Kreative Lohngestaltung

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 Präsentation transkript:

Kreative Lohngestaltung Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007 L-F/MV-FVB Rechtsfragen © Copyright Allianz 03.04.2007

Inhalt Ausgangslage 1 Überblick über mögliche Lösungsansätze Konzeption der Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung 1 2 3 © Copyright Allianz 03.04.2007

Ausgangslage Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch bis zum 31.12.2008 (§ 4 Abs. 2 SvEV) völliger Wegfall der Förderung auch vom Gesetzgeber nicht erwünscht; Ansätze für Kompromissmöglichkeiten (Trennung GKV/GRV/ALV; reduzierte Beitragssätze) Ziele des Arbeitgebers: Optimierung der finanziellen Situation des Unternehmens vor dem Hintergrund des wachsenden Wettbewerbs- und Kostendrucks Reduktion von Lohnnebenkosten Zusatzeffekt: bAV als Motivationsinstrument für die Arbeitnehmer © Copyright Allianz 03.04.2007

Ausgangslage Entgeltumwandlung neben der arbeitgeberfinanzierten bAV weiterhin eine attraktive Option Steuerersparnis durch Umwandlung bleibt erhalten Neben privater Altersvorsorge und gesetzlicher Altersversorgung ist bAV zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter erforderlich Einrichtung beispielsweise über opting-out-Modell möglich © Copyright Allianz 03.04.2007

Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber Umwidmung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) bAV statt Gehaltserhöhung Versorgungslohn statt Barlohn (Vereinbarung eines reduzierten Gehaltes bei Einstellung und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat) Arbeitsentgeltflexibilisierung (Gehaltsreduktion des laufenden Gehaltes und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat; ggf. Kündigung/Aufhebung einer bestehenden Entgeltumwandlung) Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten © Copyright Allianz 03.04.2007

Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV) Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Umwidmung von VL (1) AN verzichtet auf seinen VL-Anspruch AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage AG – Beitrag erhöht sich ggf. um ersparte Sozialversicherungsbeiträge AN und AG werden durch VL mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Umwidmung von VL (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden VL-Anspruch basiert auf Arbeitsvertrag: individuelle Verzichtserklärung des AN erforderlich Betriebsvereinbarung: individuelle Verzichtserklärung oder abändernde/ ablösende Betriebsvereinbarung erforderlich Umwidmung nur im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen zulässig (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Umwidmung von VL (3) Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel VL: Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberfinanzierte bAV Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.) Jährlich Soz. Vers. Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr 80 € 15,64 € 95,64 € 15,64 € 156,40 € 782,00 € 160 € 31,28 € 191,28 € 31,28 € 312,80 € 1.564,00 € 240 € 46,92 € 286,92 € 46,92 € 469,20 € 2.346,00 € 320 € 62,56 € 382,56 € 62,56 € 625,60 € 3.128,00 € 400 € 78,20 € 478,20 € 78,20 € 782,00 € 3.910,00 € 480 € 93,84 € 573,84 € 93,84 € 938,40 € 4.692,00 € (Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.) © Copyright Allianz 03.04.2007

Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick Rechtliche Dokumente und Informationen: Merkblatt „Vermögenswirksame Leistungen und bAV“ Muster Verzichtserklärung individualvertraglich Muster Entgeltumwandlungsvereinbarung mit integrierter Verzichtserklärung Muster Betriebsvereinbarung arbeitgeberfinanziert und mischfinanziert Musterzusagen Vertriebliche Dokumente und Informationen: Arbeitgeberansprache – Vertriebsdruckstück Arbeitnehmeransprache – Vertriebsdruckstück Kundenpräsentation (auch Entgeltumwandlung) abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/bAV statt VL © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung bAV statt Gehaltserhöhung (1) AG bietet (freiwillige) Gehaltserhöhung oder arbeitgeberfinanzierte bAV AN erklärt seine Wahl AG erteilt arbeitgeberfinanzierte Zusage AN und AG werden durch Gehaltserhöhung mit zusätzlichen Lohnneben- kosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung bAV statt Gehaltserhöhung (2) Gehaltserhöhung Noch nicht vertraglich vorgesehen Vertraglich vorgesehen Gehaltserhöhung (freiwillig) ist noch nicht vereinbart in Arbeitsvertrag Betriebsvereinbarung Tarifvertrag Wegfall des Anspruchs auf Gehaltserhöhung durch Verzicht des AN (ähnlich VL-Konzept), dann erst arbeitgeberfinanzierter Beitrag in bAV bei tarifvertraglicher Gehaltserhöhung Verzicht nicht möglich! AG kann wahlweise Gehaltserhöhung als Barlohn oder Beitrag in bAV anbieten Sozialversicherungsrechtliche Behandlung weitestgehend gesichert Sozialversicherungsrechtlich eher kritisch © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung bAV statt Gehaltserhöhung (3) Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel Gehaltserhöhung: Gehaltserhöhung Arbeitgeberfinanzierte bAV Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.) Jährlich Soz. Vers. Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr 300 € 58,65 € 358,65 € 58,65 € 586,50 € 2.932,50 € 600 € 117,30 € 717,30 € 117,30 € 1.173,00 € 5.865,00 € 900 € 175,95 € 1.075,95 € 175,95 € 1.759,50 € 8.797,50 € 1.200 € 234,60 € 1.434,60 € 234,60 € 2.346,00 € 11.730,00 € 1.500 € 293,25 € 1.793,25 € 293,25 € 2.932,50 € 14.662,50 € 1.800 € 351,90 € 2.151,90 € 351,90 € 3.519,00 € 17.595,00 € (Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.) © Copyright Allianz 03.04.2007

Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick Rechtliche Dokumente und Informationen: Muster Vereinbarung über Wahl Gehaltserhöhung oder bAV Muster Betriebsvereinbarung Musterzusagen Vertriebliche Dokumente und Informationen: Musterbrief – Arbeitgeberansprache Kundenpräsentation abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/Arbeitgeberansprache © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Versorgungslohn statt Barlohn AG und AN vereinbaren einvernehmlich bei Einstellung im Arbeitsvertrag ein reduziertes Gehalt AG erteilt daneben eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AG und AN Originär arbeitgeberfinanzierte Versorgung, da nicht auf bestehenden Entgelt- anspruch verzichtet werden muss © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung (1) AG und AN vereinbaren einvernehmlich Reduzierung des arbeitsvertraglich vorgesehenen Gehaltes AN kündigt eine ggf. bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV) AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis (über 2008 hinaus) durch Reduzierung Gehalt und Aufhebung der EUV. © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden Gehaltsreduktion einvernehmlich möglich gehaltsabhängige Leistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I, inner- betriebliche Zuwendungen) werden ggf. reduziert ggf. Absinken des Gehalts unter Versicherungspflichtgrenze für GKV Unbedingt erforderlich: Vorherige Abklärung mit Sozialversicherungs- träger! Reduktion des tariflichen Entgelts nur im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen zulässig (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung (3) Sozialversicherungsersparnis bei Aufhebung EUV*: Entgeltumwandlung jährlich 1.200,00 € Sozialversicherung AG* 234,60 € Sozialversicherung AN* 248,40 € Ersparnis AN bei Aufhebung EUV* 248,40 € Ersparnis AG bei Aufhebung EUV* 234,60 € Hinzu kommt die Sozialversicherungs- und Steuerersparnis aufgrund der Reduktion des Gehaltes Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007. *Annahme: Entgeltumwandlungsbetrag wird ab 2009 voll sozialversicherungspflichtig; Änderungen durch Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge möglich © Copyright Allianz 03.04.2007

