Steuersätze und Sozialversicherungen Präsentiert von Leon Krieg
Gliederung Einleitung Steuersätze Lohnsteuerklassen Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Lohnsteuerklassen Sozialversicherungszweige Beitragsberechnung Schlusswort Quellen
Einleitung Wie wird mein Nettogehalt berechnet ? Jeder Arbeitnehmer zahlt mit seinem Einkommen Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind individuell und hängen u.a. ab von: Bruttogehalt Lohnsteuerklasse Konfession Familiärer Situation Die Lohnsteuerkarte enthält alle notwendigen Informationen.
Steuersätze Lohnsteuer Alle Steuersätze werden mithilfe einer Lohnsteuertabelle berechnet. Grundlagen der Lohnsteuerhöhe: Bruttogehalt (inkl. Vermögenswirksamer Leistungen) Lohnsteuerklasse Für Kirchensteuer und Solidaritäts- zuschlag wird zusätzlich der Kinderfreibetrag beachtet.
Solidaritäts-zuschlag Steuersätze Kirchensteuer / Solidaritätszuschlag Nicht jeder muss diese Steuerabgaben tätigen: Betrifft Mitglieder einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft Kirchen-steuer (9%) bei monatliche Lohnsteuer: in LSt.-Klasse I, II, IV, V, VI über 81 € in LSt.-Klasse III über 162 € Solidaritäts-zuschlag (5,5%)
Lohnsteuerklassen I II III IV V VI Klasse Voraussetzung Ledig, geschieden oder verwitwet Verheiratet mit Ehepartner im Ausland oder dauerhaft getrennt lebend II Arbeitnehmer mit Kind auf die sonst Klasse I zutrifft III Verheiratete Arbeitnehmer die gemeinsam wohnen, wenn: nur ein Ehepartner arbeitet beide arbeiten und der geringer Verdienende Klasse V wählt IV Verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichen Arbeitseinkünften V Verheiratete Arbeitnehmer mit stark abweichenden Arbeitseinkünften VI Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern Wenn keine Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber vorgezeigt wurde
Sozialversicherungszweige Prozentsatz (Bruttogehalt) Beitragsbemessungsgrenze Allgemein: 1,50 % 5950,- € /mtl. Arbeitslosen-versicherung Allgemein: 8,20 % 4050,- € /mtl. Ermäßigt: 7,90 % Kranken-versicherung Mit Kindern: 1,025 % 4050,- € /mtl. Kinderlos: 1,275 % Pflege-versicherung Allgemein: 9,45 % 5950,- € /mtl. Renten-versicherung Bruttogehalt + Vermögenswirksame Leistungen. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zu Lasten der Arbeitnehmer von der genauen Halbierung um knapp ein Prozent abgewichen
Beitragsberechnung Excel-Link Bruttobezüge -Steuerabzüge -Sozialversicherungsabzüge =Nettobezüge Excel-Link
Schlusswort
Quellen http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland) http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/ index.html http://www.lohn-info.de/lohnsteuerklassen.html http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/ elektronische/index.html http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_(Deutschland) http://www.sozialversicherungsbeitraege.sozialversicherung-online24.de/ http://www.lohn-info.de/kirchensteuer.html http://www.lohn-info.de/solizuschlag.html http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/ https://www.nettolohn.de/lexikon/lohnberechnung.html http://www.kapitalwissen.de/bilder/lohnsteuerklasse.jpg