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1 Gipfeli-Treffen 2016. 2 Image-Video Niederbipp.

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1 1 Gipfeli-Treffen 2016

2 2 Image-Video Niederbipp

3 3 Themen Begrüssung Referat Cécile Wüthrich-Weidmann Personelles Gemeindeverwaltung Ausblick 2016 - Laufende Projekte

4 4 Themen Begrüssung Referat Cécile Wüthrich-Weidmann Personelles Gemeindeverwaltung Ausblick 2016 - Laufende Projekte

5 Kanton Bern Grundzüge des Ausländerrechts Stellenantritt / Stellenwechsel Freitag, 4. März 2016, 8.00 Uhr, Restaurant Bären, Niederbipp Cécile Wüthrich-Weidmann Leiterin Bereich Zuwanderung und Integration Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Amt für Migration und Personenstand Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Polizei- und Militärdirektion

6 Kanton Bern Agenda Polizei- und Militärdirektion2  Organisation / Zuständigkeiten des MIDI  Gesetzliche Grundlagen  Bewilligungsarten und –zwecke  Erwerbstätigkeit  Fragen und Antworten

7 Kanton Bern Organisation und Zuständigkeiten MIDI 7 Polizei- und Militärdirektion

8 Kanton Bern Gesetzliche Grundlagen Polizei- und Militärdirektion8 FZA und seine Protokolle  Angehörige der EU/EFTA  Familienangehörige von EU-/EFTA-Angehörigen, unabhängig der Staatsangehörigkeit  Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit Asylgesetz (AsylG)  Anerkannte Flüchtlinge  Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und dessen Ausführungserlasse  Drittstaatsangehörige  Angehörige der EU/EFTA und ihre Familienangehörigen, wenn im FZA keine abweichende Bestimmung enthalten ist

9 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke N-Ausweis (Ausweis für asylsuchende Personen) Der N-Ausweis wird nach Einreichung eines Asylgesuches ausgestellt und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens verlängert.  Erteilung und Verlängerung während eines hängigen Asylverfahrens  Gültigkeit: 6 Monate  Kein Nachweis für die Identität des Ausweisinhabers  Beschränkte geografische Mobilität  Erwerbstätigkeit: 3 Monate nach Einreichung Asylgesuch grundsätzlich möglich, Stellenantritt und Stellenwechsel bewilligungspflichtig Polizei- und Militärdirektion9

10 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke F-Ausweis (Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen) Der F-Ausweis wird nach Entscheid des Staatssekretariat für Migration über die vorläufige Aufnahme ausgestellt.  Erteilung und Verlängerung während der Dauer der vorläufigen Aufnahme  Gültigkeit: 1 Jahr  Kein Nachweis für die Identität des Ausweisinhabers  Beschränkte geografische Mobilität  Erwerbstätigkeit: Grundsätzlich möglich, Stellenantritt und Stellenwechsel bewilligungspflichtig Polizei- und Militärdirektion10

11 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke Ausweis S (Ausweis für Schutzbedürftige)  Bisher nie ausgestellt worden  Vgl. Handout Ziffer 4.2.1 (S. 13) Polizei- und Militärdirektion11

12 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke L-Ausweis (Kurzaufenthaltsbewilligung) Die Kurzaufenthaltsbewilligung ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden.Kurzaufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige für Drittstaatsangehörige Polizei- und Militärdirektion12

13 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke L-Ausweis (Kurzaufenthaltsbewilligung)  Für vorübergehende kurzfristige Aufenthalte von weniger als einem Jahr (bis zu 364 Tage)  Bedingungen möglich  Mit oder ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit  Gültigkeit: Analog Dauer des Arbeitsverhältnisses  Aufenthaltszweckgebunden (Studium, Aus- und Weiterbildung, Vorbereitung der Eheschliessung, unterjähriges Arbeitsverhältnis, Aufenthalt zu medizinischen Zwecken, o.ä.) Polizei- und Militärdirektion13

14 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke B-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung) Die Aufenthaltsbewilligung ist immer an einen bestimmten Zweck gebunden.Aufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-StaatsangehörigeDrittstaatsangehörige Polizei- und Militärdirektion14

