19.8.2008 / ST1 Die Initiative verlangt, dass das Zürcher S- Bahnnetz mindestens halbstündlich* bedient wird. Damit erhalten alle Regionen des Kantons.

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/ ST1 Die Initiative verlangt, dass das Zürcher S- Bahnnetz mindestens halbstündlich* bedient wird. Damit erhalten alle Regionen des Kantons eine qualitativ hoch stehende Erschliessung durch die S-Bahn. *halbstündlich = kein exakter Halbstundentakt erforderlich Was will die Initiative?

/ ST2 Auf welchen Strecken ist die halbstündliche Bedienung noch nicht realisiert?* *Auf der S6 wurde der Halbstundentakt zwischen Regensdorf und Otelfingen nach der Einreichung der Initiative eingeführt.

/ ST3 *Auf der S6 wurde der Halbstundentakt zwischen Regensdorf und Otelfingen nach der Einreichung der Initiative eingeführt. **Auf der S26 wurde die halbstündliche Bedienung zwischen Wald und Rüti 2006 hingegen abgeschafft (Aufhebung der S43): Heute verkehren Ersatzbusse teilweise im Viertelstundentakt und in Dreifach-Traktion parallel zur Bahnstrecke! Auf welchen Strecken ist die halbstündliche Bedienung noch nicht realisiert?* S4 zwischen Langnau und Sihlbrugg S5 zwischen Oberglatt und Bülach: Die halbstündliche Bedienung ist mit der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie 2015 geplant. S26 zwischen Bauma und Rüti: Die Initiative auslösende Strecke aufgrund der Angebotsreduktion** S29 zwischen Seuzach und Stammheim (- Stein a.R. SH) S41 zwischen Eglisau und Zweidlen (- Bad Zurzach AG) Zwischen Hinwil und Bauma (Strecke DVZO): Heute als elektrifizierte Museumsbahn betrieben.

/ ST4 Wieso soll der Kantonsrat die Initiative unterstützen? 1.Unsere Wirtschaft braucht die S-Bahn, weil ohne Verkehr kein Wirtschaftswachstum möglich ist und weil in Wirtschaftszentren Verkehr, der nur auf Strassen baut, zum Kollaps führen würde. 2.Unsere Umwelt braucht die S-Bahn, weil diese die Umwelt viel weniger belastet, als der motorisierte Individualverkehr, aber vergleichbar attraktiv ist. 3.Die S-Bahn fördert die Wohnqualität. Wohngebiete mit guter Bahnanbindung sind begehrt. 4.Die S-Bahn ist Voraussetzung für die Einschränkung der Zersiedlung. Siedlungen sollen sich um die Haltestellen entwickeln, nicht entlang von Strassen. 5.Die S-Bahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs. Von ihrem Angebot hängen die Möglichkeiten ab, auch auf Buslinien Verbesserungen einzuführen. 6.Eine halbstündliche S-Bahn gewährt in allen Kantonsteilen eine echte Alternative zum motorisierten Individualverkehr, womit die Städte vom Verkehr aus ländlichen Regionen entlastet werden.

/ ST5 Wann soll die Initiative umgesetzt werden? Die Übergangsbestimmungen sind so ausgelegt, dass die Initiative spätestens mit dem Fahrplan 2013 umzusetzen ist. Diesbezüglich ist das Komitee kompromissbereit, wenn objektive, insbesondere technische Gründe vorliegen, die eine Verzögerung bedingen.

/ ST6 Welcher Bezug besteht zwischen Initiative und 4. Teilergänzung? Initiative und 4. Teilergänzung haben die gleiche Stossrichtung. Die Angebotsgestaltung in den Regionen steht aber noch nicht fest. Noch ist auch das weitere Vorgehen unklar. Die Initiative setzt klare inhaltliche Rahmenbedingungen für den ganzen Kanton, insbesondere für die Verbindungen zwischen Stadt und Land.

