachtungen Quantität indivi- duelle Fort- schritte Zusatz- informationen 11

Sachkompetenz 12

6. Schuljahr Wann Was 1. Semester evtl. Orientierungsarbeiten Oktober/November Zwischenbericht/Standortbestimmung ab Mitte Januar Übertrittsbericht vor Mitte Februar Übertrittsgespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler/ Übertrittsprotokoll bis 20. Februar Anmeldung zur Kontrollprüfung, wenn kein gemeinsamer Antrag DIN-Woche 11 Kontrollprüfung Ende März Entscheid der Schulleitung 13

Einführung LP21: Selektion (Übertrittsverfahren und Noten bleiben) Dreiteilige Beurteilung Mosaik Beurteilung von Produkten Qualität Lern- kontrollen Prozess- begleitende Beobachtungen Quantität indivi- duelle Fort- schritte Zusatz- informationen 14

fachliche und überfachliche Kompetenzen Beurteilung LP21: fachliche und überfachliche Kompetenzen 15

Orientierungsarbeiten / OA Im Oktober/November können in den Fächern Deutsch / Mathematik / Französisch die sogenannten Orientierungsarbeiten stattfinden. Die Orientierungsarbeiten dienen den verschiedenen Schulen als Vergleich (Eichung) der Notengebung und der Inhalte in diesen Fächern. Die Ergebnisse der Orientierungsarbeiten sind nicht relevant für den Übertritt. 16

Standortbestimmung (Beispiel) Auf Grund der erbrachten Leistungen bis zum heutigen Datum würden wir Ihre Tochter/Ihren Sohn wie folgt zuweisen. Deutsch Franz Math Schultyp SpezSek Real Sek SpezSek Real Sek SpezSek Real Sek SpezSek Real Sek             Diese Zuweisung ist nicht definitiv, sie zeigt eine Tendenz an! 17

Allgemeine Anforderungen Beobachtungshilfe für Eltern Lernt Ihr Kind gerne? Kann es sich gut konzentrieren? Hat es eine gewisse Ausdauer? Begreift es bald einmal, worum es bei einer Arbeit geht? 18

Überlegt es gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht? Mutet es sich auch schwierige Aufgaben zu? Arbeitet es selbständig? Arbeitet es sorgfältig? Erledigt es seine Hausaufgaben unaufgefordert? 19

Übertrittsbericht fachliche Kompetenzen 20

Übertrittsbericht personale Kompetenzen 21

Abmachungen in der Region betreffend Noten 5 plus bis 6 5 knapp und 5 4 knapp bis 5 knapp 1 bis 4 knapp sehr gut gut genügend ungenügend SpezS S Real 22

Übertrittsprotokoll - Übertrittsgespräch 23

Übertrittsprotokoll - Kontrollprüfung Anmeldung Kommt kein gemeinsamer Antrag zustande, können Eltern ihr Kind bis 15. Februar zur Kontrollprüfung anmelden (via Übertrittsprotokoll). Prüfungsort Diese findet in der Schule Wabern-Morillon in der DIN-Woche 11 statt. Die Prüfung findet gleichzeitig im ganzen Kanton in einem standardisierten Verfahren statt. Rückmeldung Resultate Diese werden der Schulleitung der abgebenden Schule durch die prüfungsleitende Schule (Wabern-Morillon) mitgeteilt. 24

Übertrittsprotokoll - Kontrollprüfung Übertrittsentscheid Die Schulleitung der abgebenden Schule nimmt aufgrund der Prüfungsresultate die Zuweisung vor und trägt diese in das Übertrittsprotokoll ein. Prüfungspensum Das Prüfungspensum wird in den Dokumenten «Referenzrahmen» durch die Erziehungsdirektion festgelegt. Inhalt der Prüfung Das angemeldete Kind muss die Prüfung in allen drei übertrittsrelevanten Fächern absolvieren. Die Resultate sind alleine massgebend für den Übertrittsentscheid. 25

