Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts.

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Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter Amtsvorstehertagung 2010 Drathenhof, Räucherkate, Molfsee 07. Mai 2010

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2 Agenda Überblick über den Entscheidungsinhalt Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Dr. Sönke E. Schulz

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 3 Überblick über den Entscheidungsinhalt Dr. Sönke E. Schulz Rn Begriff der Gemeindeverbände: Rn. 43: Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Vermittlung unmittelbarer demokratischer Legitimation dort, wo im Land grundlegende substanzielle Entscheidungen getroffen werden Maßgeblichkeit ausschließlich der Aufgaben nach § 5 Abs. 1 und 4 AO Rn. 51: Nicht stillschweigend übertragene oder Übertragungen lediglich durch eine amtsangehörige Gemeinde 53 Erstreckung der verfassungsrechtlichen Überprüfung auch auf § 5 Abs. 1 AO (untrennbarer Zusammenhang) Entwicklung der Institution Amt, nicht einzelner Ämter maßgeblich Rn. 54: ausreichend, wenn ein Amt das unzulässige Maß erreicht Hinweis auf zukünftige Regelung: Kein Anknüpfen am konkreten Amt Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers, wenn er einen von ihm nicht mehr steuerbaren Prozess in Gang setzt Rn. 63: bei offenen Zuweisungen müssen bereits mit Eröffnung der Aufgabenzuweisung Vorkehrungen getroffen werden Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 4 Überblick über den Entscheidungsinhalt Dr. Sönke E. Schulz Grenzen des Gesetzgebers in § 5 Abs. 1 AO Rn : keine Grenze durch (verfassungskonforme) Auslegung Rn. 76: arg. keine präzise Grenzziehung möglich (Hinweis auf zukünftige Regelung: vielmehr bedürfte es einer konkreten und greifbaren Grenze, etwa dergestalt, dass aus einem Katalog festgelegter Selbstverwaltungsaufgaben nur eine bestimmte Zahl übertragen werden darf Rn : keine Grenze aus anderen Gesetzen, vor allem nicht aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Rn. 81: arg.: keine trennscharfe Abgrenzung des Kernbereichs Zeitpunkt der Nachbesserungspflicht Rn. 82: schon, sobald eine solche Inanspruchnahme der Übertragungsmöglichkeit festzustellen ist, dass eine Entwicklung der Ämter zu Gemeindeverbänden nicht mehr auszuschließen ist Bewertung der tatsächlichen Situation Hinweis für zukünftige Regelung: Qualitative und quantitative Kriterien Amtsausschuss keine gewählte Volksvertretung Rn. 100: das zentrale Beschlussorgan muss unmittelbar demokratisch legitimiert sein Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 5 Überblick über den Entscheidungsinhalt Dr. Sönke E. Schulz 104Keine verfassungskonforme Auslegung des § 9 AO 105Keine verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 AO (s.o.) 116 Grenzen für Aufgabenübertragungen: Katalog an SV-Aufgaben (keine abstrakte Kernbereichssperre) Abstufung nach Entscheidungsverantwortung Allein quantitativ nicht ausreichend 117Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den § 5 Abs. 2 AO 118Volkswahl aus Amtsebene: selbständige Wahl Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 6 Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Dr. Sönke E. Schulz Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren Gesetzliche Rückübertragung aller Aufgaben Wahl des Amtsausschusses durch das Amtsvolk Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 7 Vorschläge zur Weiterentwicklung der AO Dr. Sönke E. Schulz Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das Gemeindevolk – Modelle der Wahlkopplung Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 8 Streichung des Begriffs Gemeindeverband und explizite Nennung der Kreise aber: Gleichlauf von Art. 2 Abs. 2 LV und allgemein demokratischen Grundsätzen rechtspolitisch bedenklich Demokratiedefizit bliebe bestehen Änderung des Art. 2 Abs. 2 LV Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 9 Zuweisung des jetzigen Aufgabenbestandes an die Ämter als Amtsaufgaben und nicht mehr als Gemeindeaufgaben zwar Legitimation durch das Parlament Aufgabenbestand des Amtes bliebe aber unverändert auch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie fraglich Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 10 Ggf. Kopplung mit Grenzen für die erneute Übertragung von den Gemeinden auf die Ämter (s.u.) unlösbare praktische Schwierigkeiten Existenzberechtigung der Ämter fraglich aufwändiger Prozess der Aufgabenübertragung auf das Amt nach qualitativen und quantitativen Kriterien (s.u.) wäre die Folge Gesetzliche Rückübertragung aller Aufgaben Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 11 