Grundversorgung
Grundversorgung Gesetzl. Grundlagen EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern (2003/9/EC) Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (GVV) Grundversorgungsgesetz Bund 2005 (GVG-B) Landesgesetze zur Umsetzung der Grundversorgungsvereinbarung
Zielgruppe Asylwerber im Asylverfahren Fremde mit subsidiären Schutz Nicht abschiebbare abgelehnte AsylwerberInnen andere nicht abschiebbare Fremde Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asyl-gewährung
Kriterienkatalog GV nur wenn kein Vermögen (PKW, Geräte, Schmuck) Bei Beschäftigung Freibetrag von € 100,- für 3 Monate Bei Ansprüchen auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezug etc. Einstellung von Taschengeld, Schulbedarf, Bekleidungshilfe
Umfang der Grundversorgung Krankenversicherung Unterbringung Verpflegung und Taschengeld Beratung und Information Soziale Betreuung Kosten für Schulbedarf, Bekleidung und Transporte Maßnahmen für Strukturierung des Tagesablaufs Maßnahmen für Pflegebedürftige
Bundesländerquoten
Verteilung der AsylwerberInnen Erstaufnahmestelle BAA/European Homecare Landes- leitstellen Unterkunftgeber NGOs Landes- leitstellen Unterkunftgeber Pensionen Unterkunftgeber
Kostenhöchstsätze
Organisation der GV Kosten erstes Jahr 4:6 Ländern und Bund Asylverfahren länger Bund gesamte Kosten „Bund-Länder Koordinationsrat“ Wunsch der NGOs an diesen Sitzungen teilzunehmen, wurde bislang nicht nachgekommen. 9
Quartiere Von NGOs betreute Häuser Ehemalige Pensionen oder Gasthäuser oft in abgelegenen Gegenden Private Anbieter (Steiermark) Qualität der Unterbringung schwankt trotz verbindlicher Qualitätsstandards 10
Bewegungsfreiheit Nach § 13 AsylG im ganzen Bundesgebiet Verlegung in ein anderes Bundesland nur bei Familienzusammenführung Anwesenheitspflicht im GV-Quartier: drei Tage Abwesenheit – Verlust der GV Beratungsstellen aufzusuchen oder politische oder kulturelle Veranstaltungen besuchen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen und Lage der Quartiere schwierig 11
Soziale Betreuung Sozialbetreuung 1:170 Meist NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe OÖ, Integrationshaus,) Integrationsmaßnahmen (Deutschkurse, Ausbildung) nicht vorgesehen Medizinische Versorgung durch Krankenversicherung Drüber hinaus (Brillen, Hörbehelfe, Zahnersatz) von den Länden zu bewilligen Netzwerk an Psychotherapeutischen Einrichtungen 12
Arbeitsmarktzugang Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG §4 (1) 1.) nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt nach Ersatzkräfteverfahren “Bartensteinerlass” GZ 435.006/6-II/7/2004 (11.05.2004) Einschränkung aus Saisonarbeit Neue Selbstständige und freie Gewerbe nach drei Monaten möglich Erlass BMASK-435.006/0005-VI/AMR/7/2012 (14.06.2012) Zugang zu Lehrlingsausbildung für Minderjährige 13