Übertrittsprotokoll - Übertrittsentscheid 26

Förderunterricht – Grundlage Die Weisungen zum LP 21 sind im Moment bezüglich Förderunterricht noch unklar. Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) Konsultation 4.4.4 Niveau- und Förderunterricht im 3. Zyklus (….) Der Förderunterricht soll es Realschülerinnen und -schülern ermöglichen, ohne das Wiederholen eines Schuljahres ins Sekundarschulniveau zu wechseln. Voraussetzung für den Besuch des Förderunterrichts ist die Einschätzung der Lehrperson, dass mit Hilfe des Förderunterrichts ein Niveauwechsel gelingen kann. Beim Förderunterricht im 7. Schuljahr bieten sich die Arbeit an den Kompetenzen der verschiedenen Fachbereiche innerhalb einer Lerngruppe und die Zusammenarbeit mit anderen Schulen an. (……) 27

Förderunterricht – Grundsätzliches Die Schülerin/der Schüler hat im entsprechenden Fach das Sekundarschulniveau nur ganz knapp verfehlt. Die Mehrheit der Beurteilungen des Arbeits- und Lernverhaltens muss bei „trifft meistens zu“ sein. Förderunterricht ist nicht Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, welche den Übertritt in die Sekundarschule nicht geschafft haben. 28

Förderunterricht – Szenarien Förderunterricht VOR Niveauwechsel Förderunterricht NACH Niveauwechsel Förderunterricht in Spezialfällen 29

Förderunterricht – Entscheid Antrag der Lehrperson Mittelstufe, resp. Oberstufe Die Schulleitung Sek I nimmt auf Grund des Antrages mit den betroffenen Eltern Kontakt auf und spricht mit ihnen die Organisation, das weitere Vorgehen und den definitiven Entscheid ab. 30

Fragen? 31

7. Schuljahr Anforderungen Real. /Sek. / Spez.Sek.-Niveau Es wird ein gutes Lern- und Arbeitsverhalten angestrebt. Die Leistungen in den einzelnen Niveaus sind durch ein gemeinsames Beurteilungskonzept aller Lehrkräfte der Sek I festgelegt. Die Beurteilung ist im LP 21 dreiteilig. Formative Beurteilung (prozessbegleitende Beurteilung) Summative Beurteilung (prozessabschliessende Beurteilung) Die Notenskalen für Tests sind für alle Niveaus und die obigen Fächer vorher abgemacht und bestimmt (Kompetenzorientierung). Prognostische Beurteilung (zukunftsorientierte Beurteilung) Sie umfasst übergeordnete Kompetenzen und die beiden ersten Beurteilungsformen. 32

7. Schuljahr Durchlässigkeit / Probesemester Eine Beurteilung mit Noten ist im LP 21 zusammenfassend jährlich vorgesehen. Die folgenden Punkte sind noch nicht restlos festgelegt und abgeklärt. Im ersten Semester ist die Einteilung in die Niveaus provisorisch und muss durch die entsprechende Kompetenz bestätigt werden. Jedes Semesterende besteht die Möglichkeit in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik das Niveau zu wechseln. 33

7. Schuljahr Infoabend Eltern Die Eltern der Sek. I werden zwischen Sommer- und Herbstferien nochmals über die Besonderheiten des durchlässigen Modells informiert. Speziell wird nochmals über die Übertrittsregeln, die Notenmassstäbe und die Anforderungen in den einzelnen Schulstufen orientiert: Das Motto heisst: Für jede Schülerin, jeden Schüler wird die Schul- einstufung gesucht in der das betroffene Kind optimal gefördert werden kann. 34

GU 9 Informationen Wir haben im Schuljahr 17/18 unseren GU verloren. Das heisst, dass wir in der 9. Klasse keine Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mehr haben werden, die einen Wechsel an eine Maturaschule vornehmen. Der Wechsel ans Gymnasium findet in der 8. Klasse statt. Dieser Wechsel ab der 8. Klasse in ein Gymnasium ist nicht zwingend. BMS-Schülerinnen und –Schüler können ihre Qualifikation auch noch Ende 9. Klasse bei uns holen. Es gibt nun jedes Jahr in den 9. Klassen verschiedene Szenarien, wie wir dieses Fehlen von Schülerinnen und Schülern kompensieren. Eine jeweils neue Zusammenstellung der 9. Klassen ist so ziemlich sicher. 35

7. Schuljahr Fragen? 36

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die vor Ihnen liegende Zeit. 37