Elternabend 18. August Integrative Schulung

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 Präsentation transkript:

Elternabend 18. August 2010 1930 Integrative Schulung 2000 Neue Promotionsverordnung anschl. Klasseninformationen Hinweis: Das Zeichen // signalisiert einen Klick zum Weiterfahren in der Präsentation.

Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Hinweis: Das Zeichen // signalisiert einen Klick zum Weiterfahren in der Präsentation.

Inhaltsübersicht Leitgedanken zur Beurteilung Schulen Büttikon und Uezwil Inhaltsübersicht Leitgedanken zur Beurteilung elektronische Beurteilungsinstrumente Klärung von Fragen

Leitgedanken zur Beurteilung förderorientiert leistungsorientiert und selektiv Beurteilung des persönlichen Fortschritts sowie des Leistungsstands Beurteilung als gemeinsamer Prozess aller Beteiligten ganzheitliche Beurteilung Die Beurteilung richtet sich nach folgenden 5 Eckwerten: Die Beurteilung ist förderorientiert. Mit dem Zwischenbericht erhalten die Lernenden gezielte Rückmeldungen, die ihren Lernprozess unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Entwicklung aufzeigen. Die Beurteilung ist leistungsorientiert und selektiv. Mit dem Jahreszeugnis (Lernbericht in der 1. Klasse der Primarschule) wird am Ende des Schuljahrs festgehalten, inwiefern die geforderten Lernziele erreicht worden sind. Im Zentrum der Beurteilung stehen die persönlichen Fortschritte der Lernenden wie auch deren jeweiliger Stand gemessen an den Lernzielen des aargauischen Lehrplans. Beurteilen ist ein Prozess, in den neben den Lehrpersonen auch die Lernenden, die Erziehungsberechtigten und andere Beteiligte miteinbezogen sind. Die Beurteilung erfolgt ganzheitlich und erfasst neben der Sachkompetenz der Lernenden auch deren Selbst- und Sozialkompetenz. Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (SAR 421.352) ist seit 1. August 2010 in Kraft. Der Verordnungstext ist unter www.ag.ch/sar abrufbar.

Was ist neu für die Schüler/-innen? die Jahrespromotion der Zwischenbericht am Ende des ersten Schulhalbjahrs die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz das Beurteilungsdossier die Zeugnismappe - Für die Promotion gilt das Jahreszeugnis. Es gibt keine provisorischen Versetzungen sowie keine Repetitionen nach dem ersten Semester mehr (Beim Einverständnis aller Beteiligten – Eltern, Lehrperson und Schulleitung – ist ein Wechsel während des Schuljahrs nach wie vor möglich). Der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe erfolgt definitiv für ein ganzes Schuljahr. Neu sind alle Kern- und Erweiterungsfächer promotionswirksam. - Im Zwischenbericht wird die Leistung in den einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote bewertet. Die Orientierungsnoten informieren über die Stärken und Schwächen im Leistungsprofil der Schülerin oder des Schülers. Die Orientierungsnoten dienen der Standortbestimmung; sie sind nicht promotionswirksam und sind somit auch nicht beschwerdefähig. Im Zwischenbericht werden neu die Selbst- und Sozialkompetenz mit Worten (sehr gut, gut, genügend oder ungenügend) beurteilt. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird verbindlich ein Beurteilungsdossier geführt. - Neu erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnismappe, in welche die Beurteilungsdokumente (Zwischenbericht, Jahreszeugnis/Lernbericht, Bericht individuelle Lernziele und weitere individuelle Beilagen) abgelegt werden. 5

Die neuen Beurteilungsinstrumente der Zwischenbericht (jeweils nach dem ersten Schulhalbjahr) das Jahreszeugnis (am Ende des Schuljahrs) der Bericht individuelle Lernziele mit Förderplanung die Übertrittsempfehlung (Primarschule  Oberstufe) Die Beurteilungsinstrumente stehen auf dem Bildungsportal unter www.ag.ch/bildung (siehe meistgefragte Inhalte - Promotionsverordnung) als Einzeldokumente und pro Stufe aufgelistet zur Verfügung. 6 6

Der Zwischenbericht Zweiseitiger Zwischenbericht nach jedem ersten Schulhalbjahr; Beurteilung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz: Standortbestimmung und Orientierung über Stärken und Schwächen im Leistungsprofil der Schülerin/des Schülers Grundlage für Gespräch zwischen allen Beteiligten zeigt allenfalls Notwendigkeit zusätzlicher Förderung auf Elterngespräche grundsätzlich empfohlen; notwendig bei Übertritt Primarschule – Oberstufe oder bei Gefährdung der Jahrespromotion (wird unter Bemerkungen auf der 2. Seite schriftlich festgehalten) Zwischenbericht mit Orientierungsnoten nicht promotionswirksam // nächste Folie: Erläuterungen zur Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz im Zwischenbericht 7 7

