Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds

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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Stefan Walter, stefan@familywalter.de

Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds Aktuelles Vorhaben im Koalitionsvertrag CDU-SPD: Pflegeversicherung: Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. Seite 2

Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds Kritik der Bundesbank: Der Fonds wirkt nicht dauerhaft. Die umfangreicheren Leistungen werden künftig die Finanzierungslasten im Zuge des demographischen Wandels vergrößern. Der Aufbau einer Kapitalreserve verteilt zwar einen Teil dieser zusätzlichen Kosten auf heutige Beitragszahler. Beitragszahler werden aber nur vorübergehend entlastet werden können. Nachdem Verzehr der Rücklage wird die vollständige Finanzierungsverantwortung wieder auf den Schultern der künftigen Beitragszahler liegen.“ Seite 3

Ausgaben der Pflegeversicherung nach Alter und Geschlecht Pflegeleistungen werden vor allem im Alter, besonders von Frauen benötigt. Seite 4

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2014 Die Finanzierung erfolgt v.a. durch die mittlere Generation (20-65 jährige). Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 65 kommen auf 64 Personen unter 20 und über 65 35 Personen über 65 29 Personen unter 20 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0) Seite 5

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2040 2040 müssen im Verhältnis deutlich mehr Ältere versorgt werden Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 65 kommen auf 97 Personen unter 20 und über 65 66 Personen über 65 31 Personen unter 20 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0) Seite 6

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2040 (Rente mit 67) 2040 müssen im Verhältnis deutlich mehr Ältere versorgt werden Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 67 kommen auf 87 Personen unter 20 und über 67 58 Personen über 67 29 Personen unter 20 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0) Seite 7

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060 Die Belastung setzt sich bei niedriger Geburtenrate dauerhaft fort Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 67 kommen auf 93 Personen unter 20 und über 67 64 Personen über 67 29 Personen unter 20 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0) Seite 8

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060 Belastung selbst bei optimistischer Annahme (Zuwanderung + Geburtenanstieg) Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 67 kommen auf 86 Personen unter 20 und über 67 53 Personen über 67 33 Personen unter 20 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, 3W2 (Geburtenhäufigkeit: 1,6 Kinder je Frau ab 2025, Lebenserwartung: Basisannahme, Wanderungssaldo: 200 000 ab 2020 ) Seite 9

Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060 Gewisse Entlastung bei Babyboom – aber viele Familien tragen Kinderkosten Personen je Alter in 1000 100 Personen im Alter von 20 – 67 kommen auf 94 Personen unter 20 und über 67 46 Personen unter 20 48 Personen über 67 Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, GR NBB (Geburtenhäufigkeit: 2,1 Kinder je Frau ab 2015, Lebenserwartung: Basisannahme, Wanderungssaldo: 100 000 ab 2014) Seite 10

Die Beiträge werden für die Elterngeneration gezahlt. Bisheriges Umlagesystem: Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B) Die Beiträge werden für die Elterngeneration gezahlt. mit Alter 40 mit Alter 80

Bisheriges Umlagesystem: Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B) Die Pflege von Kinderlosen muss durch die Kinder anderer finanziert werden mit Alter 40 mit Alter 80

Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes nach Abzug sämtlicher staatlichen Leistungen generieren. Die späteren Leistungen von Kindern werden in großen Umfang umverteilt. mit Alter 40 mit Alter 80 Studie der Bertelsmannstiftung 2014:Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand. Prof. Dr. Martin Werding, S.47

Was bleibt bei 60.000 € brutto zum Leben? Frei verfügbares Einkommen, nach Abzug des steuerlichen Existenzminimums bei jeweils 60.000 € brutto? Auch bei gutem Einkommen zählt für Familien mit Kindern jeder Euro. mit Alter 40 mit Alter 80 Was bleibt bei 60.000 € brutto zum Leben? frei verfügbar pro Kopf /Jahr 25.348 11.253 6.020 frei verfügbar pro Kopf /Jahr 25.348 11.253 6.020 3.379 1.806 814 79 frei verfügbar pro Kopf /Monat 2.112 938 501 frei verfügbar pro Kopf /Monat 2.112 938 501 281 150 67 6,50 Quelle: Deutscher Familienverband, 2014, eigene Berechnungen.

