Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später

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 Präsentation transkript:

Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später Eine Vortragsveranstaltung des „Bündnis für Familie Heidelberg“ vom 07. Juli 2009 im Rahmen der Themenwoche „Elternzeit, Familienzeit, Pflegezeit – und dann? © 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Übersicht Meldeverfahren bei Mini-Jobs Mini-Job im Haushalt / außerhalb eines privaten Haushaltes Drei Kategorien von geringfügig entlohnten Beschäftigungen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Aufstockung) bei Mini-Jobs Midi-Job Heute schon für später sorgen

Meldeverfahren Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen Dies gilt auch für die vom Arbeitgeber zu zahlende Pauschalsteuer in Höhe von 2 % (oder nach Lohnsteuerkarte) Vereinfachung für den Arbeitgeber lediglich ein Adressat

Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn: Grundsätze Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn: Das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 € im Monat nicht übersteigt. Die Beschäftigung regel- mäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird (bis 31.03.2003) ist entfallen

Höhe der Pauschalbeiträge außerhalb Haushalt Nach Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 gilt seit 01.07.2006: 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 2 % Pauschalsteuer Zahlung der Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber Anstieg der Arbeitgeberaufwendungen auf 30 % Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit durch Arbeitnehmer möglich

Erhöhung der Pauschalbeiträge außerhalb Haushalt Erhöhung der Arbeitgeberaufwendungen um 20 % Anstieg der Arbeitgeberaufwendungen für Beschäftigung mit Arbeitsentgelt in Höhe von 400 € von 100 € auf 120 €.

Pauschalbeiträge seit 01. Juli 2006 Arbeitsentgelt RV-Beitrag KV-Beitrag Gesamtbeitrag mit Pauschalsteuer 100,00 15,00 13,00 30,00 200,00 22,50 26,00 45,00 250,00 32,50 75,00 300,00 39,00 90,00 350,00 52,50 45,50 105,00 400,00 60,00 52,00 120,00

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. Hinweis: geringere Pauschalbeiträge! (für den Arbeitgeber)

Höhe der Pauschalbeiträge privater Haushalt Nach Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 gilt seit 01.07.2006: 5 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 5 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 2 % Pauschalsteuer

Ermittlung der Arbeitsentgeltgrenze von 400 € Bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts und bei saisonbedingt unterschiedlichem Arbeitsentgelt ist in vorausschauender Betrachtung eine Ø-Berechnung für das kommende Jahr durchzuführen. Beginnt oder endet die Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, ist vom anteiligem Wert auszugehen. 400 € x Kalendertage : 30 = anteiliger Wert

Drei Kategorien von geringfügig entlohnten Beschäftigungen Geringfügig entlohnte, auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigungen neben einer Hauptbeschäftigung

Geringfügig entlohnte, auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung Beispiel: Eine Versicherte arbeitet für ein Entgelt in Höhe von monatlich 400 €. Lösung: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor; eine Zeitgrenze (bisher 15 Stunden) gibt es nicht mehr.

Geringfügig entlohnte, auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung Beispiel: Der Versicherte erhält ein Entgelt von 370,00 Euro und jeweils im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld von a) 300,00 € b) 400,00 €

Geringfügig entlohnte, auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung Lösung a: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor; die Entgeltgrenze von 400 € (4.800 €) wird nicht überschritten. ( 370 € x 12 = 4.440 € + 300 € = 4.740 € ) Lösung b: Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht vor; die Entgeltgrenze von 400 € (4.800 €) wird überschritten. ( 370 € x 12 = 4.440 € + 400 € = 4.840 € )

Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Addition von mehreren geringfügigen Beschäftigungen Falls das Arbeitsentgelt insgesamt die 400 €-Grenze überschreitet unterliegen die Arbeitsentgelte der Beitragspflicht. Aber: Gleitzone beachten

Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung Mehrere geringfügige und nicht geringfügige Beschäftigungen sind zusammenzurechnen

1.800 € aus versicherungspflichtiger Beschäftigung Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung Beispiel: 1.800 € aus versicherungspflichtiger Beschäftigung 180 € aus geringfügiger Beschäftigung Lösung: Es erfolgt keine Zusammenrechnung. Für die geringfügige Beschäftigung ist nur ein Pauschalbeitrag (durch den Arbeitgeber) zu entrichten.

1.800 € versicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung Beispiel: 1.800 € versicherungspflichtige Beschäftigung 180 € geringfügige Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung Lösung Die „erste“ geringfügige Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und die “zweite“ geringfügige Beschäftigung werden zusammengerechnet. Aus der „ersten“ geringfügigen Beschäftigung sind nur Pauschalbeiträge zu entrichten. Die zweite ist sozialversicherungspflichtig.

Auswirkungen der pauschalen Beiträge In der Krankenversicherung bleibt der Leistungsanspruch so erhalten, wie ihn das Versicherungsverhältnis ohne die Pauschalbeiträge vorsieht. In der Rentenversicherung wirken Pauschalbeiträge - sofern später – eine Rente zustehen sollte – rentensteigernd.

