Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) Einführungstermin 01.04.2008 !
Gesetzliche Grundlage zur Kfz-USV Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist am 14.11.2007 in Kraft getreten. -> Gilt rückwirkend ab dem 30.04.2007 § 3 Abs. 1 Ziff. 1 USchadG sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Umweltschäden vor, die durch die Beförderung gefährlicher/umweltschädlicher Güter im Straßen- verkehr verursacht werden. Für berufliche Tätigkeiten ohne besonderen Gefährlichkeitsbezug schafft § 3 Abs. 1 Ziff. 2 USchadG eine Verschuldenshaftung für mind. fahrlässige Schädigung der biologischen Vielfalt (Arten und natürliche Lebensräume). Betroffen von dieser Regelung sind auch berufliche Tätigkeiten von Kraftfahrern. Nach dem Wortlaut des USchadG kann aber auch bei einem privat genutzten Pkw nicht ausgeschlossen werden, dass eine ausnahmsweise Nutzung im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (z.B. Dienstfahrt mit dem privaten Pkw) in den Anwendungsbereich des USchadG fällt.
Was ist genau versichert ? Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV): Versicherungsschutz besteht für Boden- und Gewässerschäden sowie Schäden an der biologischen Vielfalt. Hier sind Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen gemeint, den so genannten Biodiversitätsschäden !
Erweiterung der AKB Offizielle Einführung der Kfz-USV zum 01.04.2008 Selbstständige Versicherungsart innerhalb der AKB Kein Kontrahierungszwang für den VR Abschluss nur in Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
Deckungssummen Für alle Versicherungsträger, Tarif-Varianten und WKZ gilt: -> 5 Mio. EUR pro Schadensfall, max. 10 Mio. EUR p.a. ohne Selbstbehalt
Beiträge für private Risiken Beitragsfreier Versicherungsschutz für die Risiken des Privatgeschäfts wie Zweiräder, Pkw, Wohn- mobile, Anhänger im Privat- und Werkverkehr, Wohnwagen- und Bootsanhänger Grund: Geringe Gefahr des Schadeneintritts !
Beiträge für gewerbliche Risiken Die Beitragseinteilung erfolgt nach Risikogruppen: Beitragspflichtige Wagnisarten Bruttojahres-beitrag einschl. Vers.St. - Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung - Zweiräder zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung - Taxen und Personenmietwagen - Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge (Pkw, Krad, Trike, Quad) - Verkaufsfahrzeuge 9 EUR - Risiken im Werkverkehr (Lkw, Anhänger, Zugmaschinen) - Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge (Lkw, Anhänger) - Schaustellerfahrzeuge - Landwirtschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen, Anhänger) 12 EUR - Risiken im gewerblichen Güterverkehr (Lkw, Anhänger, Zugmaschinen) - Omnibusse - Sonstige Fahrzeuge (z.B. Arbeitsmaschinen, Abschleppwagen, Kräne) 25 EUR - Risiken mit Beförderung gefährlicher Güter einschl. Treibstoff und Heizöl 50 EUR Bei den Beiträgen handelt es sich um sog. Stückbeiträge (ohne Berücksichtigung eines evtl. SFR) !
Informationen für den Kunden Der Bestand wird durch eine Anschreiben-Aktion im März 2008 informiert. Beitragspflichtige WKZ erhalten zusätzlich zum Anschreiben einen Antwortbogen, der den Einschluss des Versicherungsschutzes zum 01.04.2008 einfach und komfortabel gestaltet. Wichtig: Allen Kfz-Risiken wird bis zum 01.04.2008 beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-USV erteilt !
Ein Schadenbeispiel Ein Tanklastzug liefert an einer Tankstelle den Kraftstoff aus. Im Tank verbleiben weitere 15.000 Liter Kraftstoff. Die Verriegelung des Tanks wurde nicht ordnungsgemäß betätigt, sodass sich diese unbemerkt öffnen konnte. Um seine Ruhe- zeiten einzuhalten, steuert der Fahrer einen Rasthof neben einem Fluss an. Der Kraftstoff gelangt in den Fluss und die am Ufer lebenden Vögel verenden durch den Schadstoff. Der Gewässerschaden (durch den Kraftstoff) ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier hat die juristische Person (Stadt/Land/Kommune) Ansprüche gegen den Schadenverursacher. Für die Wiederansiedlung der vorher bereits vorhandenen Vogelart hat die Kfz-USV einzutreten.