15 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke B-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung)  Für längerfristige Aufenthalte, über ein Jahr  Bedingungen möglich  Mit oder ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit  Gültigkeit: 1 Jahr (Drittstaaten) / 5 Jahre (EU-/EFTA)  Aufenthaltszweckgebunden (Familiennachzug, Studium, Aus- und Weiterbildung, überjähriges/unbefristetes Arbeitsverhältnis, o.ä.) Polizei- und Militärdirektion15

16 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) Niederlassungsbewilligung für Niederlassungsbewilligung EU/EFTA-Staatsangehörige für Drittstaatsangehörige  Für dauerhaften, unbefristeten Aufenthalt  Ohne Bedingungen  Unbefristete Berechtigung zur Erwerbstätigkeit und Mobilität  Gültigkeit der Kontrollfrist: 5 Jahre  Nicht aufenthaltszweckgebunden Polizei- und Militärdirektion16

17 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke G-Ausweis (Grenzgängerbewilligung)  Grenzgänger sind Personen mit Wohnsitz im Ausland und Erwerbstätigkeit in der Schweiz  Personen mit einer Grenzgängerbewilligung müssen mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren  Gültigkeit: Analog Dauer des Arbeitsverhältnisses  Unterjähriger Arbeitsvertrag: Gültigkeit analog Arbeitsverhältnis  Überjähriger/unbefristeter Arbeitsvertrag: Gültigkeit 5 Jahre  EU-25/EFTA: Keine Grenzzonen  EU-2: Grenzzonen und arbeitsmarktliche Vorprüfung bis 31.05.2016, dann analog EU-25  Drittstaatsangehörige: Grenzzonen Polizei- und Militärdirektion17

18 Kanton Bern Bewilligungsarten und –zwecke Ci-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)  Für Familienangehörige (Ehegatte und Kinder bis 25 Jahre) von Beamten, intergouvernementaler Organisationen  Für Mitglieder ausländischer Vertretungen  Wenn Erwerbstätigkeit ausserhalb des diplomatischen Kreises  Beispiel: Der Ehemann der amerikanischen Botschafterin in der Schweiz beabsichtigt bei Nestlé S.A. eine Arbeitsstelle anzutreten. Er benötigt dazu einen Ci-Ausweis, dieser berechtigt ihn zur Erwerbstätigkeit. Polizei- und Militärdirektion18

19 Kanton Bern Erwerbstätigkeit EU-25/EFTA-Staatsangehörige – unselbständige Erwerbstätigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz  Meldeverfahren  Maximal 90 Tage pro Kalenderjahr möglich  Onlinemeldung über folgenden Link: https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/  Keine ordentliche Anmeldung bei der Wohngemeinde nötig  Unselbständige Erwerbstätigkeit > 3 Monate  Ordentliche Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde inkl. Vorweisung Arbeitsvertrag respektive Arbeitsbestätigung  Anspruch auf Erteilung L- (Arbeitsverhältnis 1 Jahr/unbefristet) Polizei- und Militärdirektion19

20 Kanton Bern Erwerbstätigkeit EU-2-Staatsangehörige – unselbständige Erwerbstätigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz  Höchstzahlen für unselbständige Erwerbstätigkeit bis 31.05.2016, anschliessend gilt volle Personenfreizügigkeit analog EU-25/EFTA  Meldeverfahren für unselbständige Erwerbstätigkeit bis zur Aufhebung der Kontingente nicht möglich  Arbeitsmarktliche Vorprüfung für Zulassung einer unselbständige Erwerbstätigkeit bis 31.05.2016 notwendig  Stellenantrittsgesuch bei der Berner Wirtschaft(beco), Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen  Ordentliche Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde  Ausländerrechtliche Bewilligung wird aufgrund des arbeitmarktlichen Vorentscheides durch die zuständige Migrationsbehörde erteilt Polizei- und Militärdirektion20

21 Kanton Bern Erwerbstätigkeit EU-27/EFTA-Staatsangehörige – Selbständige Erwerbstätigkeit / Dienstleistungserbringer (Entsandte)  Selbständige Erwerbstätigkeit  Ordentliche Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde inkl. persönlicher Antrag  Anspruch auf Erteilung B-Bewilligung, wenn Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit erbracht werden kann  Dienstleistungserbringer (Entsandte)  Arbeitsverhältnis < 90 Tage: Meldeverfahren  Arbeitsverhältnis > 90 Tage: Bewilligungsverfahren  ausländischer Arbeitgeber respektive Einsatzort in der Schweiz beantragt via beco die arbeitsmarktliche Zustimmung für den Einsatz in der Schweiz (Erbringung der Dienstleistung) Polizei- und Militärdirektion21

