Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven

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 Präsentation transkript:

Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven Zeitbasierte Vergütung – Weg zur Verpreislichung von Leistungen auch für ein Persönliches Budget? Sie werden sich möglicherweise fragen „Was hat eine zeitbasierte Vergütung überhaupt mit dem Thema Persönliches Budget zu tun? Und mehr noch: was kann ich mir unter einer zeitbasierten Vergütung überhaupt vorstellen?“ Ich will in meinem Beitrag darstellen, was mit ‚zeitbasierter Vergütung“ gemeint ist und ein paar Punkte herausarbeiten, die den Zusammenhang zu PB deutlich machen und – so hoffe ich – auch zeigen, dass es sich sowohl bei Persönlichen Budgets als auch bei der zeitbezogenen Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe um Instrumente oder Vorgehensweisen handelt, die einem gemeinsamen Verständnis zeitgemäßer Behindertenhilfe entspringen und die sich in der Praxis gegenseitig unterstützen können. Meine Betrachtung erfolgt aus dem Blickwinkel eines Leistungsträgers und mag von daher eingeschränkt sein. Wo und wann das der Fall ist, werden Sie sicher merken. Auch mein Thema ist ein eingegrenztes und an diese Begrenzung will ich mich auch halten. Ich gehe von daher in meinen Ausführungen nur auf einen Teilbereich der breiten Thematik des Umbaus der Behindertenhilfe ein, in die auch das Thema PB einzuordnen ist.

Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008 Zielrichtungen.... ....Persönlicher Budgets ....zeitbasierter Vergütungen von Leistungen zur Teilhabe: Paradigmenwechsel zu Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe (SGB IX)  Passgenaue personenbezogene Hilfen = „Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles“ (§ 9 SGB XII) Dieser Paradigmenwechsel, diese Ziele finden ihren Niederschlag nicht nur in den gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX und jetzt auch des SGB XII, sie sind auch überwiegend fachlicher Konsens der in der Behindertenhilfe Tätigen. Und sie markieren den Willen von Betroffenen und deren Angehörigen. Der Mensch mit Behinderung will und soll nicht mehr Objekt fürsorglichen Handelns sein, sondern Subjekt gleichberechtigter Teilhabe! Soweit so schön. Das ist flott dahergesagt. Die Wirklichkeit ist das noch keineswegs. Daher lauten die Fragen... Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008 Zentrale Fragen... Was kann/muss zur Erreichung dieser Ziele getan werden, wie und von wem? Welche Probleme sind zu lösen? Welche Hindernisse sind aus dem Weg zu räumen? Mit der gesetzlichen Festlegung PBs ist ein sehr bedeutsamer Schritt in Richtung einer direkten subjekt- oder personenbezogenen Förderung getan worden. Dieser braucht aber auch eine Ergänzung und Entsprechung im sog. Sachleistungsbereich. Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Welche Veränderungen sind nötig? Wie passt die heute überwiegende Haltung der Professionellen zu dem gesetzlichen Auftrag und den Interessen von Menschen mit Behinderungen? Wie passt das Hilfesystem mit seinen Angeboten hierzu – auf Seiten der Leistungsträger und auf Seiten der Leistungserbringer? Welche Strukturen, welche Anreize sollten geschaffen werden? Wir alle kennen Praktiken, die sich dadurch auszeichnen, dass gut gemeinte innovative Ansätze dadurch ins Leere laufen, dass das, was immer schon getan wurde, einfach mit den neuen Etiketten versehen wird. Diese Gefahr sehe ich auch bei der Einführung oder Umsetzung personenzentrierter Hilfen. Wir müssen uns also kritisch und vorbehaltlos fragen..... Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Eckpunkte der Veränderung individuelle Hilfeplanung, mit individualisierten Leistungen (lebensfeldbezogen, Vorrang nicht-professioneller Unterstützung, „gleiche Augenhöhe“) Überwindung von ambulant und stationär Regionale Verantwortung, regionale Zusammenarbeit, Vernetzung und Bedarfsplanung Barrierefreie Zugänge zu Leistungen transparente, individuell leistungsbezogene Finanzierungsformen (statt platz- und maßnahmebezogene Pauschalen) Dies ist die Position des LWV Hessen. Genauer sollte ich sagen, die ‚programmatische Position‘, denn der hier formulierte Anspruch wird von uns noch keineswegs stringent durchgehalten. Wir erleben Brüche und wir erleben Widersprüche. Nichtsdestotrotz ist hiermit das fachliche Selbstverständnis formuliert, an dem wir uns messen wollen. Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Zeitbasierte Vergütung-was ist das? die individuelle Hilfeplanung vereinbart zielorientiert konkrete, passgenaue Leistungen (nicht Maßnahmen) für und mit der leistungsberechtigten Person die einzelnen Leistungen müssen quantifiziert werden (Bedarfsfeststellung) dies geschieht in Zeitwerten/Woche (Systematik!) die Zeitwerte (Minuten) sind mit einem bestimmten Geldwert für professionelle Dienste unabhängig von Form und Art der Leistung verknüpft (z.B. 67 Cent/Min.) die Kosten pro Person ergeben sich aus der Addition dieser Beträge hochgerechnet auf Monat/Jahr Damit komme ich zur zeitbasierten Vergütung, deren Wesen ich Ihnen kurz vorstellen möchte. Wir haben dieses Finanzierungssystem in zwei Modellprojekten für stationäre, teilstationäre und ambulante Leistungen entwickelt und erprobt. Die Ergebnisse waren so, dass alle Beteiligten gesagt haben, das wollen wir beibehalten und der LWV möchte das ausweiten. Warum? Weil diese Form der Vergütung dazu beitragen kann, die Autonomie behinderter Menschen zu stärken und große Möglichkeiten eröffnet, Unterstützungsleistungen näher am individuellen Bedarf und den Wünschen der Betroffenen zu gestalten. Das Modell der zeitbasierten Leistungsfinanzierung ist detailliert beschrieben in: Aufwand und Vergütung auf den Punkt gebracht! Personenzentrierte Finanzierung in der Eingliederungshilfe. Roland Breme, Gerhard Kronenberger, Clemens Näder in: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Hefte 5 und 6/2007 Der Reiz des Unentdeckten. Neue Wege zu personenzentrierten Teilhabeleistungen in Hessen. Kunze H., Kronenberger G., Krüger U., Schönhut-Keil E. (Hg.) Psychiatrie-Verlag Bonn 2008 Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Wie kommt ein PB zustande, wie wird es errechnet? Bisherige Praktiken: Pauschalen, differenziert nach Stufen/Bedarfsgruppen und Zielgruppen nach Stundensätzen/Zeiteinheiten des Unterstützungsbedarfs einer Kombination aus Beidem Frage: Wie erfolgt, wie gelingt die Bedarfsfeststellung in Zeiteinheiten? Die Frage, wie und in welcher Höhe werden Teilhabeleistungen vergütet, stellt sich nicht nur bei den institutionalisierten Angeboten – sie stellt sich bekanntermaßen auch bei Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, hier also die Frage nach der Art der Budgetbemessung. Zur Frage: Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprojekts beschreibt auch dort, wo in den Modellregionen eine zeitbasierte Budgetbemessung erfolgt, sehr unterschiedliche Stundensätze für professionelle und für nicht-professionelle Leistungen. Für mich war nicht wirklich ersichtlich, inwiefern für diese Quantifizierung regelhaft bestimmte Systematiken angewandt wurden und werden. M.E. besteht hier weiterhin Klärungs- und Abstimmungsbedarf. Es ist davon auszugehen, das BN auch Leistungen bei Einrichtungen/Diensten der Behindertenhilfe einkaufen wollen. Also müssen sich diese in die Lage versetzen, nachfragenden Kunden auch Angebote jenseits ihrer Pauschalarrangements machen zu können. Die Systematik der von uns entwickelten zeitbasierten Leistungsvergütung kann hierbei ein hilfreicher Ansatz sein. Denn es ist ja theoretisch und praktisch die Frage zu beantworten.... Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Wie kommen die Preise bei dem Leistungserbringer zustande? Zweck des TPB: Rehabilitation und Teilhabe Konsequenz: Inanspruchnahme rehabilitativer Leistungen Chance für Leistungserbringer! Voraussetzungen: Haltung gegenüber dem Budgetinhaber („anwaltschaftliches Begleiten“) Definition von Einzelleistungen Bewertung dieser Leistungen in Geld (Verpreislichung) In dem schon erwähnten Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprojekts zum PB liest sich der m. E. schwierige, weil interessenbehaftete, Weg der Verpreislichung, ziemlich locker. Dort heißt es, nachdem die Bedarfsfeststellung in Stunden/Woche erfolgt ist, lasse sich daran sich „eine Bemessung des Budgets in der Regel nahtlos anschließen; Voraussetzung ist lediglich, dass die erforderlichen Unerstützungszeiten monetär bewertet werden (z.B. durch Fachleistungsstunden oder Honorarsätze).“ (Seite 247) Der Knackpunkt ist das „lediglich“! Wenn es so einfach ginge.... Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Vorteile der zeitbasierten Vergütung Transparenz und Vergleichbarkeit für alle Beteiligten Segmentierung von Pauschalleistungen Einbindung anderer Sozialleistungsträger Festigung der Position der Einrichtung als Dienstleister auf dem Markt = tun, was gebraucht wird Im Vergleich zu der herkömmlichen platzbezogenen Finanzierung von Eing.-Hilfen ist folgendes hervor zu heben: Die Bedeutung einer systematischen und vergleichbaren Art der Verpreislichung der Leistungen wie sie in den genannten Modellprojekten entwickelt wurde, sollte nicht unterschätzt werden. Sie ist wichtig für die Budgetnehmer, damit sie vergleichen können, was sie wo für ihr Geld bekommen. Sie ist wichtig für die LE als Anbieter auf diesem Markt, damit sie ihre Leistungspakete in Einzelleistungen aufschnüren, differenzieren können und dafür einen angemessenen Preis verlangen können. Dass z. B. der Einkauf bestimmter Leistungen für eine bestimmte Zeit in einer Tagesstätte oder im Betreuten Wohnen vergütet werden können. Und... ...sie ist selbstverständlich wichtig für die Leistungs- und Kostenträger, damit sie z. B. einen individuell zusammengestellten Leistungsmix kaufen oder finanzieren können und Persönliche Budgets berechnet werden können, die sowohl dem Prinzip der Bedarfsdeckung folgen als auch dem sozialhilferechtlichen Grundsatz, nur das zu finanzieren, was im Einzelfall auch notwendig ist. Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008

Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008 Fazit Das Persönliche Budget und die zeitbasierte Vergütung individualisierter Eingliederungshilfen sind beides Mittel, die Autonomie und die Chancen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese Mittel können sich wechselseitig unterstützen. Das Ausmaß dieser Verbesserung hängt entscheidend davon ab, wie die Profis bei Leistungsträgern und Leistungserbringern ihre Definitionsmacht nutzen bzw. in Frage stellen. Es gibt viel für uns zu tun.... Gerhard Kronenberger Landeswohlfahrtsverband Hessen, 11.09.2008