Die Rentner und ihre PK Stille Gesellschafter;...auch in turbulenten Zeiten? BVG-Apéro vom 5. Dezember 2005 im Käfigturm Bern innovation zweite säule.

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Die Rentner und ihre PK Stille Gesellschafter;...auch in turbulenten Zeiten? BVG-Apéro vom 5. Dezember 2005 im Käfigturm Bern innovation zweite säule

Kleine Rentner-Statistik 2002/03 Aktiv Versicherte: 3.41 Mio. Rentenbezüger: 0.83 Mio. Kapitalbeziehende: Rentenzahlungen: 18.9 Mia. CHF Kapitalauszahlungen: 3.7 Mia. CHF Alters-Rentenbezüger = vor allem SchweizerInnen Alters-Kapitalbezüger = vor allem AusländerInnen Trend = Zunahme an Kapitalbeziehenden bei steigender Lebenserwartung!

These 1 Rentner sind Versicherte, nicht Kunden der Vorsorgeeinrichtung

These 2 Rentner werden in die Führung der Pensionskassen wenig einbezogen, weil sie keine Beiträge erbringen, sondern nur ihr Kapital verwalten lassen und Leistungen beziehen

These 3 Anliegen der Rentner werden in der Gesetzgebung im Vergleich zu den aktiven Versicherten wenig geregelt; Beispiel: Mitwirkung in der paritätischen Verwaltung; Teuerungsanpassung der Renten Die Behandlung der Rentner durch den Gesetzgeber wiederspiegelt die Praxis der Vorsorgeeinrichtung Wo/wie ist das Engagement der Rentner selber?

These 4 Das Deckungskapital der Rentner ist in vielen Pensionskasse grösser als jenes der aktiven Versicherten Dennoch wird das Schicksal dieses Vermögens nicht durch die Rentner, sondern durch die aktiv Versicherten wahrgenommen (Interessenkonflikt?) Kann in einer PK von einem konkludenten Generationenvertrag ausgegangen werden?

These 5 Besteht eine Lösung für die angemessene Regelung der Anliegen der Rentner in der Schaffung eigener Rentnerkassen Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Schaffung des PUBLICA-Gesetzes eine Rentnerkasse vor, die – nebst der Garantie des SIFO - durch Bundesgarantie gesichert wird.

These 6 Vorstellung der künftigen Rentnerkasse der PUBLICA durch den Direktor der PUBLICA Werner Hertzog Anschliessend Diskussion (Fragen & Antworten)

These 6.1 Die Ursache für die Bildung einer Rentnerkasse bei PUBLICA ist die Senkung des technischen Zinses von 4% auf 3.5%. Die dadurch notwendige Nachfinanzierung des Rentendeckungskapitals kann nicht den Aktiven aufgebürdet werden. Gemäss BVG können die Rentner/innen nur rudimentär in die Pflicht genommen werden. Daher steht der Arbeitgeber Bund in der Pflicht.

These 6.2 PUBLICA hat aufgrund des lex specialis die Möglichkeit vom BVG abzuweichen. Der Bund hat drei Möglichkeiten seine Pflicht einzulösen: –Einmaleinlage Ausgabenbremse –Garantielösung Rentnerkasse –Rentenkürzung lex specialis Die Rentnerkasse ist nur eine Übergangslösung für den Arbeitgeber und bedeutet eine schrittweise Abgeltung seiner Verpflichtungen.

These 6.3 Die Bildung der Rentnerkasse PUBLICA ist –Keine Korruption des BVG –Keine Entsolidarisierung zwischen Aktiven und Rentenbeziehenden –Rechtlich zulässig Das Modell der Rentnerkasse wäre ein geeignetes Sanierungsmodell für andere ö.-r. Pensionskassen Die Idee ist einfach –Die Vergangenheit regelt der Arbeitgeber –Die Zukunft regelt die Pensionskasse

These 7 ARentner sind zufrieden mit ihrer Pensionskasse; Voten aus der Runde BRentner sind unzufrieden mit ihrer Pensionskasse; Voten aus der Runde

These 8 Die Rentner sind zu weit weg von ihrer Pensionskasse und deshalb wenig informiert Die Gemeinschaft der Rentner ist bezüglich Status und Interessenlage zu heterogen, um eine gemeinsame Kraft für die Vorsorgeeinrichtung zu bilden und einzusetzen

These 9 Rentner ist nicht gleich Rentner Es gibt unterschiedliche Rentner Habe diese unterschiedliche Interessen? Braucht es eine unterschiedliche Behandlung dieser Rentnerkategorien?

These 10 Sanierung der Pensionskasse auch unter Einbezug der Rentner (vgl. Art. 65c BVG) Eine Frage der Solidarität, der Opfersymmetrie, der Gerechtigkeit sowie der Zumutbarkeit ?

These 11 Rentnerinteressen werden in politischen Abstimmungen über die Weiterentwicklung der Sozialen Sicherheit, insbesondere auch der beruflichen Vorsorge immer dominanter Ist dies eine demokratische Falle oder ein notwendiges Steuerungselement angesichts der schwachen Stellung der Rentner in den Vorsorgeeinrichtungen (These 8)?