Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

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 Präsentation transkript:

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung

Rückblick in die jüngste Vergangenheit 1. Januar 2011: Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 der UVT Unternehmensgröße Regelbetreuung Alternative Betreuung  10 Grundbetreuung, Anlassbetreuung s. Anlage 1 entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 (UVTs ö.H.: ab 1.1.2013) 11 ....  50 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 > 50 nein

Warum die neue Vorschrift? Konsequente Orientierung auf den betrieblichen Bedarf: - Jeder Betrieb ist anders: Jede Betreuung ist anders Leistungsorientierter Ansatz statt zeitlicher Ansatz: - Erst Leistungen ermitteln, dann den erforderlichen Aufwand Gesamtbetreuung als Gefügeleistung von Sifa und BA: - Zusammenarbeit in allen Aufgabenfelder Erster Meilenstein - Vereinbarung zwischen Unternehmer, Personalvertretung, Sifa und BA 4 4

Was hat die Sifa davon? durch die Festschreibung der Aufgaben in den Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung wird die Sifa gestärkt alle Arbeitsschutzakteure müssen sich mit einander austauschen und können sich dadurch besser vernetzen die individuelle Zeitplanung wird durch die Festlegung des betriebsspezifischen Teils erleichtert

Was hat der Unternehmer davon? Die Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung bieten eine erste Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Kostenminderung durch weniger Störungen des Betriebsablaufs die längere Gesunderhaltung auch älterer Arbeitnehmer wird durch die betriebsspezifische Betreuung gestärkt Das Betriebsklima kann durch qualitativ gute Betreuung/Gesundheitsförderung verbessert werden

Grund- betreuung Gesamt- betreuung Die Bausteine der neuen Regelbetreuung >10 Ermittlung des Umfangs Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungs- katalog Betriebs- spezifische Betreuung Gesamt- betreuung Zeitvorgabe für Betrieb; Basis: WZ-Kode und Gefährdungs-gruppe Grund- betreuung

Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart (WZ-Kode) einer Betreuungsgruppe zugeordnet Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) 2,5 1,5 0,5 Die Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch den jeweiligen Betrieb sind erforderlich. „Schutzklausel“: Nicht weniger als 20 % aber mind. 0,2 Std.

Auszug BG Verkehr relevante Wirtschaftszweige gem. WZ 2008 Kode

Betriebsspezifische Betreuung (Regelbetreuung > 10) Vier Aufgabenkomplexe mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern (gemäß Anlage 2, Ziff.3 bzw. Anhang 4) Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom/im Unternehmen ermittelt („Relevanzkriterien“). Der Umfang der Betreuungsleistung ist zu beschreiben und der Personalaufwand (Sifa, BA) ist festzulegen.

Beispiel betriebsspezifische Betreuung

Abgrenzung Grundbetreuung: Dienstleistung/Unterstützung, die insbesondere die Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 3, 4, 5) fokussiert (Anlage 2, Ziff.2). Betriebsspezifische Betreuung: Einbeziehung/Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Situationen und Veränderungen, neuer Erkenntnisse und …. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Anlage 2, Ziff.3). Die ermittelten Aufgaben zwischen Betriebsärzte und Sifas aufzuteilen Die ermittelten und aufgeteilten Aufgaben schriftlich mit BA und Sifa zu vereinbaren und zu übertragen Sich bei der Festlegung der Aufgaben von Sifa und BA beraten zu lassen Aufgaben der BÄ und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zu ermitteln Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bzw. Personalrates zu beachten Dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten BA und Sifas ihre Aufgaben erfüllen. D. h. er muss sich unter anderem davon in geeigneter Weise überzeugen, dass Sifa und BA die vereinbarten Aufgaben auch erfüllen Der Arbeitgeber muss Sifa und BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen

Aufgaben im Unternehmen Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Die ermittelten Aufgaben zwischen Betriebsärzte und Sifas aufzuteilen Die ermittelten und aufgeteilten Aufgaben schriftlich mit BA und Sifa zu vereinbaren und zu übertragen Sich bei der Festlegung der Aufgaben von Sifa und BA beraten zu lassen Aufgaben der BÄ und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zu ermitteln Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bzw. Personalrates zu beachten Dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten BA und Sifas ihre Aufgaben erfüllen. D. h. er muss sich unter anderem davon in geeigneter Weise überzeugen, dass Sifa und BA die vereinbarten Aufgaben auch erfüllen Der Arbeitgeber muss Sifa und BA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Personalvertretung wirkt mit (Mitbestimmung) Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte Konsens finden beraten kooperieren schriftlich vereinbaren und übertragen arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Geschäftsbereich Prävention, Dr. A. Patorra 14

Ist mit steigenden Kosten zu rechnen? Egal ob rauf oder runter – eine pauschale Vorhersage zur Kostenentwicklung ist nicht möglich. Denn die ist davon abhängig, ob die Qualität (!) der Betreuung bereits heute im Vordergrund steht und ob die bisherigen Einsatzzeiten in Zukunft noch passen.