Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.

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 Präsentation transkript:

Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006

2 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - § 6 SGB V StichtagTag der ersten Lesung = InhaltAN werden erst versicherungsfrei, wenn die JAEG in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. Die V-pflicht endet mit Ablauf des 3. KJ in dem die JAEG überschritten wird. BetroffeneArbeitnehmer incl. Berufseinsteiger und AG-Wechsler BewertungAuch wenn es sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (vermutlich Februar 2007) wieder um eine Rückwirkung handelt, ist der Stichtag ( ) mit höchster Wahrscheinlichkeit bindend. Mit dem jetzt vorliegenden konkreten Gesetzesentwurf, der Verabschiedung im Kabinett und 1. Lesung sind Einzelheiten des Gesetzes als politisch verabschiedet bekannt. Die Verletzung eines begründeten Vertrauens und damit ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip können damit wohl nicht mehr angenommen werden.

3 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - § 6 SGB V Bestandsschutz- klausel Die Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die bereits vor dem Tag der ersten Lesung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen substitutiv versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten und beim Wechsel aus der GKV noch nicht in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAEG überschritten hat, aus Gründen des Bestandsschutzes weiterhin versicherungsfrei bleiben. BewertungDas bisherige Geschäft ist gesichert! Ab dem Stichtag ist ein Wechsel in die PKV für Personen, die unter die neue Regelung fallen, nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr möglich.

4 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - wer ist betroffen StatusRegelung lt. Kabinettsvorlage AN, die bereits 3 Jahre versicherungsfrei sind Nicht von 3-Jahres-Regelung betroffen. AN bleibt versicherungsfrei. Beispiel: Kunde ist seit versicherungsfrei in der GKV und liegt mit seinem Verdienst weiterhin über der JAEG. => Wechsel in die PKV nach wie vor möglich!

5 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - wer ist betroffen StatusRegelung lt. Kabinettsvorlage AN, die noch keine 3 Jahre versicherungsfrei sind. Wechselmöglichkeit bis Stichtag, ansonsten wird AN wieder pflichtversichert und erst nach insgesamt 3 Jahren versicherungsfrei. Beispiel: Kunde ist nach bisheriger Regelung seit versicherungsfrei in der GKV. => ab dem gilt die 3 Jahres-Regel. Der Kunde wird zum versicherungsfrei, sofern er weiterhin jährlich mit seinem Gehalt über der JAEG liegt. Sein Status in der GKV ändert sich mit der neuen Regelung auf versicherungspflichtig.

6 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - wer ist betroffen StatusRegelung lt. Kabinettsvorlage AN, deren Gehalt im Laufe des Jahres 2006 JAEG überschreitet. Früheste Wechselmöglichkeit nach 3 Jahren, also zum Beispiel: Kunde liegt seit September 2006 mit seinem Gehalt über der JAEG. Nach altem Recht wäre er zum versicherungsfrei geworden. => ab dem gilt die 3 Jahres-Regel. Der Kunde wird erst nach 3 Jahren versicherungsfrei zählt bereits als 1. Jahr. Er wird zum versicherungsfrei sofern er in jedem der 3 Jahre und auch weiterhin mit seinem Gehalt über der JAEG liegt.

7 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist - Zusammenfassung Verdienst über der JAEG** seitFrühestmöglicher Wechsel in die PKV oder im Laufe des Jahres oder im Laufe des Jahres oder im Laufe des Jahres oder im Laufe des Jahres Arbeitnehmer*, Berufseinsteiger und Arbeitgeberwechsler sind ab 27.Oktober 2006 von folgender Regelung betroffen: * Selbständige und Beihilfeberechtigte sind nicht von der Regelung betroffen **geringfügige Änderung der JAEG in 2007 von Euro auf Euro

8 Mai 14 © DBV-Winterthur Versicherungen 3-Jahres-Frist Eckpunkte der Gesundheits- reform Anhörungen Bundesrat Kabinettsbeschluss Stichtag lt. Eckpunkte- Papier bzw. Vorlagen Stichtag! 3 Jahres-Frist gilt im Angestelltengeschäft Gesetz tritt in Kraft Jan./ Febr Dez. Anhörungen Bundestag 1. Lesung Bundestag