FOBOSO (Stand , gültig ab )

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 Präsentation transkript:

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Die nachfolgenden Seiten stellen nur eine Information über die in der Vorklasse und der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule zu unterrichtenden Fächer, die Notenbildung, die Vorrückungsbestimmungen sowie die Möglichkeit der Einbringung von Halbjahresergebnissen der 11. Jahrgangsstufe in das Fachabiturzeugnis dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich bindend ist nur die jeweils aktuelle Fassung der FOBOSO (Fachoberschul- und Berufsoberschulordnung). Einzusehen unter http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO?AspxAutoDetectCookieSupport=1 . Für etwaige Fehler übernimmt die Berufliche Oberschule Regensburg keine Haftung. ©B. Weinzierl Mittwoch, 11. Oktober 2017

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Im Schuljahr 2017/18 nur für Vorkurs BOS (ganzjährig) und FOS (halbjährig) Vorklassen BOS und FOS 11. Jahrgangsstufe FOS © B. Weinzierl Mittwoch, 11. Oktober 2017

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Leistungsnachweise Schulaufgaben (§§ 14,15; Anlage 3) §15 1Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. 2An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. 3Für die Nachholung von Leistungsnachweisen sind Ausnahmen von Satz 2 zulässig. (Nachtermine für Schulaufgaben dürfen auch in Wochen mit zwei Schulaufgabenterminen angesetzt werden) Kurzarbeiten (§§ 14,18) §18 (2) 1Kurzarbeiten werden mindestens eine Woche vorher angekündigt und erstrecken sich auf den Inhalt von höchstens zehn unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einschließlich der Grundkenntnisse des Fachs. 2Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 30 Minuten betragen. Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Leistungsnachweise Stegreifaufgaben (§§ 14,18) §18 (1) 1Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. 2Sie beschränken sich auf den Inhalt der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden einschließlich der Grundkenntnisse des Fachs. 3Die Bearbeitungszeit soll nicht mehr als 20 Minuten betragen. 4Wurden die vorangegangenen Unterrichtsstunden versäumt, so entscheidet die Lehrkraft, ob der Schülerin oder dem Schüler die Bearbeitung zugemutet werden kann. Mündliche und andere individuelle Leistungen (§§ 14,18) §18 (3) 1Als mündliche Leistungsnachweise gelten beispielsweise Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate. 2Als andere individuelle Leistungen gelten beispielsweise Portfolioarbeiten und Beiträge zu Projekten.. Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Leistungsnachweise (§18 Abs. 4) (4) 1An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, werden Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten nicht abgehalten. 2Satz 1 gilt nicht für die Nachholung von Leistungsnachweisen. An Nachterminen von Schulaufgaben dürfen Stegreifaufgaben bzw. Kurzarbeiten geschrieben werden, bzw. umgekehrt: An Terminen von Kurzarbeiten dürfen Nachtermine für Schulaufgaben angesetzt werden. Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Schulaufgabenfächer (Anlagen 1 und 3) Für alle Klassen aller Jahrgangsstufen: Deutsch, Englisch und Mathematik Zusätzlich für die 11. Jahrgangsstufe: Profilfach 1 Ab 2018/19 Zusätzlich für die 12. Jahrgangsstufe: Profilfächer 1 und 2 und evtl. Wahlpflichtfach zweite Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Ab 2019/20 Zusätzlich für die 13. Jahrgangsstufe: Profilfächer 1 und 2 und evtl. Wahlpflichtfach zweite Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (G: GW; S: PP; T: PH; W: BwR) (G: GW + B; S: PP + SwR; T: PH + Te; W: BwR + VwL) (G: GW + B; S: PP + SwR; T: PH + Te; W: BwR + VwL) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

mindestens 2 dieser Fächer (6 Std) FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Leistungsnachweise (je Schulhalbjahr) Vorklasse FOS Religionslehre/ Ethik (1 Std) Deutsch (8 Std) Englisch Geschichte/ Sozialkunde (2 Std) Mathematik Profilfach 1 G (GW) S (PP) T (Ph) W (BWR) Profilfach 2 G (B) S (SwR) T (Te) W (VWL) Profilfach 3 G (KI) S (B) T (C) W ( RL) Profilfach 4 G (C) S (Soziol.) T (M-Add.) W (Nat./Inf.) mindestens 2 dieser Fächer (6 Std) alternativ   KA + mdl. N. Ex + mdl. N. SA ≥2 ≥3 2 jeweils mind.1 Montag, 11. September 2017 © B. Weinzierl