Zwischenbericht (Selbst- und Sozialkompetenz) Neu wird die Selbst- und Sozialkompetenz differenziert ausgewiesen. Lernzielorientierte Beurteilung der entsprechenden Fähigkeit mit Worten (4 Ausprägungen stehen zur Verfügung): sehr gut = in sehr hohem Masse vorhanden gut = in hohem Masse vorhanden genügend = vorhanden ungenügend = kaum vorhanden

Aspekte der Selbstkompetenz erscheint ordnungsgemäss zum Unterricht beteiligt sich aktiv am Unterricht erledigt Arbeiten selbstständig und zuverlässig organisiert den Arbeitsplatz zweckmässig arbeitet zielorientiert schätzt die eigenen Fähigkeiten richtig ein - 6 Aspekte der Selbstkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen.

Aspekte der Sozialkompetenz zeigt angemessene Umgangsformen geht hilfsbereit und rücksichtsvoll mit anderen um arbeitet konstruktiv mit anderen zusammen hält sich an gemeinsame Regeln setzt sich angemessen durch - 5 Aspekte der Sozialkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen.

Der Zwischenbericht (Sachkompetenz) zurück zur Übersicht Zwischenbericht // nächste Folie: Erläuterungen zur Wortbeurteilung und zu den Orientierungsnoten in 3 Fächern 11 11

Zwischenbericht (Wortbeurteilung Sachkompetenz) - Beurteilung der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in Worten (mit denselben Ausprägungen wie Selbst- und Sozialkompetenz) und mit Orientierungsnoten Wortbeurteilung: 3 - 4 Unterkategorien pro Fach gemäss jeweiligem Fachlehrplan wichtige Zusatzinformation mit differenzierter Beurteilung in Worten Wortbeurteilung erfolgt nicht in allen Fächern, sondern an der Primarschule konzentriert in drei Fächern Orientierungsnote dient der Standortbestimmung und ist nicht promotionswirksam Die Promotion erfolgt erst am Ende des Schuljahrs. Die einzelnen Beurteilungen aus dem ersten Semester werden ebenfalls für die Berechnung der Fachnote im Jahreszeugnis miteinbezogen.

Der Zwischenbericht (2. Seite) 2. Seite des Zwischenberichts: Auflistung .. Beurteilung der Sachkompetenz und der weiteren Fächer Bemerkungsfelder (‚Bericht individuelle Lernziele (iL) gemäss separater Beilage‘, ‚zugezogen‘, ‚während längerer Zeit krank‘, ‚Jahrespromotion gefährdet‘ und eine Zeile für individuelle Bemerkungen Unterschriftenfelder für Lehrperson und Eltern // nächste Folie: Erläuterungen zur Sachkompetenz und den weiteren Fächern 13 13

Zwischenbericht (Orientierungsnoten Sachkompetenz) - Beurteilung der Sachkompetenz: mit Orientierungsnoten Beurteilung ‚Weitere Fächer‘: mit Orientierungsnoten, mit einer Beilage oder dem Vermerk ‚besucht‘ - Weitere Fächer (Instrumentalunterricht, Spezialfächer der Schule oder HSK-Unterricht) sind beim Ausdruck nur ersichtlich, wenn von Schülerin / vom Schüler das jeweilige Fach belegt worden ist.

Das Jahreszeugnis (Sachkompetenz) - 1. Klasse der Primarschule: Lernbericht mit Wortbeurteilungen (keine Noten) - ab 2. Klasse der Primarschule: Jahreszeugnis mit Jahresnoten inkl. Promotion Beurteilung der Sachkompetenz (keine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz) Ausstellung eines zweiten Berichts gemäss § 3 der Promotionsverordnung: Auf Wunsch der Eltern oder der Schülerin / des Schülers oder bei bedeutenden Veränderungen in der Sach-, Selbst- oder Sozialkompetenz kann nebst dem Jahreszeugnis am Ende des Schuljahrs nochmals ein Zwischenbericht ausgestellt werden. // nächste Folie: Erläuterungen zur Sachkompetenz im Jahreszeugnis

Das Jahreszeugnis Teilausschnitt mit Notenfeldern für die Sachkompetenz - Für die Berechnung der Fachnote im Jahreszeugnis werden sowohl die einzelnen Beurteilungen aus dem ersten wie auch aus dem zweiten Semester miteinbezogen. - Weitere Fächer (Instrumentalunterricht, Spezialfächer der Schule, HSK-Unterricht) sind beim Ausdruck nur ersichtlich, wenn von Schülerin / vom Schüler das jeweilige Fach belegt worden ist.

Kern- und Erweiterungsfächer Kernfächer Deutsch Mathematik Realien Erweiterungsfächer Bewegung und Sport Bildnerisches Gestalten Englisch Ethik und Religionen Musik Textiles Werken Werken Einteilung der Fächer neu in Kern- und Erweiterungsfächer - Kern- und Erweiterungsfächer promotionswirksam - freiwillig besuchte Fächer nicht promotionswirksam (z.B. Instrumentalunterricht)

Das Jahreszeugnis zurück zur Übersicht Jahreszeugnis // nächste Folie: Erläuterungen zur Promotion 18 18

Promotion - Wechsel von der 1. Klasse in die 2. Klasse der Primarschule aufgrund Erreichung der Lernziele (Kern- und Erweiterungsfächer) - Zwei Voraussetzungen für Beförderung in die nächst höhere Klasse ab der 2. Klasse der Primarschule: Ungerundeter Durchschnittswert von mindestens 4 in Kernfächern Durchschnitt der Kernfächer und Durchschnitt der Erweiterungsfächer = ungerundeter Notendurchschnitt von mindestens 4 - Repetition: bei Nichterreichen der Lernziele der 1. Klasse sowie bei ungenügendem Notendurchschnitt der 2. – 4. Klasse der Primarschule Bemerkungsfelder (‚Bericht individuelle Lernziele (iL) gemäss separater Beilage‘, ‚zugezogen‘, ‚während längerer Zeit krank‘ und eine Zeile für individuelle Bemerkungen)

Das Beurteilungsdossier Das Beurteilungsdossier soll pro Fach mindestens so viele Beurteilungsbelege enthalten, wie im Lehrplan für das entsprechende Fach Anzahl Lektionen fest-gehalten sind. Bei einer Wochenlektion sind mindestens zwei Belege erforderlich. Die Lernenden können Unterlagen, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier geben. Die Belege sind mit dem Entstehungsdatum zu versehen. Es ist zu kennzeichnen, ob sie von der Lehrperson oder von der Schülerin / vom Schüler ins Beurteilungsdossier gegeben wurden. Die Gewichtung der Beurteilungsbelege liegt im Ermessen der Lehrpersonen. Als Belege eignen sich alle aussagekräftigen Arbeiten wie Klassenprüfungen, individuelle Dokumentationen, Fotos von Werkarbeiten, Selbsteinschätzungen, Beurteilungsbögen usw. Bei Notenbefreiung ist die Förderplanung ins Beurteilungsdossier zu legen. - Der Promotion liegt das Beurteilungsdossier mit den Beurteilungsbelegen des ganzen Schuljahrs zugrunde. - führen eines Beurteilungsdossiers pro Schülerin/Schüler verbindlich - Ablage von Prüfungen, aussagekräftigen Arbeiten, Beurteilungsbögen und wichtigen Dokumenten Grundlage für Beurteilung und Gespräche mit Lernenden und Eltern Gewichtung der einzelnen Belege liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrperson pro Schulhalbjahr mindestens so viele Beurteilungsbelege wie Wochenstunden gemäss Lehrplan (im Minimum 2 pro Schulhalbjahr)

Das Jahreszeugnis (mit individuellem Lernziel) zurück zur Übersicht Jahreszeugnis // nächste Folie: Erläuterungen zu den individuellen Lernzielen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen in Regelklassen 21 21

Individuelles Lernziel (2. Primarklasse) - Zusammenfassung der Lernfortschritte im entsprechenden Fach (z.B. Deutsch) im ‚Bericht individuelle Lernziele‘ (keine Note) Beförderung aufgrund Gesamtbeurteilung bei individuellen Lernzielen in einem oder mehreren Fächern (kein Notendurchschnitt) in der Regel Überprüfung Erreichung Klassenlernziele am Ende des Schuljahrs bzw. Aufhebung der individuellen Lernziele Bericht individuelle Lernziele verbunden mit Förderplanung