Vertriebs- und AG-Unterstützung Rechtliche Dokumente und Informationen: Merkblatt „Arbeitsentgeltflexibilisierung“ Musterzusagen Muster für Betriebsvereinbarungen Unterstützung durch FVB bei Anfrage an Sozialversicherungsträger © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (1) AG erhöht Wochenarbeitszeit (in Arbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung) ohne Lohnausgleich AG erteilt als Ausgleich eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden Erhöhung Wochenarbeitszeit über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung Erteilung der arbeitgeberfinanzierten Zusage unabhängig von der Erhöhung der Arbeitszeit (nur Zusage) verknüpft mit der Erhöhung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/in der Betriebsvereinbarung Wird Wochenarbeitszeit tarifvertraglich erhöht, können lediglich die Tarif- vertragsparteien einen „Lohnausgleich“ regeln (ggf. Lösung über Haustarif- vertrag); kein Raum für individual- vertragliche Abmachungen © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV) AG legt zu erreichenden Unternehmenserfolg/ individuelle Zielerreichung für AN fest AG erteilt statt einer Barauszahlung in Form einer Gratifikation/eines Bonus eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss,Essensgeldzuschuss…) (1) AG lässt bisherige freiwillige Sozialleistungen für die Zukunft entfallen AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) (2) Sozialleistung Nicht über Tarifvertrag Über Tarifvertrag Anspruch auf Sozialleistung über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung einvernehmliche Änderung Arbeitsvertrag (Verzichtserklärung ähnlich VL) ablösende/abändernde Betriebsvereinbarung Basiert Sozialleistung auf Tarifvertrag, können lediglich die Tarifvertrags- parteien die Ersetzung der Sozial- leistung regeln (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen © Copyright Allianz 03.04.2007

Vertriebs- und AG-Unterstützung Rechtliche Dokumente und Informationen: Musterzusagen Muster Betriebsvereinbarungen Unterstützung durch FVB mit entsprechenden Formulierungshilfen © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung Versorgungslohn statt Barlohn Entgeltumwandlung bAV statt Gehaltserhöhung bAV als Gratifikation/Bonus Umwidmung VL Ausgleich für mehr Arbeit bAV statt freiwilliger Sozialleistung Kombinationen in zahlreichen Formen möglich! © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Allgemeine Hinweise Wahlmöglichkeit des AN zwischen Entgelt oder bAV führt ggf. eher zu Umgehungstatbestand Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten (allen Arbeitnehmern die Option anbieten oder Unterscheidung von Gruppen nach sachlichen Gründen) Bei verschlechternden Abänderungen Arbeitsvertrag (z. B. Verzicht auf Sozialleistungen; Reduktion des Gehaltes) Zustimmung AN erforderlich Bei abändernder/ablösender Betriebsvereinbarung rechtliche Zulässigkeit abklären © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Allgemeine Hinweise Sofortige vertragliche Unverfallbarkeit empfehlenswert; teilweise vertretene Ansicht, dass dadurch Umgehungstatbestand nahe liegt, teilen wir nicht Wahl des Durchführungsweges entsprechend individueller Situation des Unternehmens Für eine dauerhafte Sozialversicherungsfreiheit, muss Umgehungstatbestand vermieden werden © Copyright Allianz 03.04.2007

Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Wichtige Hinweise Geplante Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Entgeltumwandlung ab 2009  Auswirkungen dieser Änderungen auf die zuvor genannten Konzepte noch offen! 100%ige Rechtssicherheit nur durch Anfrage beim Sozialversicherungsträger erreichbar!  Unterstützung durch die FVB © Copyright Allianz 03.04.2007

Wichtige Hinweise Die Ihnen als Handout überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen, Trendaussagen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der Allianz Lebensversiche- rungs-AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Unterlagen sind damit nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleiten oder sie zur Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger (Teilnehmer) oder Dritten nicht begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum unseres Unternehmens. Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedürfen der Zustimmung der Allianz Lebensversicherungs-AG. © Copyright Allianz 03.04.2007