Wahlpflicht-bereich = Förderunterricht FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Leistungsnachweise (je Schulhalbjahr) 11. Jahrgangsstufe FOS (Unterrichtsblock) Deutsch (2 Std) Englisch Geschichte Mathematik (3 Std) Profilfach 1 G (GW) S (PP) T (PH) W (BWR) Profilfach 2 G (C) S (SWR) T (Te) W (VWL) Profilfach 3 G (KI) S (C) T (C) W (RL) Wahlpflicht-bereich = Förderunterricht (1 Std) SA alternativ nach pädagogi-schem Ermessen KA + mdl. N. Ex + mdl. N. 1 ≥2 ≥3   jeweils mind. 1 Alternativ: Anzahl der Noten mindestens 2 mindestens 3 entweder Kurzarbeit: eine KA und mindestens eine echte mündliche Note oder Stegreifaufgabe(n): eine Stegreifaufgabe und mindestens zwei mündliche Noten oder: zwei Stegreifaufgaben und mindestens eine mündliche Note Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Notenbildung je Halbjahr Fächer ohne Schulaufgaben a) Bei Kurzarbeiten (Ersatz bei Versäumnis: gleichwertige Leistung - kein Referat!) eine Kurzarbeitsnote (evtl. gewichtet) z.B.: 𝑲𝑨 08P Gewichtung 2 (mindestens) eine mdl. Note (evtl. gewichtet) z.B.: 𝒎 10P Gewichtung 1 Halbjahresnote 𝑯𝑱 𝟏 = 𝟐∙𝟖+𝟏∙𝟏𝟎 (𝟐+𝟏) =𝟖,𝟔𝟔… 𝑯𝑱 𝟏 = 9 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) analog, z. B.: 𝑯𝑱 𝟐 = 8 Jahresnote 𝑱= 𝑯𝑱 𝟏 + 𝑯𝑱 𝟐 𝟐 =𝟖,𝟓𝟎 𝑱= 9 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Notenbildung je Halbjahr Fächer ohne Schulaufgaben b) Bei Stegreifaufgaben (Ersatz bei Versäumnis: mdl. Note oder Ersatzprüfung) Beispiel: 2 x Ex + 1 x mdl zwei Ex-Noten (evtl. gewichtet) z.B.: 𝑺𝑻 𝟏 07P 𝑺𝑻 𝟐 05P Gewichtung 1 bzw.: 2 (mindestens) eine mdl. Note (evtl. gewichtet) z.B.: 𝒎 10P Gewichtung 1 Halbjahresnote(n) 𝑯𝑱 𝟏 = 𝟏∙𝟕+𝟐∙𝟓+𝟏∙𝟏𝟎 (𝟏+𝟐+𝟏) =𝟔,𝟕𝟓… 𝑯𝑱 𝟏 = 7 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) analog, z. B.: 𝑯𝑱 𝟐 = 8 Jahresnote 𝑱= 𝑯𝑱 𝟏 + 𝑯𝑱 𝟐 𝟐 =𝟕,𝟓𝟎 𝑱= 8 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Notenbildung je Halbjahr Fächer mit Schulaufgaben a) Vorklasse (2 Schulaufgaben je Halbjahr) Bei Kurzarbeiten (analog bei Stegreifaufgaben!) zwei Schulaufgaben z.B.: 𝑺𝑨 𝟏 09P 𝑺𝑨 𝟐 06P eine Kurzarbeitsnote (evtl. gewichtet) z.B.: 𝑲𝑨 06P Gewichtung 2 (mindestens) eine mdl. Note (evtl. gewichtet) z.B.: 𝒎 10P Gewichtung 1 Durchschnittsnote ohne Schulaufgabe (1. HJ) ∅= 𝟐∙𝟔+𝟏∙𝟏𝟎 𝟑 =𝟕,𝟑𝟑…… wird nicht gerundet Halbjahresnote(n): 𝑯𝑱 𝟏 = 𝟗+𝟔+𝟕,𝟑𝟑… 𝟑 =𝟕,𝟒𝟒… ergibt 𝑯𝑱 𝟏 = 7 z.B.: 𝑯𝑱 𝟐 =𝟓,𝟓… ergibt 𝑯𝑱 𝟐 = 6 Jahresnote 𝑱= 𝑯𝑱 𝟏 + 𝑯𝑱 𝟐 𝟐 =𝟔,𝟓𝟎 𝑱= 7 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Notenbildung je Halbjahr Fächer mit Schulaufgaben b) 11. Jahrgangsstufe (1 Schulaufgabe je Halbjahr) Bei Kurzarbeiten (analog bei Stegreifaufgaben!) eine Schulaufgabe z.B.: 𝑺𝑨 𝟏 09P eine Kurzarbeitsnote (evtl. gewichtet) z.B.: 𝑲𝑨 06P Gewichtung 2 (mindestens) eine mdl. Note (evtl. gewichtet) z.B.: 𝒎 10P Gewichtung 1 Durchschnittsnote ohne Schulaufgabe (1. HJ) ∅= 𝟐∙𝟔+𝟏∙𝟏𝟎 𝟑 =𝟕,𝟑𝟑…… wird nicht gerundet Halbjahresnote(n): 𝑯𝑱 𝟏 = 𝟗+𝟕,𝟑𝟑… 𝟐 =𝟖,𝟏𝟔𝟓… ergibt 𝑯𝑱 𝟏 = 8 z.B.: 𝑯𝑱 𝟐 =𝟒,𝟓… ergibt 𝑯𝑱 𝟐 = 5 Jahresnote 𝑱= 𝑯𝑱 𝟏 + 𝑯𝑱 𝟐 𝟐 =𝟔,𝟓𝟎 𝑱= 7 (auf ganzzahligen Punktwert gerundet: n,49 ↓; ab n,50 ↑; 0,xy = 0) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