Bundesverfassungsgerichtsurteil 03.04.2001 Eltern leisten einen doppelten Beitrag und müssen daher entlastet werden. Grundsatz: Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Rdnr. 61 des Urteils: (...) Wird dieser generative Beitrag nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht, führt dies zu einer spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter im Pflegeversicherungssystem deren benachteiligende Wirkung auch innerhalb dieses Systems auszugleichen ist. Rdnr. 70: Das Grundgesetz verpflichtet [den Gesetzgeber] dazu, beitragspflichtige Versicherte mit einem oder mehreren Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge relativ zu entlasten. Rdnr. 71: Allerdings ist (der Gesetzgeber) von Verfassungs wegen verpflichtet, eine Lösung zu wählen, die Unterhaltsverpflichtete bereits ab dem ersten Kind relativ entlastet. Eltern leisten durch die Erziehung ihrer Kinder einen zusätzlichen „generativen Beitrag“ zum Erhalt des Systems. Wird dieser i.d.R. nicht mehr von allen erbracht muss die Belastung dadurch innerhalb des Systems ausgeglichen werden. Versicherten mit einem oder mehreren Kindern müssen gegenüber Kinderlosen daher bei der Beitragsbemessung „relativ“ entlastet werden. Seite 15

Aufgrund des Urteil wurde der Beitrag von Kinderlosen um 0,25% erhöht. Bisheriges Umlagesystem: Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B) Aufgrund des Urteil wurde der Beitrag von Kinderlosen um 0,25% erhöht. mit Alter 40 mit Alter 80

Gerecht wäre jedoch den Mehrbeitrag von Kinderlosen anzusparen. Umlagesystem mit familiengerechter Rücklagenbildung Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B) Gerecht wäre jedoch den Mehrbeitrag von Kinderlosen anzusparen. mit Alter 40 mit Alter 80 Seite 17

Folgerung für die aktuelle Planung der Regierung Alternativ-Vorschlag zur Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Der Pflegevorsorgefonds sollte nicht durch eine pauschale Erhöhung von 0,1%, sondern abhängig von der Kinderzahl finanziert werden. So sollte dafür vor allem der bereits existierenden Kinderlosenzuschlag verwendet werden und zusätzlich abgestaffelte Beiträge von Personen mit einem Kind erhoben werden. Eine Umsetzung kann dabei so ausgestaltet werden, dass annährend gleichviel Mittel für jetzige Pflegeleistungen und für Rücklagenbildung zur Verfügung stehen. Die innerhalb eines Jahres gebildeten Rücklagen werden jeweils 25 Jahre später aufgelöst. Dadurch wird der Pflegevorsorgefonds dauerhaft wirksam. Seite 18

Bisheriger Beitrag in der Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag wird für Leistungen ausgegeben. 2,6 2,45 2,30 2,30 2,3 2,05 2,05 2,05 bisheriger Beitragssatz in der Pflegeversicherung Seite 19

Geplante Beitragsatzerhöhung in der Pflegeversicherung: Auch Familien mit mehreren Kindern müssen Rücklagen bilden 2,8 2,6 2,45 2,55 2,55 2,55 2,30 2,30 geplante Änderung nach Koalitionsvertrag (blau =1,1 Mrd. für Rücklagen) Seite 20

Vorschlag einer gerechteren Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Alternativvorschlag einer nachhaltigeren Finanzierung des Pflegevorsorgefonds 2,8 2,8 2,65 2,55 2,55 2,55 2,5 2,5 geplante Änderung nach Koalitionsvertrag (blau =1,1 Mrd. für Rücklagen) Vorschlag einer gerechteren Finanzierung des Pflegevorsorgefonds (= 1,1 Mrd. für Rücklagen) Seite 21

Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl Erklärbarkeit keine Kinder = keine späteren Beitragszahler, daher Rücklagenbildung. Seite 22

Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl Faire Belastung Personen mit wenigen Kindern haben ein höheres verfügbares Einkommen. Kinderlose zahlen bereits einen Zuschlag und werden daher nicht mehr belastet. Seite 23

Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl Zweckgebundenheit verringert Abschaffung Höhere Zweckbindung reduziert die Gefahr einer Abschaffung. Kinderlosenzuschlag wird aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils erhoben. Im Urteil wurde zudem gefordert, die Beträge „relativ“ zu entlasten - bei Personen mit einem Kind oder Personen mit mehreren Kindern. Seite 24

Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl Nachhaltigere Wirkung Der Fonds wirkt durch die Staffelung der Beiträge nach Kinderzahl dauerhaft. Höhe „reagiert“ automatisch auf ein Steigen oder Sinken der Geburtenrate. Seite 25

Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl Ausbaubarkeit Perspektivisch könnte der Betrag auf ein Niveau erhöht werden, das zu einer ausreichenden Abmilderung der zukünftigen Beiträge führt. Seite 26

Verwendung der Rückstellungen Auszahlung erfolgt jeweils 25 Jahre nach Einzahlung So wird der Effekt der fehlenden Kinder (als zukünftige Beitragzahler) nachgebildet. Dies hilft ein angemessenes Leistungsniveau zu halten und die nächste Generation finanziell nicht zu überfordern. 2015 2016 2040 2041 Einzahlung 1 Mrd. Einzahlung 1,1 Mrd. Auszahlung 1 Mrd. + Zinsen Auszahlung 1,1 Mrd. + Zinsen Seite 27 Seite 27

