Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Inklusion in der Kita

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Inklusion in der Kita 14.03.2013 SPD-Landtagsfraktion Josef Neumann MdL

1965

Aktion Sorgenkind

Der Große Preis in den 1980 ér Jahren

Grundsätzliches In NRW leben rund 2,6 Mio. Menschen mit Behinderung, davon 1,7 Mio. Schwerbehinderte Behindertenpolitische Programme/Gesetze der letzten Jahre: „Teilhabe für alle“ Neues SGB IX (2001)

Handlungsaufforderung: UN-Behindertenrechtskonvention (2006); Ratifizierung durch Bund 2009 Inklusion ist ein Menschenrecht: Paradigmenwechsel: Integration  Inklusion Dahinter steht der „Diversity-“Ansatz: Es ist normal, verschieden zu sein!

Landespolitik - Zeitachse Dezember 2010: Landtag beschließt mit Enthaltung (FDP) Inklusion in den Schulen Juli 2011: Einbringung des rot/grünen Leitantrages „Auf dem Weg in ein inklusives NRW“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Landtag, Erstellung eines Aktionsplanes Januar 2012: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration beschließt den rot/grünen Leitantrag März 2012: Antrag SPD/Grüne zur inklusiven Schule kommt in den Landtag September 2012: Referentenentwurf zum 9. Schulrechtänderungsgesetz/ Verbändeanhörung

Gegenwart und Zukunft

Aktionsplan: „Eine Gesellschaft für alle- NRW inklusiv“ „Peer-counseling“: „Nicht ohne uns über uns“, „Experten in eigener Sache“ Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene – „Empowerment“ Maßnahmenkatalog

Themenbereiche und Handlungsfelder Aktionsplan soll Handlungsleitfaden werden: Aufgaben- und Zielvereinbarung Konkrete Maßnahmen/Ziele: Umsetzungspartner Zeitplan Kosten

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe Ressortübergreifende Arbeits- und Lenkungsgruppe beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) seit Sommer 2011 Konkrete Normenprüfungen: Alle Gesetze und Verordnungen auf den inklusiven Ansatz überprüfen

Gesetze und Verordnungen im Detail: Zum Beispiel: Behindertengleichstellungsgesetz Wahlgesetze Landesbauordnung Wohn- und Teilhabegesetz Landespflegegesetz Kinderbildungsgesetz

Inklusion beginnt im Kindesalter Beratungsinfrastruktur Erkennen und Bewerten von Einschränkungen Frühförderung inklusive Kindertagesstätten Rahmenbedingungen und Ressourcen für Inklusion

Schule Rund 2,7 Mio. SchülerInnen, davon ca. 117.000 in Förderschulen Demografischer Wandel und Inklusion stellen Förderschulen vor neue Herausforderungen 244 von 693 Förderschulen erreichen bereits heute schon nicht die Mindestschülerzahl

Schule Ziel: Rechtsanspruch auf Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusive Schule März 2012: rot/grüner Antrag im Landtag Ab 2014: grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung (Einstieg 1. bzw. 5. Schuljahr) notwendige Ressourcen: Unterstützungssysteme, Kooperations- und Brückenlösungen, Schwerpunktschulen, Fort- und Weiterbildungsangebote

Inklusive Schule Wichtig: „Kultur des Behaltens“! Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Prüfauftrag zur Konnexität

(Fach-)Hochschulen inklusiv gestalten Barrierefreie (Fach-)Hochschule für Studierende und Lehrende Vorbereitung der zukünftigen Lehr- /Fachkräfte auf Herausforderung der Inklusion: Curricula anpassen Anzahl der Studienplätze in Sonderpädagogik anpassen

Eigentum verpflichtet Berufliche Teilhabe Schaffung von Arbeitsplätzen direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt – Eigentum verpflichtet Integrationsunternehmen ausbauen Mehr Übergänge aus der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt Frauengerechte Rahmenbedingungen

Berufliche Teilhabe Zusammenarbeit mit Kooperations- partnern (u.a. Landschaftsverbände, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege) Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Fördermaßnahmen, Impulse zur Weiter- entwicklung/Neukonzeptionierung Übergangsmanagement Schule - Beruf

Inklusive Gesundheitsversorgung Barrierefreiheit Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung Qualifizierung des medizinischen und pflegerischen Personals

Selbstbestimmung im Alter Existenzsichernde Grundsicherung Pflegerische Leistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Partizipation Wohnungspolitik/Quartierlösungen

Gesellschaftliche Teilhabe Sport Freizeit Kultur Ehrenamt Institutionelle Teilhabe an politischer Entscheidungsfindung

Demokratie & Inklusion Aktives und passives Wahlrecht rechtlich zwar geregelt Aber: praktische Umsetzung oftmals nicht gewährleistet Beispiele: nicht barrierefreie Wahllokale; praktische Ausübung eines politischen Mandats oft schwierig, aber auch Wahrnehmung von politischen Mandatsträgern mit Behinderungen Weiterführende Informationen: UN-Studie zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben (UN-Dok. A/HRC/19/36 vom 21.12.2011), abrufbar unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/aktuell.html

Kampagne zur Bewusstseinsbildung Ziel: Schaffung einer Kultur inklusiven Denkens und Handelns Maßnahmen: Einrichtung einer Kreativwerkstatt: Erfahrungsaustausch, Entwicklung neue Projekte Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Bürgerforen, Plakate, Radio-/Fernsehspots etc.) Kooperationspartner der Kampagne: u.a. Stiftungen, Verbände, Wirtschaft

Inklusionsbeirat Berufung durch Landesregierung im Dezember 2012 Alle Landesressorts im Beirat vertreten Geschäftsführung beim MAIS Ziel: Einbindung behindertenpolitisch relevanter Akteure (Wohlfahrts-, Landschafts-, Arbeitgeberverbände; Landes-Behindertenbeauftragter u.a.)

Inklusionsbeirat Aufgaben: Monitoring, Impulsgeber, Moderator, Promotor Einrichtung von Fachausschüssen beim Beirat, u.a.: Arbeit und Beschäftigung Partizipation Barrierefreiheit Bildung (Vorsitz: MSW)

Forderungen an den Bund eigenständiges Leistungsrecht zur Sicherung der Inklusion stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Bundesgesetze im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention

Das hat auch kaum Jemand für möglich gehalten… Foto: Klaus Lehnartz, Bundespresseamt