Auswirkungen der pauschalen Beiträge Bei einem monatlichen Verdienst von 400 € entrichtet nur der Arbeitgeber einen Beitrag. Der Versicherte nimmt die Option des Verzichts auf Versicherungsfreiheit nicht wahr. Monatliche Rente: 3,10 € brutto

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Geringfügig entlohnte versicherungsfreie Arbeitnehmer können in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber Erklärung ist nicht fristgebunden und muss vom Arbeitgeber bei den Lohnunterlagen aufbewahrt werden. Gilt einheitlich für mehrere zeitgleich ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigungen Ein Widerruf ist nicht möglich

Geringfügig entlohnte Beschäftigung Verzicht wirkt für die Zukunft oder auf Wunsch des Arbeitnehmers ab Beginn der Beschäftigung, wenn Verzicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung erklärt wird. Neue Verzichtserklärung bei späterer Aufnahme einer neuen geringfügig entlohnten Beschäftigung Vorteil: Erwerb von vollen Leistungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung

Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Beiträge sind entsprechend dem geltenden Beitragssatz festzustellen Arbeitgeber trägt 15 % bzw. 5 % aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt Arbeitnehmer trägt Rest bis zur Höhe des geltenden Beitragssatzes aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (= Aufstockungsbeitrag 4,9 % bzw. 14,9 %)

Bei einem Verdienst von 400,00 € hat zu entrichten: Der Arbeitgeber: Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit außerhalb privater Haushalt Bei einem Verdienst von 400,00 € hat zu entrichten: Der Arbeitgeber: (400 € x 15 %) 60,00 € Der Arbeitnehmer: (400 € x 4,9 %) 19,60 €

Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit privater Haushalt Bei einem Verdienst von 400,00 € hat zu entrichten: Der Arbeitgeber (400 € x 5 %) 20,00 € Der Arbeitnehmer (400 € x 14,9 %) 59,60 €

Vorteil durch Verzicht So viel kostet das Aufstocken bei Minijobs pro Monat….. Verdienst …in Unternehmen …in Privathaushalten 400 € 19,60 € 59,60 € 300 € 14,70 € 44,70 €

Vorteil der Aufstockung Mit diesem Eigenbeitrag erwerben Sie einen Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung, wie z.B.: Erwerbsminderungsrente Rehabilitation oder vorzeitiger Rentenbeginn Möglichkeit des Abschlusses einer Riester-Rente

Vorteil der Aufstockung Außerdem werden durch diese Beitragsaufstockung die Wartezeiten für einen Rentenanspruch voll gewertet, und Sie erzielen im Alter - eine wenn auch geringfügig – höhere Rente. Bei Ausübung einer 12-monatigen Beschäftigung mit einem Verdienst von 400 € monatlich steigt ihre Rente um 4,10 €.

Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Gleitzone / Midi-Job Gleitzone bei regelmäßigem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € und 800,00 € Keine Gleitzone, wenn lediglich Teilarbeitsentgelte in der Grenze liegen (z.B. Ende Entgeltfortzahlung, Beginn oder Ende der Beschäftigung) Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen werden zusammengerechnet.

Änderungen in der Gleitzone Besondere beitragsrechtliche Regelungen für Beschäftigungen in der Gleitzone (sogenannte Midi-Jobs) Gleitzonenbeschäftigung bei Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € und 800,00 € Arbeitnehmerbeitragsanteile steigen progressiv von bis auf ca. 21,5 % an. (bei einem Verdienst von 800,00 €) Reduzierte Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone Verzicht auf den niedrigeren Arbeitnehmerbeitrags- anteil möglich.

Umrechnungstabelle tatsächliches – fiktives Entgelt Arbeitsentgelt Beitragspflichtige Einahmen 400,01 € 286,41 € 500,00 € 414,80 € 600,00 € 543,20 € 700,00 € 671,60 € 800,00 €

Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung Arbeitsentgelt Beitragsanteil Beitragsanteil bei Verzicht* 400,01 € 16,84 € 39,00 € 500,00 € 32,13 € 48,75 € 600,00 € 47,42 € 58,50 € 700,00 € 62,71 € 68,25 € 800,00 € 78,00 € * Verzicht auf Gleitzonenregelung

Ausnahmen der Gleitzone Personen in Berufsausbildung Personen mit „fiktiven“ Entgelten (z.B. Werkstatt für behinderte Menschen) Personen in Altersteilzeit Vorübergehende Minderung des Entgelts (z.B. Kurzarbeit oder Schlechtwetter im Baugewerbe)

Leistungsrechtliche Auswirkungen der Gleitzone Bei der Rentenberechnung ist das verminderte Arbeitsentgelt maßgeblich Gleitzonenregelung hat keine Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch und Übergangsgeldanspruch Gleitzonenregelung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Leistungsrechtliche Auswirkungen der Gleitzone Bei den Anrechnungsvorschriften und beim Hinzuverdienst bei Altersrenten ist vom tatsächlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Bei Beitragserstattungen ist der vom Arbeitnehmer tatsächlich getragene Beitragsanteil zu erstatten.

Verzicht auf Gleitzone Verzicht auf Gleitzonenregelung ist möglich durch schriftliche Erklärung gegenüber Arbeitgeber Verzicht nur für Zukunft und bindend für alle Beschäftigungen möglich Erklärung muss Arbeitgeber bei den Lohnunterlagen aufbewahren

Oder im world wide web unter: www.minijobzentrale.de Das Service-Center der Minijobzentrale ist montags bis freitags (7-19 Uhr) zum Ortstarif unter 0180 12 00 504 erreichbar. Oder im world wide web unter: www.minijobzentrale.de

Ende