Entsprechend der niedersächsischen Samtgemeinde (vgl. § 75 Abs. 2 NGO) bei Beibehaltung der dienenden Funktion des Amtes und dem Umstand, dass auch die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben originäre Aufgaben der Gemeinde bleiben, erscheint eine Amtswahl nicht sachgerecht Koppelung von Gemeindevertretungsmandat und Mitgliedschaft im Amtsausschuss sollte beibehalten werden Keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Amtswahl angesichts fehlender eigener Aufgaben Wahl des Amtsausschusses durch das Amtsvolk Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 12 Verschiedene Varianten der Ausgestaltung des Wahlsystems denkbar, um die Kopplung aufrecht zu erhalten Vorgabe des Art. 2 Abs. 2 LV nach einer gewählten Vertretung wird erfüllt Kopplung sachgerecht, da auch die übertragenen Aufgaben Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden bleiben vermeidet, anders als die Wahl durch das Amtsvolk, die systemwidrige Konstruktion, dass die Willensbildung in der Gemeindevertretung ohne diejenigen Personen stattfindet, die die Interessen der Gemeinde gegenüber und (als Mitglieder des Amtsausschusses) im Amt vertreten sollen Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das Gemeindevolk – Modelle der Wahlkopplung Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 13 bereits 2002 vorgeschlagen lediglich die Legitimation des (ehrenamtlichen) Bürgermeisters als geborenes Mitglied des Amtsausschusses wird erhöht Direktwahl der Bürgermeister ist eine Variante des Modells der Wahl der Amtsausschussmitglieder durch das Gemeindevolk (s.o.) Einführung einer Direktwahl ist nur unter zusätzlichem Rechtfertigungsaufwand in das System von unmittelbaren und mittelbaren Wahlen im Kommunalverfassungsrecht einzufügen, da auf der Kreisebene eine solche kürzlich abgeschafft wurde Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 14 kann ergänzend zu einer wahlrechtlichen Lösung hinzutreten; verschiedene Optionen denkbar Entscheidung über Aufgabenübertragung zwingend durch die Gemeindevertretung Gesetzliche Folge von Übertragungsverstößen normieren ausdrückliche Festschreibung des verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilungsprinzips verbesserte Ausstattung der Gemeindevertretung Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 15 Rückführung des (faktisch wahrgenommen) Aufgabenbestandes auf ein zulässiges Maß Schwierigkeiten, das gerade noch zulässige Maß übertragener Aufgaben festzulegen Quantitative Grenzen: verfassungsrechtliche Forderung, dass den amtsangehörigen Gemeinden die ganz überwiegende Mehrzahl von Selbstverwaltungsaufgaben verbleiben muss Qualitative Grenzen: Katalog vorbehaltener Aufgaben; Verbot der Übertragung von Aufgaben des Kernbereichs; rechtfertigender Grund Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 16 Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Änderung des Art. 2 Abs. 2 S. 2 LV Aufgabenbestand der Ämter durch Gesetz legitimieren Gesetzliche Rückübertragung aller Aufgaben Wahl des Amtsausschusses durch das Amtsvolk Keine Aussage! Ggf. erforderlich (Rn. 117) Grds. denkbare Variante (Rn. 118); Differenzierung in 2 Arten von Ämtern möglich (Rn. 107) Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 17 Aussagen des LVerfG zur Weiterentwicklung Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses durch das Gemeindevolk – Modelle der Wahlkopplung Direktwahl (auch) der ehrenamtlichen Bürgermeister Verstärkung der Legitimation bei Aufgabenübertragung und -vollzug / Normierung von Grenzen der Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Keine Aussage; aber wohl nicht ausreichend! Keine zulässige Variante (Rn. 118)! Keine Aussage! Grds. denkbare Variante (Rn. 116); keine abstrakte Kernbereichssperre, Differenzierung nach Qualität und Quantität Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 18 Ausblick: Fortentwicklung der Ämter Stärkung des demokratisch legitimierten Amtes gesetzgeberische Zuweisung von Aufgaben mit übergemeindlichem Charakter Aufgabenübertragung durch die Kreise Kompetenz-Kompetenz der Ämter Dr. Sönke E. Schulz Einführung in das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sönke E. Schulz

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 20 Schliesky/Ernst/Schulz Aufgabenbestand, Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der Ämter in Schleswig- Holstein, 2009 ISBN: Schliesky/Ernst/Schulz Aufgabenbestand, Legitimationsbedarf und Entwicklungspotential der Ämter in Schleswig-Holstein Die Gemeinde SH 2009, 206 ff. Schliesky/Ernst/Schulz Die fehlende demokratische Legitimation der Amtsebene – Problemstellung und Lösungswege NordÖR 2010, 6 ff.