Geogene Gefahrenzonen als Planungsinstrument

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 Präsentation transkript:

Geogene Gefahrenzonen als Planungsinstrument Amt der NÖ Landesregierung BD1 – Geologischer Dienst Joachim Schweigl

Inhalt Begriffsbestimmung und Beispiele NÖ ROG – Anspruch und Praxis Geogene Gefahrenhinweiskarten Geogene Gefahrenkarten, Risikokarten

Begriffe Gefahr = Zustand, Vorgang, aus dem Schaden für Personen oder Sachgüter eintreten kann. Risiko = Intensität + Eintrittswahrscheinlichkeit + Schadenspotential

Begriff und Bedeutung Geogene Naturgefahren = Massenbewegungen (Hangrutschungen, Steinschlag, Felssturz, Muren) Wasser (Hochwasser, Lawinen,…) Feuer (Waldbrand,…) Meteorologische Naturgefahren (Sturm,…) Tektonische Naturgefahren (Erdbeben…) Hohe Bedeutung für NÖ

Felssturz auf Eisenbahn, Radweg und Bundesstraße in Dürnstein

Felssturz Mariensee

Rutschung Bauernhof, St. Valentin

Rutschung, Güterweg Brandstatt, Haus in KG Fürteben; Gde Scheibbs

Rutschung, Parkplatz, Puchenstuben

MoNOE Rutschung, Gemeindestraße, Güterweg zum Hegerberg, Stössing

Rutschung Hegerberg

Geogene Naturgefahren im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976) § 1 Begriffe und Leitziele (1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten als 1. Raumordnung: die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegebenheiten…

NÖ ROG 1976 § 15 Widmungen, Kenntlichmachungen und Widmungsverbote (3) Flächen, die auf Grund der Gegebenheiten ihres Standortes zur Bebauung ungeeignet sind, dürfen nicht als Bauland gewidmet werden, insbesondere: 1. Flächen, die bei 100-jährlichen Hochwässern überflutet werden; 2. Flächen, die eine ungenügende Tragfähigkeit des Untergrundes aufweisen oder deren Grundwasserhöchststand über dem unveränderten Geländeniveau liegt; 3. Flächen, die rutsch-, bruch-, steinschlag-, wildbach- oder lawinengefährdet sind

DiePresse, 5. September 2009

Gefahrenzonenplan der Wildbachverbauung Braune Hinweisbereiche - Rutschgefahr

Gefahrenzonenplan der Wildbachverbauung Braune Hinweisbereiche – Rutschgefahr Einschränkungen: nur in Wildbacheinzugsgebieten (333/573 Gemeinden in NÖ) noch nicht alle Einzugsgebiete fertig nur im „raumrelevanten Bereich“ keine systematische Erfassung wie bei Wildbächen/Lawinen (keine „Kernkompetenz“ der Wildbachverbauung) In älteren Gefahrenzonenplänen: überhaupt keine Aussage (z.B.: Ybbsitz)

Gefahrenkarten Ziele Schäden vorbeugend vermeiden Ereignisinventare zusammenführen Nichtfachleuten aus Raumordnung und Baubranche ein Instrument für die Planung zu geben mit: Gefahrenhinweiskarten Gefahrenkarten Risikokarten

Gefahrenhinweiskarten Die geogene Gefahrenhinweiskarte zeigt mir eine Fläche auf einer Karte, auf der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine geogene Gefahr auftreten kann, z.b. eine Rutschung. Die meisten Gefahrenkarten weltweit sind Gefahrenhinweiskarten. Methodik: Heuristischer Ansatz der Experten mit Geomorphologie, Geologie und Ausscheidung aufgrund von Gewichtung mit individueller Erfahrung. Statistischer Ansatz oder pyhsikalischer Ansatz. Die geogene Gefahrenhinweiskarte des Landes NÖ wurde mit statistischen Methoden zwischen 2009 und 2014 entwickelt.

1m Rasterweite Airborne Laserscan (ALS) Aufnahmen Geobasisdaten MoNOE Art Quelle Maßstab/Auflösung Geologische Karte, GK200 GBA 1:200.000 Geologische Karte, GK50 1:50.000 Teilbereiche von NÖ Lockergesteinskarte Landbedeckungsklassifikation Joanneum Research 10m Rasterweite aus Satellitendaten Diverse Geobasisdaten (Straßen, Flüsse, Bahn, Siedlungen, Abbauflächen, etc.) NÖGIS 1:50.000, 1:10.000, 1:1.000 Niederschlagsverteilung, Bemessungsniederschläge Hydrologie / BMLFUW 6 km Rasterweite Orthofotos Auflösung: 12,5 cm und 25 cm Digitales Geländemodell – DGM Digitales Oberflächenmodell - DOM 1m Rasterweite Airborne Laserscan (ALS) Aufnahmen Geologische Karte Digitales Geländemodell Niederschlagsdaten