22 Kanton Bern Erwerbstätigkeit EU/EFTA-Bürger mit gültiger Kurz-/ Aufenthaltsbewilligung Polizei- und Militärdirektion22

23 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Erwerb in der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland - EU-27/EFTA und Drittstaatsangehörige (Ausweis G)  Stellenantritt und Stellenwechsel sind bewilligungspflichtig  Gesuchsformular ist unter folgendem Link zu finden: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/einreise/formulare_merkbl aetter.html http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/einreise/formulare_merkbl aetter.html  Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung des Arbeitsortes der ausländischen Person einzureichen  Eine ordentliche Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgt nicht  Änderung der ausländischen Wohnadresse ist meldepflichtig  EU-2 Staatsangehörige unterliegen bis am 31.05.2016 der Kontingentierung  Drittstaatsangehörige unterliegen immer einer Kontingentierung (arbeitsmarktliche Zustimmung des beco nötig) Polizei- und Militärdirektion23

24 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Erwerb von Familienangehörigen im Rahmen von intergouvernementaler Organisation (Ausweis Ci) EU-27/EFTA- und Drittstaatsangehörige  Stellenantritt ist bewilligungspflichtig  Gesuchsformular ist unter folgendem Link zu finden: https://www.eda.admin.ch/content/dam/eda/de/documents/das- eda/organisation-eda/Antrag_auf_einen_Ausweis_Ci_FR.pdf  Das ausgefüllte Formular ist beim Protokolldienst des EDA oder bei der Mission Permanente einzureichen  Sobald Zustimmung vom EDA respektive der Mission Permanente vorliegt (Note-Verbal), erfolgt die ordentliche Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde  Stellenwechsel sind beim zuständigen Migrationsamt meldepflichtig Polizei- und Militärdirektion24

25 Kanton Bern Erwerbstätigkeit 120-Tage Bewilligung (Permis Prof.) - EU-27/EFTA- und Drittstaatsangehörige  120-Tage Bewilligung innerhalb 12 Monaten gültig (Dauer von 120 Tage darf nicht überschritten werden)  Ausländischer Arbeitgeber benötigen immer einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid des beco (Drittstaatsangehörige und EU-27/EFTA)  Schweizer Arbeitgeber benötigt nur einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid für Drittstaatsangehörige und EU-2 Polizei- und Militärdirektion25

26 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehörige im Ausländerbereich  Restriktive Zulassungsregelungen  I.d.R. Zulassung nur von Spezialisten und hochqualifizierte Arbeitskräfte  Stellenantrittsgesuch (beco + SEM), Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen Polizei- und Militärdirektion26

27 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Qualifizierte Arbeitskräfte und Dienstleistungserbringer aus Drittstaaten  Qualifizierte Drittstaatsangehörige und Dienstleistungserbringer benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz einen arbeitsmarktlichen Vorentscheid des beco und des SEM  Jeder Stellenantritt und Stellenwechsel bewilligungspflichtig  Stellenantrittsgesuch bei der Berner Wirtschaft (beco), Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen  Ausländerrechtliche Bewilligung wird aufgrund des arbeitmarktlichen Vorentscheides durch die zuständige Migrationsbehörde erteilt  Gesuchsformular ist unter folgendem Link zu finden: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/einreise/formulare_merkbl aetter.html http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/einreise/formulare_merkbl aetter.html Polizei- und Militärdirektion27

28 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehörige im Ausländerbereich mit gültiger Kurz- respektive Aufenthaltsbewilligung Polizei- und Militärdirektion28

29 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehörige im Asylbereich und anerkannte Flüchtlinge  Asylsuchende (Ausweis N)  3 Monate nach Einreichung Asylgesuch, Stellenantritt und Stellenwechsel möglich aber bewilligungspflichtig  Formular Stellenantritt/Stellenwechsel ist unter folgendem Link zu finden: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_ mit_ausweisnasylsuchende.html  Das vollständig ausgefüllte Formular ist beim MIDI einzureichen  Prüfung Inländervorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erlischt nach Ablauf der mit dem rechtskräftigen negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist Polizei- und Militärdirektion29