Bericht individuelle Lernziele Textfelder für Einträge zu Fachbereich/Kompetenzbereich individuelle Lernziele (z.B. Deutsch) Wortbeurteilung mit 4 Ausprägungen (übertroffen, gut erreicht, erreicht und nicht erreicht)

Förderplanung Textfelder für Einträge zu Kompetenzbereich/Fachbereich Lernziele/konkrete nächste Entwicklungsschritte Fördermassnahmen und verantwortliche Person Beschreibung der Lernfortschritte

Die Übertrittsempfehlung Oberstufe wie bisher: Empfehlungsverfahren aufgrund einer Gesamt-beurteilung (Noten der Kern- und Erweiterungsfächer, Selbstkompetenzen, Entwicklungsprognose) Bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern entscheidet die Schulpflege. - Offizielles Formular mit Personalien, Übertrittsempfehlung, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (muss nicht verbindlich eingesetzt werden; eigenes schulinternes Formular ist ebenfalls möglich, sofern mindestens dieselben Angaben wie auf dem kantonalen Instrument vorhanden sind) Empfehlungsverfahren aufgrund Gesamtbeurteilung Beurteilungsdossier mit letztem Zwischenbericht und Noten als Basis Übertrittsgespräch spätestens bis April im laufenden Schuljahr wenn keine Einigung, Entscheid Schulpflege (rechtliches Gehör ist den Eltern vorgängig zu gewähren) Möglichkeit Übertrittsprüfung besteht weiterhin (Ende 5. Klasse Primarschule, Ende 1. und 3. Oberstufe)

Übersicht über die Leistungsbeurteilung 1. Semester 2. Semester 1. Klasse der Primarschule Zwischenbericht (ohne Noten) Lernbericht (ohne Noten) 2. – 4. Klasse der Primarschule Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) Jahreszeugnis (mit Noten) Zusammenfassung der Beurteilungsinstrumente und der Laufbahnentscheide (Verfahren): 1. Klasse der Primarschule: Lernbericht (Erreichung der Lernziele in den Kern- und Erweiterungsfächern) für den Wechsel in die nächste Klasse 2. – 4. Klasse der Primarschule: Notendurchschnitt im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse 5. Klasse der Primarschule: Empfehlung durch die Lehrperson für den Übertritt in die Oberstufe (Übertrittsprüfung weiterhin möglich) Repetition: bei Nichterreichen der Lernziele der 1. Klasse sowie bei ungenügendem Notendurchschnitt der 2. – 4. Klasse der Primarschule  Schülerinnen und Schüler, bei denen in mindestens einem Fach keine Note gesetzt wurde, werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der individuellen Lernziele befördert oder versetzt. 5. Klasse der Primarschule Zwischenbericht (mit Orientierungsnoten) Jahreszeugnis (mit Noten)  Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen können in der Regelklasse individuelle Lernziele gesetzt werden.

Die Zeugnismappe - Erstellung der Dokumente über elektronischen Service des Kantons (oder eigenes Notenverwaltungsprogramm wie z.B. LehrerOffice) Ausdruck der Dokumente auf offiziellem Zeugnispapier Zeugnispapier geschützt durch Wasserzeichen, farbiges Kantonslogo und Unterschrift Klassenlehrperson Ablage der Beurteilungsdokumente in Zeugnismappe (in der Regel eine Zeugnismappe pro Schullaufbahn) für Archivierung der Schülerdaten weiterhin Schule zuständig (Empfehlung BKS: mind. 10 Jahre Aufbewahrung der Daten nach Austritt der Schülerin / des Schülers) 27 27

www.ag.ch/bildung Promotionsverordnung Beurteilungsinstrumente als Einzelformulare Elternbroschüre (Juni 2010) weitere Hintergrundinformationen (z.B. häufige Fragen) www.buettikon.ch/schule Verschiedene Informationen auf offiziellem Bildungsportal unter www.ag.ch/bildung (siehe meistgefragte Inhalte  Promotionsverordnung): Verordnungstext: Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (SAR 421.352) ist seit 1. August 2010 in Kraft. Der Verordnungstext ist ebenfalls unter www.ag.ch/sar abrufbar. einzelne Beurteilungsinstrumente geordnet nach Schulstufen Handreichung „Leistungen beurteilen und ausweisen“ für Schulen vom September 2009 Elterninformationsbroschüre vom Juni 2010 in folgenden Sprachen übersetzt: albanisch, bosnisch/kroatisch/serbisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, spanisch, tamil, türkisch Unter ‚häufige Fragen‘ (FAQ) sind die meistgestellten Fragen beantwortet.