MoNOE Geologischer Dienst NÖ Wildbachverbauung Inventare Geologischer Dienst NÖ Wildbachverbauung Geologische Bundesanstalt Art Quelle Maßstab/Auflösung Baugrundkataster Geologischer Dienst NÖ Landesregierung 1:50.000 Punkte Gefahrenkarten und Gefahrenzonenpläne WLV Gebietsbauleitung südwestl. NÖ, Wien & nördl. NÖ 1:50.000, 1:2.000 Raumrelevanter Bereich Verortung von Rutschungen und Steinschlägen WLV Gebietsbauleitung südl. NÖ GEORIOS Datenbank GBA Flächen, Linien Lockergesteinskarte 1:50 000

Anzahl Punkte Kartierung Anzahl Punkte Kartierung MoNOE Kartierte Rutschungen: 12891 UniWien Anzahl Punkte Kartierung Anzahl Punkte BGK Differenz (Kartierung – BGK) Fläche Bezirk km² Amstetten 2705 535 2170 1187,33 Baden 292 7 285 754,08 Korneuburg 152 21 131 627,14 Krems (Stadt&Land) 77 -70 975,08 Neunkirchen 278 89 189 1151 Scheibbs 1260 360 900 1024,6 St. Pölten (Stadt&Land) 1347 191 1156 1231,77 Waidhofen/Ybbs 1063 151 912 131,31 Wien Umgebung 673 32 641 485,2 AIT Anzahl Punkte Kartierung Anzahl Punkte BGK Differenz (Kartierung – BGK) Fläche Bezirk km² Bruck/Leitha 34 12 23 495,36 Hollabrunn 25 28 -3 1011,05 Horn 42 30 783,04 Lilienfeld 2537 55 2482 932,89 Melk 748 92 656 1014,95 Mödling 97 18 79 277,68 Tulln 558 535 658,13 Wr. Neustadt (Stadt&Land) 1046 44 1002 1033,93 Waidhofen/Thaya 27 4 669,31 GESAMT 12891 1751 11140

Statistische Modellierung Rutschprozesse MoNOE Eigenschaften: Hangneigung Geologie Feuchtigkeit Ausrichtung Distanz Störungen Porenvolumen Wölbung Anfälligkeit für Rutschungen flächendeckend in Klassen Berechnungsmodell

MoNOE Modellierung Sturzprozesse Abbruchzone Dispositionsmodellierung Transitzone Ablagerungsbereich Reichweitenmodellierung

Sturzprozesse Gemeinde Göstling a.d.Ybbs

MoNOE Sturzprozesse Gemeinde Göstling

Rutschprozesse Gemeinde Randegg

Rutschprozesse Gemeinde Randegg

MoNOE Nur bei augenscheinlichen Hinweisen Vorbegutachtung Anwendung in der Raumordnung Einschätzung des Untersuchungsaufwands statt Einschätzung der Gefährdung. Wahrscheinlichkeit für Gefährdung Bezeichnung der Klassen in der Kartenlegende niedrig Nur bei augenscheinlichen Hinweisen Vorbegutachtung mittel Vorbegutachtung gegebenenfalls genaue Erkundung hoch Genaue Erkundung unverzichtbar

MoNOE Gefahrenhinweiskarte Anwendung in der Raumordnung Wer trifft die Erstaussage über die Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen im Widmungsverfahren?   Bezeichnung der Klassen in der Kartenlegende Arbeitsschritt Nur bei augenscheinlichen Hinweisen Vorbegutachtung Vorbegutachtung gegebenenfalls genaue Erkundung Genaue Erkundung unverzichtbar Ersteinschätzung Lokalaugenschein Raumplaner Geologischer Dienst Expertise ZT/TB* für Geologie  gegebenenfalls 2. Stufe  gegebenenfalls 3. Stufe ZT = ZiviltechnikerIn, TB = Technisches Büro

MoNOE Schlussfolgerungen Arbeitshilfe, vor allem für Nichtfachleute Weniger Katastrophenschäden Gefährdete Gebiete nicht bebauen Gefahrenhinweiskarten sind kein Gutachten Maximale Genauigkeit im Maßstab von 1 : 25.000 Im Zweifelsfall Geologischen Dienst beiziehen

Geogene Gefahrenkarte Zusätzlich zu den Elementen der Gefahrenhinweiskarte kommt die Größe (Intensität, Magnitute) und die Auftrittswahrscheinlichkeit ins Spiel.

Geogene Gefahrenkarte 1 : 10.000

Geogene Risikokarte Zusätzlich zu den Elementen der Gefahrenkarte kommt das Schadenspotential ins Spiel.

Anwendung der Gefahrenkarten Raumplanung Forstwesen: Wegebau, Waldentwicklungsplan, Rodungen Naturschutz und Landwirtschaft: Anschüttungen Infrastruktur: Straßenbau, Leitungsbau Hochbau: Gebäude, Erweiterungen mit existierender Widmung Wasserbau: Oberflächenentwässerung, Teiche, Versickerung Katastrophenschutz