Pflegevorsorgefonds Seite 28

Anhang Wissenschaftliches Beurteilung des Ansatzes Mögliche Rücklagenverwendung Beitragsauswirkung der Umsetzung Bundesverfassungsgerichtsurteil (ausführlich) Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes generieren. Belastung von Familien mit mehreren Kindern im Detail Seite 29

Wissenschaftliche Beurteilung des Ansatzes Wissenschaftliches Institut der AOK - Prof. Rothgang zur Kapitaldeckung [Für die Einführung von Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung] gibt es mehrere Vorschläge. Einfache Spar-Entspar-Modelle, die unter dem Stichwort „Demographiereserve“ diskutiert werden, haben insbesondere den Nachteil, dass sie nicht nachhaltig sind, da nach Abschluss der Entsparperiode erhebliche Beitragssatzsteigerungen anfallen. (...) Wenn eine ergänzende Kapitalfundierung erfolgen soll, ist daher zu überlegen, ob es andere, intelligentere Formen gibt. (...) Vergleichsweise zielkonform lässt sich dagegen die Staffelung eines zusätzlichen Beitrags zum Aufbau eines Kapitalstocks nach der Kinderzahl begründen. Bei einem solchen können die verteilungspolitischen Zielsetzungen – einschließlich der intragenerativen Umverteilung – erfüllt werden und wird der Substitutionszusammenhang zwischen Real- und Humankapital unmittelbar berücksichtigt. Da dieser Mechanismus zudem auf Dauer eingeführt wird und es daher nicht zu einem bloßen Spar-Entspar-Prozess kommt, ist diese Variante in besonderem Ausmaß nachhaltig. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Modells wäre daher ein sinnvoller Beitrag zu der zu erwartenden Debatte um Finanzreform in der Pflegeversicherung. aus „Einführung von Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung“, Prof. Rothgang, in „Fokus Pflegeversicherung“, Wissenschaftliches Institut der AOK, 2009 S. 119 Seite 30

Wissenschaftliche Beurteilung des Ansatzes Prof. Werding, Ruhr-Universität Bochum: „Die Rücklagen des neuen Pflegevorsorgefonds vor allem durch Verwendung des Kinderlosenzuschlags sowie hälftig durch Personen mit einem Kind zu bilden, ist stimmig und führt zu einer nachhaltigeren und gerechten Finanzierung. Eine Umsetzung macht die Pflegeversicherung zukunftssicherer angesichts der demographischen Alterung und bewirkt daher einen Gewinn für die gesamte Bevölkerung.“ Prof. Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen Seite 31

Mögliche Rücklagenverwendung Anlage über die Kreditanstalt für Wiederaufbau Die Anlage des Pflegevorsorgefonds könnte v.a. in realwerterhaltende, mündelsichere Anleihen der KfW mit langjähriger Laufzeit investiert werden. Die KfW fördert gemäß gesetzlichen Grundlagen die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebens- und Wirtschaftsbedingungen. z.B. in Form von Studienkrediten, Existenzförderung, Unterstützung des Mittelstandes Somit wird durch die Rücklagenbildung auch die Leistungsfähigkeit der nächsten Generation gezielt gestärkt Seite 32

Betragsmäßige Auswirkung – Variante 1 Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1% ~ 1,09 Mrd. Rücklagenbildung durch 0,3% für Kinderlose, 0,15% für Personen mit einem Kind ~ 1,15 Mrd. ca. + 0,06 Mrd. (+5,5% mehr Rücklagenbildung) Kapitalrücklage Kinderlosen- zuschlag von 0,25% ~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05% ~ 0,55 Mrd. ca. - 0,11 Mrd. (-0,4% der gesamten Einnahmen) Leistungen Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2% ~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant - (19% Steigerung) 2,8 2,8 2,65 2,55 2,55 2,55 2,50 2,50 Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar. Seite 33

Betragsmäßige Auswirkung – Variante 2 Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1% ~ 1,09 Mrd. Rücklagenbildung durch 0,28% für Kinderlose, 0,14% für Personen mit einem Kind ~ 1,07 Mrd. ca. -0,02 Mrd. (-1,8% weniger Rücklagen) Kapitalrücklage Kinderlosen- zuschlag von 0,25% ~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05% ~ 0,65 Mrd. ca. - 0,01 Mrd. (-0,04% der Einnahmen) Leistungen Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2% ~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant - (19% Steigerung) 2,8 2,79 2,65 2,55 2,55 2,55 2,51 2,51 Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar. Seite 34