Vorklasse FOS Vorrücken in 11. Jahrgangsstufe (§ 7) FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Vorklasse FOS Vorrücken in 11. Jahrgangsstufe (§ 7) 1. eine Notensumme von höchstens 10 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder 2. a) in allen Fächern der Vorklasse mindestens 4 Notenpunkte oder b) höchstens einmal 1 – 3 Notenpunkte (Note 5) und Ausgleich durch mindestens ein Fach mit mindestens 10 Notenpunkte (Note 2) oder mindestens zwei Fächer mit mindestens 7 Notenpunkte (Note 3) Für Deutsch, Englisch oder Mathematik zählen zum Notenausgleich auch nur diese Fächer. Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

11. Jahrgangsstufe FOS Vorrücken in 12. Jahrgangsstufe (§ 22) FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) 11. Jahrgangsstufe FOS Vorrücken in 12. Jahrgangsstufe (§ 22) 1. 𝒇𝒑𝑨 𝟏 ≥𝟎𝟒 𝑷 und 𝒇𝒑𝑨 𝟐 ≥𝟎𝟒 𝑷 und 𝒇𝒑𝑨 𝟏 + 𝒇𝒑𝑨 𝟐 ≥𝟏𝟎 𝑷 und 2. a) in allen Fächern ≥𝟎𝟒 𝑷 b) 𝟎×𝟎𝑷+𝟏× 𝟏−𝟑 𝑷+ Notendurchschnitt im Jahreszeugnis ≥𝟓𝑷 c) 𝟎×𝟎𝑷+𝟐× 𝟏−𝟑 𝑷+ Notendurchschnitt im Jahreszeugnis ≥𝟔𝑷 d) 𝟏×𝟎𝑷+𝟎× 𝟏−𝟑 𝑷 + Notendurchschnitt im Jahreszeugnis ≥𝟔𝑷. (keine Note 6 oder 5) oder 𝑀𝑎𝑛 𝑘𝑎𝑛𝑛 𝑚𝑖𝑡 𝑒𝑖𝑛𝑒𝑟 5 𝑑𝑢𝑟𝑐ℎ𝑓𝑎𝑙𝑙𝑒𝑛, 𝑎𝑏𝑒𝑟 𝑎𝑢𝑐ℎ 𝑚𝑖𝑡 𝑧𝑤𝑒𝑖 5𝑒𝑟𝑛 𝑜𝑑𝑒𝑟 𝑒𝑖𝑛𝑒𝑟 6 𝑏𝑒𝑠𝑡𝑒ℎ𝑒𝑛! (keine Note 6, eine Note 5 Gesamtpunktzahl ohne fpA≥𝟑𝟓 𝑷 ) oder (keine Note 6, zwei Noten 5 Gesamtpunktzahl ohne fpA ≥𝟒𝟐 𝑷 ) oder (eine Note 6, keine Note 5 Gesamtpunktzahl ohne fpA ≥𝟒𝟐 𝑷 ) Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

Beispiele Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

Beispiele Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

Beispiele Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

Beispiele Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

Beispiele Mittwoch, 11. Oktober 2017 B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) 11. Jahrgangsstufe FOS Wichtige Informationen im Hinblick auf das Fachabitur §35 Nach § 35 Abs.5 in Verbindung mit Anlage 4 müssen aus der 11. Jahrgangsstufe eingebracht werden: können aus der 11. Jahrgangsstufe (11/2) eingebracht werden:   Ausbildungsrichtung G S T W FpA beide Halbjahres-ergebnisse mindestens ein Halbjahresergebnis Ch - RL   Ausbildungsrichtung G S T W D E M Profilfach 1 GW PP PH BwR Profilfach 2 - SwR Te VwL Profilfach 3 KI C Profilfach 4 Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl

FOBOSO (Stand 28.08.2017, gültig ab 13.09.2017) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung (weinzierl@bo-regensburg.de) Mittwoch, 11. Oktober 2017 © B. Weinzierl