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Veröffentlicht von:Irma Storer Geändert vor über 9 Jahren
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www.ersatzkasse.ch
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Organisation
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Organisation Verwaltung Geschäftsführer (0.5) Rechnungswesen, Prämien, Administration (1.0) Leistungsfälle, Zuweisungen, Notstandsabkommen (1.0) UVG-Deckung im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (0.3) Stiftungsrat 6 Vertreter der Versicherer 3 Vertreter der Arbeitgeberorganisationen 3 Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Kontrollstelle KPMG Fides
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Tätigkeitsbereich
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Tätigkeitsbereich Sicherstellung des Obligatoriums gemäss UVG Zuweisung von nicht versicherten Arbeitgebern UVG-Deckung für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit geringfügigem Einkommen beschäftigen UVG-Leistungen an verunfallte, nicht versicherte Arbeitnehmer Übernahme der Leistungsfälle von zahlungsunfähigen Versicherern gemäss Art. 68 UVG Verlängerung UVG-Deckung von Arbeitnehmern von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
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Verwaltungsreglement
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Verwaltungsreglement Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Behandlung von Schadenfällen Aufforderung des Arbeitgebers zum Vertragsabschluss Zuweisung an einen Versicherer Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Einnahmen der Ersatzkasse UVG Aufwand Verwaltungskosten Schadenzahlungen Schadenreserven
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Notstandsabkommen
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Notstandsabkommen Zur Vermeidung von Deckungslücken Wiederinkraftsetzung gekündigter oder aufgehobener UVG-Verträge innert 3 Jahren
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Art. 2 und 3 BGSA
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Art. 2 und 3 BGSA (Schwarzarbeit) Ersatzkasse UVG stellt die UVG-Deckung bei einem Versicherer gemäss Art. 68 UVG jener Arbeitgeber sicher, welche ihre Sozialversicherungs- beiträge nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen.
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Geringfügiger Lohn
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Geringfügiger Lohn Die Ersatzkasse UVG als Direktversicherer für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit Einkommen bis Fr. 2‘200.– (2008) beschäftigen.
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Geringfügiger Lohn Geschäftsgang
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Geringfügiger Lohn Geschäftsgang 20072006 Neue Leistungsfälle6970 Zuweisungen3628 Notstand2514 Anzahl Rentenfälle3536 Deckungskapital der RentenfälleFr. 11.1 Mio.Fr. 11.2 Mio. SchadenzahlungenFr. 2.3 Mio.Fr. 1.9 Mio. SchadenreservenFr. 23.7 Mio.Fr. 23.5 Mio. PrämieneinnahmenFr. 115‘000Fr. 95‘000
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1. UVG-Revision
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1. UVG-Revision In Diskussion Koordination von Grossereignissen (mehr als 2 Mrd.) Führung des Fonds zur Finanzierung der Teuerungszulagen
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