30 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehörige im Asylbereich und anerkannte Flüchtlinge  Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F)  Stellenantritt und Stellenwechsel möglich aber bewilligungspflichtig  Formular Stellenantritt/Stellenwechsel ist unter folgendem Link zu finden: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_ mit_ausweisfvorlaeufigaufgenommene.html  Das vollständig ausgefüllte Formular ist beim MIDI einzureichen  kein Inländervorrang, nur Lohn- und Arbeitsbedingungen werden geprüft Polizei- und Militärdirektion30

31 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehörige im Asylbereich und anerkannte Flüchtlinge  Anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B  Stellenantritt und Stellenwechsel möglich aber bewilligungspflichtig  Formular Stellenantritt/Stellenwechsel ist unter folgendem Link zu finden: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/direktion/organisation/beco/form ulare_bewilligungen.html  Das vollständig ausgefüllte Formular ist beim MIDI einzureichen  kein Inländervorrang, nur Lohn- und Arbeitsbedingungen werden geprüft Polizei- und Militärdirektion31

32 Kanton Bern Erwerbstätigkeit Polizei- und Militärdirektion32 Drittstaatsangehörige im Asylbereich und anerkannte Flüchtlinge

33 Kanton Bern Fragen und Antworten 33 Polizei- und Militärdirektion

34 Kanton Bern 34 Sie erreichen mich unter: Telefon+41 31 633 44 78 E-Mailcecile.wuethrich@pom.be.ch Migrationsdienst des Kantons Bern Bereich Zuwanderung und Integration Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Polizei- und Militärdirektion

35 Kanton Bern 35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Polizei- und Militärdirektion

36 36 Themen Begrüssung Referat Cécile Wüthrich-Weidmann Personelles Gemeindeverwaltung Ausblick 2016 - Laufende Projekte

37 37 Leiterin Bau Nadja Stauffiger Abteilungsleiterin Bau Beginn 1.12.2015 Wohnhaft in Burgdorf Geb. 26.4.1986 Ledig Natur, Reisen, Wandern, Tae Bo, Kaninchen, Musik

38 38 Personelles Neue Lernende - Lars Zobrist, Kaufmann EFZ, Profil E - Fabienne Känzig, Kauffrau EFZ, Profil E (8.2016) - Nicos Leventis, Betriebsfachmann EFZ, Hauswartungen (8.2016) Abschlüsse - Franziska Muggli, Fachausweislehrgang Gemeinden - Philipp Baumgartner, Hauswart mit eidg. Fachausweis - Nadja Kessler, Kauffrau EFZ, Profil E

39 39 Personelles Neue Mitarbeiter - Thomas Beer, Abteilung Bau, per 15.3.2016 - Stefan Müller, Werkhof, per 1.8.2016 Jubiläen - Willi Scheidegger, Hauswart, 30 Jahre am 1.4.2015 - Tamara Stuber, Stv. Leiter Präsidial, 10 Jahre am 1.12.2015

40 40 Themen Begrüssung Referat Cécile Wüthrich-Weidmann Personelles Gemeindeverwaltung Ausblick 2016 - Laufende Projekte

41 41 Laufende Projekte Sanierung Kantonsstrasse Oensingen – Wiedlisbach (April bis September) Sanierung A1-Zubringer in Oensingen nach Balsthal mit Umleitung über Niederbipp Industrie Ost (Sommer und Herbstferien) Kosten-Nutzen-Analyse Umfahrungsstrasse Neugestaltung Autobahnanschluss in Oensingen

42 42 Laufende Projekte Umsetzung Organisationshandbuch Neue Strukturen und Zuständigkeiten Neue Bezeichnungen Abteilungen, Kader Projekt wird mit vertikalen Funktions- diagrammen weitergeführt Revision Organisationsreglement und Personalreglement an GV 5.12.2016

43 43 Laufende Projekte Redesign Homepage, Frühling 2016 Einführung Geschäftsverwaltung 2. – 3. Quartal 2016

44 44 Laufende Projekte Fusionsabklärungen Perimeter: 11 Gemeinden Jurasüdfuss Teilprojekte: Volk/Staat, Finanzen, Infrastruktur, Bildung, Sicherheit, Bauen Grundsatzentscheid über Fortführung: 2017

45 45 Danke für die Teilnahme Auf Wiedersehen!


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