13.10.2007Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Art. 19 BayBGG LBRV.

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 Präsentation transkript:

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Art. 19 BayBGG LBRV

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat - Aufgaben - 1) Beratung der Staatsregierung in allen Fragen der Behindertenpolitik 2) Einbeziehung zu Fragen der Fortentwicklung und Umsetzung der bayer. Behindertenpolitik 3) Umsetzung des BayBGG 4) Verwirklichung der Ziele des BayBGG 5) Landesweite Repräsentation durch die Mitglieder 6) Ausgewogenes Mitgliederverhältnis Männer/Frauen

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat - Verwirklichung der Ziele (Art. 1 III) - Schutz von Leben und Würde, beseitigen und verhindern von Benachteiligungen, Gewährleisten einer gleichberechtigten Teilhabe, Integration fördern, ermöglichen einer selbstbestimmten Lebensführung. Hierbei zu berücksichtigen : - Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung u. Förderung - Besondere Bedürfnisse

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat - Mitglieder - Vorsitzende (Staatsministerin StMAS) Behindertenbeauftragte der Bayer. Staatsregierung 15 weitere Mitglieder: 9 Vertreter der Selbsthilfeorganisationen, -verbände, 2 Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege, 2 Vertreter der Offenen Wohlfahrtspflege, 2 kommunale Behindertenbeauftragte. - auf Vorschlag der Verbände - ehrenamtlich

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Amtsperiode 3 Jahre Geschäftsführung beim StMAS Sitzung auf Einladung der Vorsitzenden oder Mehrheitsantrag durch Mitglieder mind. 1x / Jahr nicht öffentlich

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Beschlussfassung: Mehrheitsbeschluss Beschlussfähigkeit: Ordnungsgemäße Ladung u. mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend je Mitglied 1 Stimme einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder Stimmengleichheit: Stimme der Vorsitzenden entscheidend grds. offene Stimmabgabe, bei Antrag von 1/3 der Mitglieder geheime Stimmabgabe

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Landesbehindertenrat Entschädigung: Fahrtkostenerstattung auf Antrag Mitgliedschaft endet: Vorsitzende – mit dem Ausscheiden aus dem Amt Landesbehindertenbeauftragte – m.d.A.a.d.A. übrige Mitglieder – Abberufung, Niederlegung, Zurücknahme o. Beendigung

Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Beitrag zum Landesbehindertenrat Bericht über die Beratungsgremien z. B. diese Fachtagung zur Novellierung des BayBGG Einbringen wichtiger Themen z. B. Persönliches Budget