Kompetente Arbeitnehmer-Vertretung im Stiftungsrat
Themen Kandidaten, Wahl Aus- und Weiterbildung der AN SR Tätigkeit und Verantwortung Sammelstiftungen und Arbeitnehmerverbände Beizug von Spezialisten aus Gewerkschaften Professionalisierung
1. Kandidaten und Wahl Der Personalkommission / Arbeitnehmer-seite die Möglichkeit geben, frühzeitig Kompetenzen aufzubauen Wahlreglement, Verfahren und Kompetenzen klar regeln Der Arbeitgeber stellt den AN-Vertretern die notwendige Zeit grosszügig zur Verfügung
2. Aus- und Weiterbildung VE hat Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten Art. 51.6 Arbeitnehmerorganisationen bilden ihre Mitglieder seit 1984 kontinuierlich aus Das Bildungsinstitut der Gewerkschaften
3. Tätigkeit und Verantwortung SR müssen weder Versicherungsmathe-matiker noch Anlagespezialisten sein, aber sie müssen über das Grundwissen verfügen Informationsfluss sicherstellen Sitzungsvorbereitung der AN-Vertreter Regelmässige SR-Sitzungen (!) Transparenz auf allen Ebenen
4. Sammelstiftungen und Arbeitnehmerverbände Gewerkschaftsvertreter vertreten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, im obersten Organ, die Interessen der Arbeitnehmer Wo immer möglich sollen Arbeitnehmer aus den Unternehmungen in die Stiftungsräte eintreten
5. Beizug von Spezialisten aus Gewerkschaften Arbeitnehmerstiftungsräte müssen die Möglichkeit haben, zur Beratung Spezialisten aus den Gewerkschaften usw. beiziehen zu können Beim Fehlen von geeigneten AN-Vertretern sollen Gewerkschaftsvertreter diese Aufgabe übernehmen können
6. Professionalisierung Arbeitnehmervertreter üben ihre Tätigkeit in einem Teilpensum aus (nicht als Hobby in der Freizeit) Angemessene Entschädigung (analog Verantwortung in einem Verwaltungsrat) Weiterbildung als jährliches MUSS Vielen Dank für die Aufmerksamkeit