Personenstand Bürgerrecht Einwohnerkontrolle Modul 5 Personenstand Bürgerrecht Einwohnerkontrolle
Personenstand (art. 39 ZGB) Die eine Person unmittelbar betreffenden Zivilstandstatsachen, wie die Geburt, die Heirat der Tod Die Personen- und familienrechtliche Stellung einer Person, wie Mündigkeit, die Abstammung, die Ehe Die Namen Die Kantons- und Gemeindebürgerrechte Die Staatsangehörigkeit
Personenstandsregister Geburt Eheauflösung Findelkind Namensänderung Tod Adoption Namenserklärung Verschollenerklärung Kindesanerkennung Geschlechtsänderung Bürgerrecht Eintragung Partnerschaft Ehe Auflösung Partnerschaft
Bürgerrecht Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat seinen Bürger zugesteht Durch Abstammung Das Kind dessen Eltern miteinander verheiratet sind und dessen Vater oder Mutter Schweizerbürgerin oder –Bürger ist.
Kantons- und Gemeindebürgerrecht Mit dem Schweizerbürgerrecht erwirbt das Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils Sind beide Eltern Schweizer, so erwirbt das Kind: Das Kantons- Und Gemeindebürgerrecht des Vaters, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. Das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Findelkind Das in der Schweiz gefundene Kind unbekannter Abstammung wird Bürger des Kantons, in welchem es ausgesetzt wurde. Adoption Wird ein unmündiges ausländisches Kind von einem Schweizerbürger adoptiert, so erwirb es das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Adoptierenden.
Einbürgerung Ordentliche Einbürgerung Insgesamt zwölf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches
Erleichterte Einbürgerung Ein Ausländer kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen wenn er: Insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat Seit einem Jahr hier wohnt Seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
3. Einwohnerkontrolle Zweck Verwaltung von Grundangaben von Personen Niederlassung Als niedergelassen gelten jene Personen die den Lebensmittelpunkt im Ort haben
Aufenthalt Als Aufenthalter gelten jene Personen, welche zu einem besonderen Zweck und für eine beschränkte Zeit in der Gemeinde wohnen
Aufgaben der Einwohnerkontrolle Führung des Einwohner- und Stimmregister Ausstellen von Ausweisschriften und Bestätigungen (Heimatausweise, Anträge für Pass und ID, Lebensbescheinigungen, Handlungsfähigkeitszeugnisse, Wohnsitzbestätigung, …) Adressauskünfte Kontrolle Unterschriftsbogen für Initiativen und Referenden
Anmeldung eines Schweizerbürgers Gesetz über die Einwohnerkontrolle vom 23.05.1986 (z.Zt. in der Vernehmlassung) Grundsatz: Wohnsitz ist da wo der Lebensmittepunkt ist. Das ZGB umschreibt den Lebensmittelpunkt Fallen Wohn- und Arbeitsort auseinander, tägliche Heimkehr sehr erschwert = Wochenaufenthalter
Vorgehen bei der Anmeldung Anmeldung innert 8 Tagen (neu 14 Tage vorgesehen) Aufenthalter in Heimen, Spitälern, Strafanstalten behalten den Wohnsitz bei Anmeldung erfolgt persönlich auf der Gemeindeverwaltung (Heimatschein, KK-Bestätigung, AHV Karte, Familienbüchlein) Die EWK orientiert alle involvierten Diensstellen
Aenderung der Umstände Jede Aenderung der Identität und Adresse innert 30 Tagen melden Volljährige müssen gleiche Formalitäten wie Neuzuzüger erfüllen
Abmeldung eines Schweizerbürgers Wegzug unverzüglich mit Angabe von Datum und Adresse melden Ausstellung einer Wegzugsmeldung Die EWK orientiert alle involvierten Dienststellen
Ziel Harmonisierung der Daten Datentransfer und Austausch unter Kantonen und Gemeinden Volkszählung 2010 auf elektronischer Basis
Anmeldung eines Ausländers Welche Unterlagen werden benötigt Ledige Person Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung Wegzugmeldung der vorherigen Gemeinde Gültiger Reispass oder Personalausweis Arbeitsvertrag 2 Passfotos
zusätzlich zu den vorerwähnten Unterlagen Verheiratete Person zusätzlich zu den vorerwähnten Unterlagen Für jede Person ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung Familienbüchlein oder Heiratsanzeige Geburtsscheine der Kinder Wohnungsmietvertrag
Abmeldung Der Ausländerausweis wird mit einem Hinweis des Wegzuges versehen und der Person mitgegeben für die Neuanmeldung Für weitere Mutationen wie Adressänderung, Heirat, Geburt, usw gelten die gleichen Vorschriften wie für Schweizer
Ausweiskategorien C Niederlassungsbewilligung 5 Jahre mit Ausweis B in der Schweiz mit folgender Staatsangehörigkeit: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Vatikan-Stadt und Kanada und USA
Staatsangehörige der übrigen Staaten können die Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren beantragen.
B Aufenthaltsbewilligung Unter Vorweisung eines unbefristeten Arbeitsvertrages Familiennachzug wenn der Partner in der Schweiz schon eine Bewilligung B oder C hat. Hat der Partner eine Bewilligung C erhalten Kinder bis 12 Jahre automatische die Bewilligung C
L Kurzaufenthaltsbewilligung bis 12 Monate Unter Vorweisung eines Arbeitsvertrages, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer des Vertrages, max. für 1 Jahr ausgestellt Der Ausweis kann unter Vorweisung eines neuen Arbeitsvertrages erneuert werden.
G Grenzgänger Die Person behält ihren Wohnsitz im Ausland und hält sich nur zur Arbeit in der Schweiz auf und muss wöchentlich einmal seinen Wohnort aufsuchen Der Ausweis wird auf die Dauer des Arbeitsvertrages, wenn dieser weniger als 2 Jahr beträgt, bei einem Vertrag von 1 Jahr oder mehr wird der Ausweis auf 5 Jahre ausgestellt
Weitere Ausweise F vorläufig Aufgenommene N Asylsuchende Ci Angehörige von Diplomaten S Schutzbedürftige (Opfer von Menschenhandel)
Neuer Ausländerausweis in Kreditkartenformat Drittstaatenangehörige welche sich länger als 4 Monate in der Schweiz aufhalten. Jede Person muss persönlich mit 2 Passfotos auf dem Amt vorsprechen um zusätzlich zu den üblichen Unterlagen das Scanformular zu unterschreiben
Ausnahme vom NAA Wenn der Ehepartner aus dem Schengenraum stammt Künstler und Musiker (z.B. Cabaret-Tänzerinnen) die längstens 8 Monate in der Schweiz bleiben