1. Fortentwicklung des aufgabenbezogenen Finanzausgleiches Aussage aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD vom 12.04.2011 für die Legislaturperiode 2011 – 2016 durch Prüfung in wie weit die unterschiedlichen kommunalen Belastungen sowie objektiv unterschied- liche Bedarfe bedingt durch Fläche und Bevölkerungsdichte in einem aufgabenbe- zogenen FAG berücksichtigt werden
derzeitiger Umsetzungsstand: 1. im Verwaltungshaushalt (Ausweis der Zuweisungen) Mio. €
2. im Vermögenshaushalt (Ausweis der Zuweisungen) Mio. € Die Aussage der Koalitionsvereinbarung macht die Kürzung des FAG´s nicht nachvollziehbar.
2. zur Historie: 1. Vorlage eines Referentenentwurfes vom 21.04.2009 Überarbeitung des FAG‘s auf Grundlage des Urteiles des Thüringer Verfassungsgerichtshofes Aussage aus der damaligen Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD vom 18.04.2006 Zielstellung: aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen (unabhängig von der Steuerkraft des Landes) 1. Vorlage eines Referentenentwurfes vom 21.04.2009 die finanzielle Benachteiligung der kreisfreien Städte wird durch die Berücksichtigung des Aufgabenbezuges abgemildert für die Stadt Halle bedeutet diese eine Mehreinnahme in Höhe von 21,7 Mio. EUR im Ergebnis: 2. Beschluss des neuen FAG‘s am 10.12.2009 vom Landtag Rücknahme der sachlich gerechtfertigten Systematik des Referentenentwurfes speziell: - willkürliche Verteilung der FAG-Masse zwischen den Gemeindeklassen, - Orientierung am Status Quo des Jahres 2009. Konsequenz: die FAG-Zuweisungen an die kreisfreien Städte liegen deutlich unter dem im selben Gesetz festgestellten aufgabenorientierten finanziellen Mindestbedarf. für die Stadt Halle bedeutet dieses gemäß vorsichtiger Modellrechnung einen Minderertrag in Höhe von 30 Mio. € !
zur Gegenwart: (Quelle des Zahlenmaterials Ministerium für Finanzen LSA Stand: 29.06.2011) Gebietskörperschafts-klasse 2010 2011 2012 2013 ermittelter Finanzbedarf Zuweisungen insgesamt Landkreise 557,2 526,5 563,4 533,4 496,0 490,7 501,0 513,3 kreisfreie Städte 466,6 386,2 475,6 392,9 364,1 364,5 372,3 385,8 kreisangehöriger Raum 358,5 480,5 363,6 487,9 493,4 444,7 501,2 475,4 Gesamt (angemessener Finanzbedarf) einschl. § 5 FAG 1.382,3 1.393,2 1.402,6 1.414,2 1.353,5 1.299,9 1.374,5 Der im Verwaltungshaushalt ermittelte Finanzbedarf für die kreisfreien Städte beträgt in 2011: 475,6 Mio. EUR 2012: 364,1 Mio. EUR Der angebliche Rückgang im ermittelten Finanzbedarf in Höhe von 111,5 Mio. EUR für die kreisfreien Städte ist höchst fragwürdig ! (Folgen für die Stadt Halle bereits auf den Seite 3 und 4 dargestellt !)
Wo liegen nach dem vorliegenden Zahlenmaterial die höchsten Bedarfs- reduzierungen ? Besondere Ergänzungszuweisungen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) § 7 Besondere Ergänzungszuweisungen SGB XII (Sozialhilfe) § 8 Besondere Ergänzungszuweisungen Hilfe zur Erziehung SGB VIII §§ 25-37 Da es sich bei den oben genannten Bereichen um Pflichtaufgaben handelt, sind Kürzungen in den o. g. Ausgabenbereichen nicht möglich ! Die Erhöhung der Einnahme für die Kommunen im Bereich der Grund-sicherung im Alter durch den Bund (für die Stadt Halle im Jahr 2012 in einer Höhe von 3,7 Mio. EUR) ist somit wirkungslos.
weitere in 2011 und Folgejahren nicht gedeckte Ausgaben Beschluss der Finanzministerkonferenz mit Zustimmung der ostdeutschen Finanzminister: Kürzung von Zuweisungen zum Ausgleich der Hartz IV-Sonderlasten ab 2011 für die ostdeutschen Länder: Kürzung auf 1.000.000.000 € 807.000.000 € X € Sachsen 151 Mio. € statt 187 Mio. € Sachsen- Anhalt … Bund Länder 16 Mio. EUR statt 21 Mio. EUR für die Stadt Halle Es fehlen damit 5 Mio. EUR an Einnahmen in 2011 und den Folgejahren !!!
? strukturelles Defizit in 2012 Was bedeutet dieses Zahlenmaterial für die Haushaltsplanung 2012 in der Stadt Halle ? - strukturelle Darstellung - Beschlussvorlage zur Orientierung für die Haushaltsplanung 2012 vom 01.06.2011 0,0 Mio. EUR nach Veröffentlichung des Zahlenmaterials vom Ministerium für Finanzen LSA vom 29.06.2011 - 21,7 Mio. EUR in das Orientierungspapier integrierte Mehreinnahme aufgrund des Aufgabenbezuges im FAG - 12,1 Mio. EUR Mindereinnahme aus FAG gegenüber dem Zuweisungsjahr 2011 - 5 Mio. EUR Mindereinnahme Zuweisungen zum Ausgleich der Hartz IV-Sonderlasten strukturelles Defizit in 2012 - 38,8 Mio. EUR
Dieser Zustand ist seitens der kreisfreien Städte, insbesondere der Stadt Halle völlig unakzeptabel: für die Stadt Halle und die anderen kreisfreien Städte brachte die Gebietsreform keine positiven Effekte finanzieller Art mit sich die drei kreisfreien Städte als Oberzentren im Lande Sachsen-Anhalt haben als Standorte hochwertiger spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen und politischen Bereich eine überregionale und zum Teil landesweite Bedeutung, deshalb wurde 2007 den Oberzentren eine Ausgleichs- zahlung gewährt und die Quote des Anteils der kreisfreien Städte wurde in 2009 auf 28 % erhöht. gemäß STALA-Statistik 2010 beträgt das Defizit (einschl. Altfehlbeträge) für die kreisfreien Städte im Land Sachsen-Anhalt ca. 337 Mio. EUR, wobei die Stadt Halle ein Defizit in Höhe von 265,1 Mio. € ausweist.
Die Istrechnung (reine Kassendaten), nach der der Finanzbedarf für die Gebiets- körperschaftsklassen durch das MI LSA ermittelt wird, beinhaltet nicht: Defizite aus Vorjahren Zuführung zum Vermögenshaushalt Verzinsung Anlagekapital Abschreibungen Rückstellungen Dieser Umstand ist vor allem im Hinblick auf das bereits getätigte oder noch einzu-führende doppische Rechnungswesen (NKHR) höchst bedenklich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit