ERFA 2009 Temporäre Arbeitskräfte

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 Präsentation transkript:

ERFA 2009 Temporäre Arbeitskräfte

Kunststoff Verband Schweiz ERFA 2009 SWISSMECHANIC / Kunststoff Verband Schweiz Suva Bereich Gewerbe und Industrie Thomas Soldera / Markus Schnyder

Unfallrisiko BU-Risiko ist in den ersten Wochen besonders gross: - Gefahren werden nicht erkannt - überfordert durch neue Eindrücke - nötige Routine fehlt Anstellungsdauer in Wochen

Unfallrisiko Fallrisiko pro 1000 VB 2005 2006 2007 Klasse 13B 73 75 71 Maschinen- und Anlagenbau Klasse 23C 83 84 83 Kunststoff Klasse 70C 215 205 186 Verleih von Personal

Bei einem schweren Unfallereignis… Strafrechtliche Untersuchung Privatrechtliche Forderungen und Regress durch Versicherung Ethische und moralische Belastung => langwierige juristische Auseinandersetzung

… ein aktueller Fall Strafuntersuchung läuft => Gerichtsverfahren wahrscheinlich (Geld- und/oder Freiheitsstrafe) Anwalt des Verunfallten stellt Schadenersatz-forderung für nicht gedeckten Schaden => Haftpflichtprozess (Zahlung von Schadenersatz) Suva meldet bei der Haftpflichtversicherung des Betriebes Regressforderungen an => Haftpflichtversicherung macht Ausschluss für temporäre Mitarbeitenden geltend => Forderungen gehen direkt an den Betrieb!

… wer steht im Fokus? Die strafrechtliche Verantwortung und die privatrechtliche Haftung richten sich nicht gegen eine Firma (z.B. die Aktiengesellschaft XY) … … sondern gegen verantwortliche Personen und/oder gegen Schädiger

Hauptbotschaften Einsatzbetrieb ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Temporärarbeitenden zuständig Temporäre sind neu am Arbeitsplatz und haben ein höheres Unfallrisiko Klare Abmachungen mit Ausleihbetrieb, Regelungen betreffend Anforderungsprofil und PSA

Rechte und Pflichten Pflichten des Arbeitgebers Der Einsatzbetrieb hat bei Arbeitskräften, die er von anderen Arbeitgebern ausleiht, gleiche Pflichten wie gegenüber eigenen Arbeitnehmern. (VUV, Art. 10) Der Einsatzbetrieb hat die Arbeitnehmer über auftretende Gefahren zu informieren und über Massnahmen anzuleiten. (VUV, Art. 6, Abs. 1) Der Einsatzbetrieb sorgt dafür, dass Arbeitnehmer Massnahmen einhalten. (VUV, Art. 6, Abs. 3)

Rechte und Pflichten Pflichten des Arbeitnehmers Die Temporärarbeitenden müssen die Weisungen des Arbeitgebers befolgen. Die Temporärarbeitenden müssen die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen, resp. dürfen deren Wirksamkeit nicht beeinträchtigen. Die Temporärarbeitenden haben die erforderliche PSA zu benützen.

Schritte der Einführung Vor dem Arbeitseinsatz Verleihbetrieb auswählen, Anforderungsprofil definieren, internen Ansprechpartner bestimmen, Belegschaft informieren, PSA bereitstellen Am ersten Arbeitstag Kenntnisse und Ausweise überprüfen, mit Ansprechpersonen bekannt machen, Strukturen und Abläufe erläutern, auf Gefährdungen und Risiken hinweisen

Schritte der Einführung Während des Arbeitseinsatzes Genügend Zeit geben, notwendiges Wissen und Können überprüfen, festgestellte Mängel sofort korrigieren, Instruktionen dokumentieren Nach Beendigung des Arbeitseinsatzes Feedback an Temporärarbeitende und an Verleihbetrieb

Tipps für den Einsatzbetrieb Sorgfältige Auswahl der Verleihbetriebe Anforderungsprofil genau beschreiben Bereitstellung der PSA regeln Kenntnisse und notwendige Ausweise überprüfen Angemessene Einführung Beobachten in erster Einsatzphase Feedback nach Beendigung des Einsatzes

Massnahmen „Pull“ Internetauftritt der Suva EKAS Mitteilungsblatt und Benefit der Suva Checkliste / Infobroschüren / Filme Kleinplakate Branchenlösungen / Verbände …

Massnahmen „Push“ Thematisierung bei Kontrollen der DO's Anordnung von Massnahmen… Wo nötig: Einstieg in ordentliches Durchführungsverfahren Überprüfung bei Unfallabklärungen => Regress …

Info- und Hilfsmittel Checklisten und Merkblätter 66094, Neu am Arbeitsplatz 84020, Neuer Arbeitsplatz - neue Gefahren 67019, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Links www.suva.ch/temporaerarbeit www.suva.ch/waswo www.suva.ch/lernprogramme

Info- und Hilfsmittel DVD "Neu am Arbeitsplatz" Suva-Bestell-Nr.: DVD 343.d/f/i

Info- und Hilfsmittel DVD "Napo: Starte sicher!" Suva-Bestell-Nr.: DVD 356.d/f/i

Aus aktuellem Anlass … Die neue Regelung für das Arbeiten mit Arbeitskorb und Stapler ist seit 01.01.2009 in Kraft: www.suva.ch/stapler:

CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“ In Bearbeitung…

CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“ Die Hauptgefahren sind: Absturz von Personen Eingeklemmt- oder gequetscht werden, zwischen festen und beweglichen Teilen der Hubarbeitsbühne, Gebäudeteilen, etc. Mit der Hubarbeitsbühne umstürzen

CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“ Hauptthemen der Checkliste: Kauf / Miete einer Hubarbeitsbühne Grund-Ausbildung / Einweisung der Bediener Planung und Durchführung eines Einsatzes

CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“ Hauptthemen der Checkliste: Organisation / menschliches Verhalten Instandhaltung Massnahmenplanung

Haben Sie noch Fragen? Suva Hotlines für Arbeitssicherheit : - Bereich Gewerbe und Industrie Tel: 041 / 419'55'33 e-Mail: gewerbe.industrie@suva.ch - Bereich Technik* Tel: 041 / 419'61'31 e-Mail: technik@suva.ch * Beratung bei Beschaffung / Änderungen von Maschinen (gegen Verrechnung)