/ ST7 Was meint das Initiativkomitee zum indirekten Gegenvorschlag der Regierung 4510/2008? 1.Das Komitee begrüsst die Stossrichtung der Regierung. Es verbleiben in der Tat nur wenige Differenzen zwischen den Zielen der Regierung und denjenigen des Komitees. 2.Die Verknüpfung der Umsetzung mit dem – an sich völlig unbestrittenen! – Streckenausbau zwischen Zürich und Winterthur ist aber inakzeptabel, weil seine Finanzierung noch nicht gesichert ist. Nur bei sicherer und baldiger Umsetzung wäre der Rückzug der Initiative denkbar. 3.Auch ist nicht einzusehen, wieso das halbstündliche Angebot auf S26 und S29 bis 2018 warten soll, obschon es schon heute technisch machbar ist.

/ ST8 Wie viel kostet die Umsetzung der Initiative? Laut Schätzung der Regierung vom 28. Mai 2008 sind einmalige Mehrinvestitionen von 55 Mio. CHF zusätzlich zur 4. Teilergänzung S-Bahn auf der Tösstal- und Etzwilerlinie erforderlich. Wir können diese Schätzung nicht nachvollziehen. Gemäss unserer Analyse ist die halbstündliche Bedienung auf diesen Linien ohne zusätzliche Investitionen möglich.

/ ST9 Wieso soll man das Angebot nicht der bisherigen Nachfrage entsprechend ausrichten? Man soll das Angebot nicht nur auf die bestehende, sondern auch auf die künftig erzielte Raumnutzung und demzufolge auf die dadurch entstehende Nachfrage ausrichten. Siedlungs- und Verkehrsplanung ergänzen sich und sind gemeinsam voranzutreiben. Deshalb verlangt die Initiative die halbstündlich Bedienung der S-Bahnstrecken nur dort, wo der kantonale Richtplan die Bahnerschliessung vorsieht.

/ ST10 Ist es sinnvoll, Züge fahren zu lassen, wo die Nachfrage zu schwach ist? Bei mangelnder Nachfrage und geringer Nachfrageprognose ist die im Richtplan vorgesehene Erschliessungsart zu hinterfragen. Es darf aber nicht mehr wie 2006 vorkommen, dass das Bahnangebot kurzfristig und unüberlegt aus Spargründen gestrichen wird. Das schafft Planungsunsicherheit für die betroffenen Gemeinden. Zudem: Ein gutes Angebot schafft neue Nachfrage wo Nutzungs-Potential vorhanden ist!

/ ST11 Wieso genügt eine Verbindung pro Stunde nicht? Das Angebot im Stundentakt ist heute im Kanton Zürich nicht mehr attraktiv genug, um das Umsteigen vom Auto zur Bahn zu fördern. Bestehen hingegen im Kanton flächendeckend halbstündliche Verbindungen, so werden manche Leute dazu bewogen, das Auto öfter oder gar regelmässig zu Hause zu lassen. Zudem verursacht der Bahnbetrieb hohe Fixkosten: Es ist also wirtschaftlicher, die Bahn intensiv statt sporadisch zu nutzen.

/ ST12 Wieso beschränkt sich die Initiative aufs Bahnangebot? Die S-Bahn ist das Rückengrat unseres öffentlichen Verkehrs. Stimmt hier das Angebot nicht, so kann keine Flächenwirkung erzielt werden, weil immer wieder eine Verbindung oder ein Anschluss auf vielen Wegen nicht klappt. Der Bus gewährt die Feinerschliessung am Anfang oder am Ende eines Weges ausserhalb von Ballungsgebieten oder Querverbindungen zwischen Bahnstrecken. Die Angebotsverordnung sieht schon heute dafür den Stundentakt als Minimum vor.

/ ST13 Die Initiative wird unterstützt durch die Kantonalparteien SP, GP und GLP sowie durch Orts- und Bezirkssektionen der CVP, EVP, EDU und FDP. Lokale SVP Sektionen fordern die Stärkung des lokalen Bahnangebots ebenfalls. Ferner unterstützen VCS, SEV, umverkehR, ProBahn, IG Wehntal und IG Tösstallinie das Volksbegehren......und über 7'000 Mitunterzeichnende aus allen Kantonsteilen! Wer unterstützt die Initiative?