Betragsmäßige Auswirkung – Variante 3 Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1% ~ 1,09 Mrd. 0,3% für Kinderlose, 0,2% Personen 1 Kind 0,1% Personen mit 2 Kindern ~ 1,59 Mrd. ca. + 0,49 Mrd. (+45% mehr Rücklagenbildung) Kapitalrücklage Kinderlosen- zuschlag von 0,25% ~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05% ~ 0,55 Mrd. ca. - 0,11 Mrd. (-0,4% der gesamten Einnahmen) Leistungen Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2% ~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant - (19% Steigerung) 2,8 2,8 2,7 2,6 2,55 2,55 2,55 2,5 Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar. Seite 35

Anhang: Bundesverfassungsgerichtsurteil Bundesverfassungsgerichtsurteil 03.04.2001 – Grundsatz: Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Rdnr. 61 des Urteils: Wenn (...) ein soziales Leistungssystem ein Risiko abdecken soll, das vor allem die Altengeneration trifft, und seine Finanzierung so gestaltet ist, dass sie im Wesentlichen nur durch das Vorhandensein nachwachsender Generationen funktioniert, die jeweils im erwerbsfähigen Alter als Beitragszahler die mit den Versicherungsfällen der vorangegangenen Generationen entstehenden Kosten mittragen, dann ist für ein solches System nicht nur der Versicherungsbeitrag, sondern auch die Kindererziehungsleistung konstitutiv. Wird dieser generative Beitrag nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht, führt dies zu einer spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter im Pflegeversicherungssystem deren benachteiligende Wirkung auch innerhalb dieses Systems auszugleichen ist. Rdnr. 70: Das Grundgesetz verpflichtet [den Gesetzgeber] dazu, beitragspflichtige Versicherte mit einem oder mehreren Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge relativ zu entlasten. Rdnr. 71: Allerdings ist (der Gesetzgeber) von Verfassungs wegen verpflichtet, eine Lösung zu wählen, die Unterhaltsverpflichtete bereits ab dem ersten Kind relativ entlastet. Seite 36

Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes generieren. Er wird nicht angemessen berücksichtigt. Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand. Prof. Dr. Martin Werding, Studie der Bertelsmannstiftung 2014. S.47 Die Leistungen, die Eltern für die zukünftige Finanzierbarkeit des Systems erbringen, werden nicht angemessen berück-sichtigt. Vielmehr werden die Erträge dieser Leistungen zu großen Teilen sozialisiert und umverteilt. Selbst nach Abzug der staatlichen familien-politischen Unterstützung wird durch das Aufziehen eines Kindes ein Mehrbeitrag von über 100.000 Euro generiert. Unberücksichtigt bleibt in der Berechnung zum Beispiel noch die Tatsache, dass Kinder die Pflege ihrer Eltern mit wesentlich größerer Wahrscheinlichkeit mindestens teilweise selbst übernehmen. Die damit einhergehenden Ausgaben der Pflegeversicherung für ambulante Pflege und Pflegegeld fallen daher deutlich geringer aus als im Falle von kinderlosen pflegebedürftigen Personen, die häufiger eine stationäre Pflege benötigen. Seite 37

Belastung von Familien mit mehreren Kindern Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens bei 30.000 € (2014) Vergleich, wenn bei gleichem Einkommen mehrere Personen ernährt werden müssen. Familien ab 2 Kindern sind bei einem Facharbeiterlohn unterhalb des Existenzminimums. Ursache: Bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Kinderzahl nicht berücksichtigt. Quelle: Deutscher Familienverband, 2014 Seite 38

Zwar steigt das Nettoeinkommen mit steigender Kinderzahl an,.... „Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto? Zwar steigt das Nettoeinkommen mit steigender Kinderzahl an,.... Seite 39

... aber es müssen auch mehr Personen ernährt werden! „Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto? ... aber es müssen auch mehr Personen ernährt werden! Seite 40

Mehr als das Existenzminimum haben nur Familien mit bis zu einem Kind! „Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 € brutto? Mehr als das Existenzminimum haben nur Familien mit bis zu einem Kind! Seite 41

„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto? Grund: Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen Kinderzahl bisher nicht Seite 42

Auch bei höherem Einkommen steigt zwar das Netto mit der Kinderzahl. „Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto? Auch bei höherem Einkommen steigt zwar das Netto mit der Kinderzahl. Seite 43

„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto? Aber auch hier zeigt sich die starke Belastung von Familien mit Kindern. Seite 44

Deren frei verfügbare Einkommen deutlich geringer ist. „Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto? Deren frei verfügbare Einkommen deutlich geringer ist. Seite 45

„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto? Eine pro Kopf-Betrachtung zeigt: für Mehrkind-Familien zählt jeder Euro. Seite 46

Belastung von Familien mit mehreren Kindern Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens bei 60.000 € (2014) Wieviel verbleibt vom Nettoeinkommen nach Abzug des steuerlichen Existenzminiums? Auch bei höherem Einkommen bleibt bei mehren Kindern nichts mehr übrig! Seite 47