UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt.

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UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Der Gemeinschaftspraxisvertrag für den Einsteiger Einige Merkpunkte zur Vertragsgestaltung

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin Komplizierter als eine Praxisübernahme ist regelmäßig der Einstieg in eine Gemein- schaftspraxis, ob sie nun bereits besteht oder erst durch Ihren Eintritt dazu wird. Deshalb auch hier der Rat, fachliche Beratung vor dem Vertrags- schluß hinzuzuziehen. Da in jedem Fall die Gegebenheiten sich erheblich unterscheiden können, ist der Umfang der Beratung regelmäßig größer.

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin Auch hier ist Vertrauen gut, Kontrolle d.h. Verständnis aber besser. Und es geht um eine nicht zu unterschätzende menschliche Komponente. Dementsprechend kann es in dem Vertrag nicht nur darum gehen, wie man fair und gerecht zueinander kommt, sondern auch, wie man fair und angemessen wieder auseinanderkommt, wenn es denn nicht mehr weiter geht.

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin A. Die Art der Kooperation Gemeinschaftspraxis als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Alternativen –Praxisgemeinschaft (Kostengemeinschaft) –Medizinisches Versorgungszentrum (Personen- oder Kapitalgesellschaft als Träger) –Partnerschaftsgesellschaft

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt B. Gemeinschaftspraxisvertrag oder Scheinselbstständigkeit Zulassungsprobleme Haftung des Alt- Partners für Lohnsteuerabführung und Sozialversicherungsbeiträge Wg. zu hohem Abrechnungsvolumen Rückforderung durch KV, ggf. sogar strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg. Abrechnungsbetrug Ggf. sogar berufsrechtliche Konsequenzen (Unkollegialität)

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin C. Mindestanforderungen an die Gesellschafterstellung Frage der Beteiligung am Gesellschaftskapital und Gewinn sowie Verlust (Gesellschaftsrecht und Zulassungsrecht) auch beim Ausscheiden Kernrechte des Gesellschafters (Geschäftsführungsbefugnisse, Kontrollrechte und Direktionsrecht) Keine einseitig eingeschränkte Nebentätigkeitsbeschränkung Keine Vorgabe von Arbeitszeit und Arbeitsgebiet

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin D. Klauseln Präambel Gestaltung des Praxisschildes Gemeinsame Berufsausübung, Vertragsabschluß, freie Arztwahl Sprechstundenzeiten, Notfalldienstbeteiligung, Krankheitsvertretung Geschäftsführung und rechtsgeschäftliche Vertretung, Personal, Investitionen Einlagen und Beteiligungen Beteiligung am Ergebnis, Entnahme Buchführung der Gesellschaft (Kontenmodelle) Haftung der Gesellschafter (Altverbindlichkeiten, Kunstfehlerhaftung) Urlaub, Fortbildung, Krankheit, Berufsunfähigkeit Beendigung, Ausscheiden unter Fortsetzung der Gesellschaft, Verbleib der Zulassung Abfindung und Wettbewerbsverbot Gesellschafterversammlung, Beschlüsse, Aufnahme weiterer Gesellschafter Schlichtung, Schiedsgericht

UWE JAHN RECHTSANWALT MEDIZINRECHT Tätigkeitsschwerpunkt Schwerin Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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