BEM aus Datenschutzsicht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Datenschutz im IT-Grundschutz
Advertisements

Neues Recht im Direktmarketing. Seite 2Direkt Marketing Center Frankfurt, Sandra Haidt Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Datenschutz am Mittag Videoüberwachung
Schulhomepage und Recht
Betriebsvereinbarung
Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Datenschutz - Beispiel
Datenschutz Zu dieser Folie auch gleich meine Person vorstellen ...
Gegen die informationelle Fremdbestimmung
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte
Rechtsgeschäfte Einseitige Mehrseitige (Verträge)‏ z. B. Kündigung
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Datenschutz- Einführung und Prinzipien
Datenschutz in the small
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Medienrecht und Datenschutz in Kindergarten und Hort
Workflow-Management, Workflow-Analyse und Identity Management
Datenschutz.
Juristinnen Schweiz - Frauenbild und Schönheitsstreben
Datenschutz und Datensicherheit
Zweck des Datenschutzgesetzes
Datenschutz?!?!.
Datenschutz als Grundrecht
Betriebsvereinbarungen
ANDREAS RÜHMKORF, UNIVERSITY OF SHEFFIELD DAAD Seminar, Cumberland Lodge, 07. Januar 2011 Ratemylegalrisk.com? Die rechtliche Bewertung von personenbezogenen.
Dialogmarketing - rechtliche Stolperfallen in der Praxis -
Einführung in das Staatsrecht PD Dr. Martin Kment, LL.M.
Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Was sind Daten ? Daten sind Informationen, die aus Ziffern,
Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen
Datenschutz und Datensicherheit
Dr. Reimann GmbH Datenschutzschulung Dr. Grit Reimann Martin Assiner
Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens
Sozialdatenschutz und Schweigepflicht
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Diakonie Region Innviertel
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Die Datei der Verdächtigen
Archivrecht Einheit 1. § Archivalienschutz § Archivalienschutz 19. Jh. Angelegenheit des Denkmalschutzes 1911: Archivrat 1920: Archivamt 1954: Wiedererrichtung.
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Grundkurs praktische Philosophie 20. Dezember 2004 Politische Freiheit
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Rechte der Bürger bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
mittleren Unternehmen Heilbronn, 8 Juli 2015
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg
Datenschutz in der Praxis Datenschutz im Gesundheitsbereich Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Andrea Gruber Direktion Technologie und Informatik Stv.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz -
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil
zur Datenschutzschulung für Mitarbeitende im Institut für Menschenrechte Herzlich Willkommen.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Datenschutz im Internet 1. Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Europäische Menschenrechtskonvention Brief- und Telekommunikationsgeheimnis E-Commerce-Gesetz.
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
DSGV0-Umsetzungshilfe
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Datenschutz in Schulen
 Präsentation transkript:

BEM aus Datenschutzsicht Dr. Imke Sommer Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? Gerechtfertigt und daher keine Verletzung des Grundrechtes? Rechfertigungsmöglichkeiten für Eingriffe Gesetzliche Grundlage Einwilligung der/des Betroffenen

Betriebliches Eingliederungs-management (BEM) § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX Bei Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen klärt der Arbeitgeber mit der Interessenvertetung mit Zustimmung und Beteiligung der/des Betroffenen wie Ziele erreicht werden können

BEM 3 Ziele: Arbeitsunfähigkeit überwinden Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplatz erhalten

BEM Fluss von personenbezogenen Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) Auch von sensitiven Daten (§ 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz: Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben), in jedem Fall von Gesundheitsdaten

BEM und Grundrecht auf informat. Selbstbestimmung BEM bedeutet Eingriff in das Grundrecht Keine Rechtfertigung durch gesetzliche Grundlage „Die betroffene Person (...) ist zuvor (...) auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen“ (§ 84 SGBX) ist selbst keine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Speicherung, Weitergabe etc. der Daten Rechtfertigung für den Grundrechtseingriff ist nur durch Einwilligung der/des Betroffenen möglich

Einwilligung Wirksamkeitsvoraussetzungen: Freiwillig Informiert Schriftlich Jederzeit widerruflich Vor der Datenverarbeitung

Einwilligung - Freiwilligkeit Im Arbeitsverhältnis grundsätzlich problematisch Daher höchste Anforderungen an die Informiertheit und Transparenz

Einwilligung - Informiertheit Welche Daten werden fließen? Strikte Zweckbindung des BEM Arbeitsunfähigkeit überwinden Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplatz erhalten Keine Verwendung für sonstige arbeitsvertragsrechtliche Zwecke, daher keine Zusammenführung mit den sonstigen Daten der Personalakten Keine Diagnosedaten, höchstens an Betriebsärztin/-arzt

Einwilligung - Informiertheit Wer bekommt die Daten? Datensparsamkeit: so wenig Personen wie möglich Zusammensetzung der Gremien Betriebs-/Personalrat /Schwerbehindertenvertretung Einwilligung kann für einzelne Beteiligte verweigert werden

Einwilligung - Informiertheit Was geschieht mit den Daten? Vollständige Transparenz des Verfahrens Auch Transparenz über Speicherung und Löschung der Daten

Einwilligung - Informiertheit Folgen der Verweigerung der Einwilligung

Einwilligung – weitere Voraussetzungen Schriftlich Jederzeit widerruflich Vor der Datenverarbeitung

BEM und Datenschutz Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt der oder dem Betroffenen das Recht, durch ihre oder seine Einwilligung das konkrete BEM selbst zu gestalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer Arndtstraße 1 27570 Bremerhaven Tel. 0421/ 361-18106 E-Mail: office@datenschutz.bremen.de www.datenschutz-bremen.de