Elemente "guter Regulierungspolitik" im Kanton Aargau Workshop-Beitrag am Jahreskongress der SGG und der SEVAL 2017 Bern/Ittigen, 7. September.

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 Präsentation transkript:

Elemente "guter Regulierungspolitik" im Kanton Aargau Workshop-Beitrag am Jahreskongress der SGG und der SEVAL 2017 Bern/Ittigen, 7. September 2017 Hr. Wyss hat mich eingeladen, um Ihnen über die Richtlinien der Rechtssetzung des Kantons Aargau in der Praxis zu berichten. Die akademische Weihe ist natürlich für einen Nicht-Hochschul Kanton eine Ehre. In einem föderalen Staat ist aber ein Kurs zur Rechtssetzungslehre unvollständig, wenn er nicht auch ein wenig auf die Eigenheiten der einzelnen Gliedstaaten eingeht. Und die Unterschiede sind beträchtlich, wenn man sich das neuere Schriftgut anschaut. Wenn Sie die Unterschiede interessieren, dann schauen sie Leges 2004 Bd. 1 an, wo verschiedene Beiträge dazu gesammelt sind oder auch in Leges 2006 Bd. 2, wo ein Vergleich der Qualitätskontrollen bei den kantonalen Parlamenten vorgenommen wird. Für mich sind die Unterschiedlichkeiten der Kantone in der Rechtssetzung kein Grund für eine Föderalismus-Kritik. In der Rechtssetzung können die Kantone tatsächlich den Wettbewerb der Systeme ausleben: Ein gutes Recht ist ein Standortvorteil – auch interkantonal. Mit den Richtlinien helfen wir der Politik, Rechtssätze zu schaffen, welche die Chance haben gutes Recht zu werden. Oder wenigstens nützliches Recht zu werden.

Programm Einleitung Stellen für "gute Regulierungspolitik" Ausgewählte Instrumente "guter Regulierungspolitik" Regulierungspolitik diesseits von Parolen und Schlagworten Fragen? Sie haben von Herrn Wyss als Unterlage die Kurzfassung der aargauischen Weisungen erhalten. Diese Weisungen finden sie auch auf dem Web. Die Adresse ist auf der letzten Seite des verteilten Handouts angegeben. Gedruckt in einem Ordner. Wenn sie dort schauen, dann stehen die Weisungen nicht allein. Es gibt eine Graphik mit einem Überblick des Rechtssetzungsverfahrens. Dann sind Information über die rechtlichen Vorgaben und weitere Erläuterung geben. Die Weisungen allein geben somit nicht alles wieder, was die Rechtssetzung im Aargau reguliert. Zu erst gebe ich einen Überblick über die Aufbauorganisation der Rechtssetzung. Anschliessend werde ich auf ein paar Schlüsselstellen im Ablauf eines Rechtssetzungsverfahrens eingehen. In einem dritten Punkt zeige ich Ihnen die Entwicklung auf, die zu den heutigen Richtlinien geführt haben. Dort wird dann auch der Untertitel meines Referats klarer. Nach dem historischen Rückblick einen Blick in die Praxis der Gegenwart. Und dann am Schluss auch noch einen Blick in die Zukunft. Anschliessend ist hoffentlich noch Zeit für Fragen und eine kritische Diskussion.

Stellen für "gute Regulierungspolitik I: Organigramm Wir fangen oben an: Grosser Rat Legislative Einkammer-System 140 Mitglieder(mit Kommissionen und Parlamentsdienst): Der Grosse Rat verfügt im Rahmen des Stufenbaus der Rechtsordnung über 3 Erlassformen: Verfassung, Gesetz, Dekret Regierungsrat Exekutive 5 Mitglieder 5 Departemente Erlassform: Verordnung 2 Stabstellen: Staatskanzlei und der Rechtsdienst des Regierungsrats, wo ich arbeite. Dann ist bei der Staatskanzlei auch die verwaltungsinterne Redaktionskommission angesiedelt, in welcher die Leiterinnen und Leiter der Rechtsdienste der Departement als ständige Mitglieder vertreten sind. Bei uns ist das Forum für Rechtssetzung angegliedert, in welchem die sog. Rechtssetzungsdelegierten der Departemente sich 2-3 mal pro Jahr zum Ideenaustausch und zur Behandlung von Rechtssetzungsfragen treffen. Die Rechtssetzungdelegierten gibt es seit 10 Jahren. Sie sollen innerdepartemental für die Qualität der Rechtssetzung sorgen.

Stellen für "gute Regulierungspolitik" II: Entwicklung 1965: Einrichtung eines Rechtsdiensts für den Regierungsrat zur vorgängigen Rechtskontrolle von Rechtssetzungsgeschäften, später auch zur Kontrolle der Einhaltung der "Richtlinien der Gesetzestechnik" (1974) und der "Richtlinien der Rechtssetzung" (1996) 1970: Schaffung einer parlamentarischen Redaktionskommission zur formal-redaktionellen Überprüfung von Gesetzen 1996: Einsetzung von departementalen Rechtssetzungsdelegierten und Schaffung des Forums für Rechtsetzung („lernende Verwaltung“) 2005: parlamentarische Redaktionskommission ersetzt durch verwaltungsinterne Redaktionskommission 2005: Beauftragung der Finanzkontrolle mit Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Ausgewählte Instrumente "guter Regulierungspolitik" I In der Konzeptphase beziehungsweise der Entwurfsphase (prospektiv / ex ante): "Normkonzept": mit Variantenvergleich (seit 1996) "Regulierungsfolgenabschätzung" durch Formular-gesteuerte Selbstevaluation (Themen: personelle und finanzielle Auswirkungen auf den Kanton, auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, Gemeinden und Aussenbeziehungen) Fremdevaluation bei "experimenteller Rechtssetzung" (Pilotprojekte im Datenschutzbereich, in der Verwaltungsführung und –organisation, Schulversuche)

Ausgewählte Instrumente "guter Regulierungspolitik" II In der parlamentarischen Phase: "Prüfungsaufträge" für die 2. Beratung von Gesetzen (neue Varianten beziehungsweise detaillierte Ausführungen zu Folgen)

Ausgewählte Instrumente "guter Regulierungspolitik" III In der Implementations- bzw. Umsetzungsphase (ex post): spezialgesetzliche Wirkungskontrollen (Kultur, Bevölkerungsschutz, Umweltschutz, Pfandleihe) „Sunset-Legislation“ Wirkungs- und Leistungssteuerung im Rahmen von WOV (integrierter AFP) (Monitoring) Wirkungskontrollen durch die Finanzkontrolle

Regulierungspolitik diesseits von Parolen und Schlagworten These 1: "Regulierungspolitik" lebt von Parolen und Schlagworten. These 2: "Regulierungspolitik" erlebt Fortschritte und Rückschritte. These 3: Den "Rechtssetzer/Regulator" entlasten!