Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Grundlageninformationen für Budgetberater
Das Kostenträgerübergreifende Persönliche Budget: eine neue Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Seite 1 © 2012 Schön Klinik RibbonSample-V3-inarbeit.pptm PD Dr. U. Cuntz.
Von der Hilfebedarfserhebung zur Teilhabeplanung
Kinder- und Jugendhilfe-weiterentwicklungsgesetz KICK
Pflegesituation in Oberberg / Rhein Berg Klaus Ingo Giercke AWO Mittelrhein
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Medizinische Rehabilitation
"Mit psychischen Beeinträchtigungen alt werden"
Heimplatzabbau lohnt sich Das Anreizprogramm des LVR für Träger von Wohnheimen Heilpädagogische Einrichtungen kreuznacher diakonie d Dr. Ilka.
Psychisch behindert, alt und pflegebedürftig
Projekt „Älter werden in der Pflege“
Aufbruch zu neuen Ufern? Wie sieht die Zukunft der Frauenhausarbeit aus? 7. Fachforum Frauenhausarbeit vom Dezember 2008 in Erker / Berlin.
PARITÄTISCHER Sachsen Teamleiter Altenhilfe/Eingliederungshilfe
Angehörige Mittelhessen Reformen – Chance oder Risiko
Wohnformen für ältere Menschen mit geistiger Behinderung
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), Köln
Der Verein wir für pänz e.V.
Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. Vereinssitz: Berlin Geschäftsstelle Nelkenweg Mulfingen- Hollenbach.
Leitlinie für stationäre Einrichtungen
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
CARITAS FORUM DEMENZ WOHNFORMEN IM ALTER.
WOHNEN IM STATIONÄREN BEREICH
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
- Eine Arbeitswelt für jeden -
Es ist normal, anders zu sein
„Persönliches Budget“ - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Qualitätsberichte für Pflegeeinrichtungen Regelungen zur Darstellung und Veröffentlichung allgemeinverständlicher Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI.
Altenzentrum St. Elisabeth Eislingen/Fils
Beratungs – und Pflegenetzwerk Weser
Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V.
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Vorschlagspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK
Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
BERLIN BRANDENBURGER PFLEGETAG 12. FEBRUAR 2009 Chancen und Möglichkeiten der Integration der Alten- und Behindertenhilfe am Beispiel der Niederlande Jan.
Prof. Dr. Christian Bernzen
Materiell-rechtlich betrachtet
Das trägerübergreifende Persönliche Budget
Heimaufsicht Bodenseekreis Achim Lange Patricia Gallé-Moßmann
Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit
Ein Projekt zur Begleitung pflegender Angehöriger 2004 – 2008 Bundesmodellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung § 8 Abs. 3 SGB XI.
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
Versicherungsvermittlung
Teilhaben und selbstbestimmtes Leben
Bundesteilhabegesetz
Bürgerschaftliches Engagement im Umfeld von Pflege
Teilhaben und selbstbestimmt leben
BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS1 Pflegebedürftige Menschen mit.
Ambulante Hilfen im Alltag e.V.
Geschäftsbereich Pflege, Alten- und Behindertenarbeit
„Wie viel Pflege braucht das Ehrenamt?“
Pflegereform(en) 2014 Stückwerk oder der große Wurf?
"Gesetzliche Änderungen in der Pflegeversicherung“
Die Staatenberichtsprüfung aus Sicht der BRK-Allianz (Zivilgesellschaft) Pastor Uwe Mletzko Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe.
» Gesetzliche Leistungsträger (Pflegekasse): § 39 Verhinderungspflege § 45 a/b Zusätzliche§ 45 c Niedrigschwellige BetreuungsleistungenBetreuungsleistungen.
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Podiumsdiskussion ver.di am 24. Februar 2016 in Berlin
Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung Dipl. Soz.Gerontologe David Stoll Seite.
Herzlich Willkommen beim Berliner Fallmanagement Passgenaue Hilfen für Menschen mit Behinderung Berliner Fallmanagement.
Caritasrat Mitgliederversammlung Vorstand inkl. Geschäftsführung Kinder, Familien und Soziale Hilfen Haus MühlbergCaritas-TagesstätteCaritas-BeratungFamilienhilfeCaritas-LadenBetreutes.
Dipl. Soz.Gerontologe David Stoll Seite 1 Kurzvortrag „Leere Kassen, aber auch große Sparpotentiale?“ Zur eigenen Person:  Dipl. Soz.-Päd. (KSFH.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Thesen zu einer CBP-Strategie
Pflegestärkungsgesetz
 Präsentation transkript:

Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009 Begleitung von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Schwerpunkt Wohnen - Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag 12.02.2009

1. Problemaufriss Demographische Entwicklung: immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen Zunahme von alt werdenden Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung Anstieg des Pflegebedarfs mit zunehmend steigendem Unterstützungsbedarf Pflegeversicherungsleistungen für diesen Personenkreis ambulant geregelt (§§ 36 ff SGB XI) Pflegeversicherungsleistungen in stationärer Behindertenhilfe nur pauschal (§ 43 a SGB XI)

Leitfrage: Wie kann eine bessere Realisierung der Leistungsansprüche von SGB XI in das SGB XII für diesen Personenkreis auch im stationären Kontext gelingen?

Rechtliche Ausgangslage: beide Leistungssysteme im Vergleich Eingliederungshilfe nach SGB XII: das genuine Leistungssystem mit Teilhabezielen für Menschen mit doppeltem Handicap offener und bedarfsorientierte Leistungskatalog nach § 54 SGB XII in Verbindung mit § 4 SGB IX altersunbegrenzt und Pflege grundsätzlich mit umfasst (vgl. § 55 S. 1 SGB XII)

Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI: Grundsätzlich vorrangige Versicherungsleistungen mit Pflegestufensystematik Gesetzlich abschließend definiert für Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung Somatisch-funktioneller Pflegebegriff mit entsprechenden Leistungen (§§ 14/ 15 SGB XI) Entwicklungen hin zu einem teilhabeorientierten Pflegebegriff (PWG 2008) Pflegeversicherungsleistungen gebunden an Einrichtungstyp bzw. Versorgungsvertrag (§71 Abs. 1, SGB XI) Ambulante bzw. stationäre Leistungen nach PVG ruhen in stationären SGB XII –Heimen (§ 34 Abs. 2 bzw. § 71 Abs. 4)

Forderung: Auf der Grundlage des individuellen Wunsch — und Wahlrechtes jeder Person: Anerkennung des Rechts auf Zugehörigkeit und ein langjähriges ‚Zuhause’ in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Erschließung von ambulanten PV-Leistungen durch Neudefinition von ‚Häuslichkeit’ (Überarbeitung § 34, Abs. 2 SGB XI / > § 71 Abs. 4 SGB XI) PV-Leistungen nach § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) oder nach § 37 SGB XI (Pflegegeld) Nutzung externer ambulanter bzw. Aufbau interner Pflegefachdienste

Überblick wichtiger Umsetzungsformen zwischen SGB XI/SGB XII in den Bundesländern: Vier modellhafte Ausprägungen: Überwiegend immer noch SGB XII-Leistungen in allen Bundesländern ‚Binnendifferenzierte Einrichtungsteile’ (= binnendifferenziertes Fachpflegeheim) nach SGB XI unter formalem Dach des SGB XII Ausgliederung von SGB XI-Fachpflegeheimen mit leistungsrechtlicher ‚Aufsattelung’ von SGB XII-Leistungen für zweiten Lebensbereich SGB XI - Einrichtungen mit fachlicher Spezialisierung und erhöhten Pflegesätzen bzw. zusätzlichen Stellen für Soziale Betreuung nach § 43 Abs 2 SGB XI Forderung: Im Falle der Ausgliederung von gesonderten Pflegebereichen Beachtung von Grundstandards – keine ‚konventionelle Altenhilfe’!

Ambulante Unterstützungsleistungen in privater Häuslichkeit Unterstützungsleistungen des PVG nach §§ 36 ff SGB XI definiert und gedeckt Weitere Leistungsmöglichkeiten nach PWG 2008 Forderung: Bezahlung der Koordinationsleistungen an Leistungserbringer (’Budetmix’) Bedarfsgerechtes Persönlichen Budgets für Teilhabeleistungen auch für Menschen mit komplexer/ schwerer Behinderung

Weiterentwicklung von seniorengerechten Begleitmodellen und Pflegebedarf (SGB XII) Weiterentwicklung der professionellen Praxis mit ergänzender Pflegefachlichkeit Einbezug der Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache Zunahme der Rolle der Wohnung als ‚Alltagsort’ / entschleunigter Lebensrhythmus Bedarf an Grund- und Behandlungspflege kann zunehmen Bereitstellung zusätzlicher sächlicher, räumlicher und personeller Ressourcen Angebotspalette auch im zweiten Lebensbereich auf freiwilliger Basis