JobCenter Region Hannover

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JobCenter Region Hannover

Ausgangslage der JobCenter Region Hannover In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Leistungen des SGB II angewiesen, hiervon sind ca. 54% Einpersonenhaushalte 46% Zwei- und Mehrpersonenhaushalte 61% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Landeshauptstadt Hannover 39% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Region Hannover

Im Bereich U25 der JobCenter Region Hannover sind von den rd. 5.600 Arbeitslosen und Arbeitsuchenden : rd. 78 % ohne Ausbildung rd. 18 % ohne Schulabschluss rd. 60% mit Migrationshintergrund oder Ausländerin/Ausländer rd. 10% mit Kindesbetreuung

Aktuelle Rahmenbedingungen für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Geschäftsanweisung der BA v. 14.07.09 – Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten Geschäftsanweisung der BA v. 21.06.10 – Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II Haushalt der BA für den Rechtskreis SGB II Haushalt der BA 2010 – 2014 für den Rechtskreis SGB II

GA der BA: Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II keine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des HSA Begrenzung der Qualifizierungsanteile auf 8 Wochen Begrenzung der Praktika auf 4 Wochen Fachliche Hinweise für zusätzliche sowie im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten sowie zur erwerbs-wirtschaftlichen Ausrichtung Verfahrenshinweise (Antrag, Bewilligung, Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II) AGH-Entgelt zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Problemen auf regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkten, Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt

AGH-MAE für Jugendliche gesetzlicher Auftrag nach § 3 Abs. 2 SGB II, unverzügliche Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Arbeitsgelegenheit nachrangig zu Ausbildung, EQ, BvB, Maßnahmen § 46 SGB III keine AGH für schulpflichtige Jugendliche AGH als Bestandteil einer Eingliederungsstrategie Qualitative Maßnahmeanforderungen - Qualifizierungsmodule - Zuweisungsdauer - sozialpädagogische Betreuung

Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II: Jugendwerkstatt-Maßnahme Für junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonderem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf sowie längerfristiger Eingliederungsperspektive, die im Fallmanagement betreut werden, Persönliche Stabilisierung und Bewältigung individueller Problemlagen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen 12 Monate bei einer Jugendwerkstatt Fallkonferenzen zwischen Jugendlichen, Träger und FM Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche, ALGII plus 1€/h (ca. 135€), plus Fahrtkosten

Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II Basis der Vereinbarung: Leistungserbringung durch Dritte (z.B. geeigneter Dach- oder Sozialverband), Orientierung an den fachlichen Hinweisen (GA der BA) ARGE vermittelt erwerbsfähige Hilfebedürftige an den Träger Zuweisung auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung und Bewilligung Kostenübernahmeerklärung an den Träger vor Beginn der Maßnahme Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs.2 SGB II

SAQ (Stabilisieren-Aktivieren-Qualifizieren) für 4 Monate mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Teilnahme an einer BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach dem SGB III) Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen, Verbesserung berufsbezogener Schulkenntnisse und fachpraktische Qualifizierung Berufsorientierung durch Arbeiten in verschiedenen Gewerken oder durch Praktika in Betrieben Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten, auch TZ ist möglich

Job 4 Job (AGH - Entgeltvariante) für 8 Monate für marktbenachteiligte junge Menschen, die aufgrund ihrer Qualifikation keine Berufsvorbereitung benötigen, aber nicht direkt in eine Ausbildung oder Beschäftigung einmünden können (1. und 2. Schwelle) bzw. die eine berufsvorbereitende Maßnahmen absolviert haben, ohne Möglichkeit zum Übergang in eine Ausbildung in der Regel 6 Monate Beschäftigung ergänzt um 2 Monate berufliche Qualifizierung/Qualifizierungsbausteine Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung 35h/Woche; 670 €/Monat Bruttogehalt (ca. 550 € netto), Anrechnung wie sonstiges Einkommen mit Freibetrag, auch TZ

GA der BA: Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II Maßnahmemanagement bei Anwendung der Förder-leistungen durch - Maßnahmeplanung - Jährliche Prüfung und Weiterentwicklung der Produkte - Qualitätssicherung und Maßnahmebetreuung BA-Wirkungsanalyse – Zentrales Controlling ab 01.07.10 Einführung eines Förder-Checks Verbesserung des Absolventenmanagements Ziel: Steigerung der Integrationsquote um 5-Prozent-Punkte

Weitere Maßnahmeangebote nach dem SGB III Niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen (U25) mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf, Dauer 3 - 15 Monate, Betreuungsschlüssel 1 : 12, Erwerb der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch soziale Stabilisierung, Tagesstrukturierung, Lebens- und Berufszielplanung, berufliche Qualifizierung und Coaching, 3 Monate Nachbetreuung bei beruflicher Eingliederung Arbeitsgelegenheit, AZ flexibel bis 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten Integrations-Punkt Achtung: 39 h/Wo , keine MAE!!

BvB (berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme der Agentur für Arbeit) Zuweisung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit für noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen modular ausgerichtete berufsvorbereitende und berufsorientierende Maßnahme mit dem Ziel der Vermittlung in Ausbildung und/oder zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Förderkonzept BB/SGB III) Teilnahme in der Regel 10 Monate, bis Beginn des Ausbildungsjahres BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), kein Alg II,

BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) BaE i.d.R für junge Menschen ohne oder mit schwachem Schulabschluss oder sozial Benachteiligte (z.B. mit Migrationshintergrund, „Altbewerber“, Alleinerziehende, ehemals Straffällige) Jugendliche sollen im Vorfeld mindestens 6 Monate an einer berufsorientierenden Maßnahme (z.B. BvB, Jugendwerkstatt-Maßnahme) teilgenommen haben Ausbildungsreife muss grundsätzlich vorhanden sein BaE wird integrativ oder kooperativ durchgeführt

Ganzil, Vermittlung 1. und 2. Schwelle, Ausbildungscoach Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf Angebot für Jugendliche der 1. und 2. Schwelle zur Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung Berufsfindung- u. orientierung, Bewerbungs- und Kommunikationstraining, Gruppen- und Einzelcoaching, Zusammenführung von Unternehmen und Bewerber, Betreuung auch während eines betrieblichen Praktikums, Nutzung des Bewerberbüros Teilnahmezeitraum in der Regel 6 Monate Coaching bei Aufnahme der Ausbildung, bis 3 Monate

PACE (Pro Aktiv Center) Landesprogramm, anteilige Förderung nach § 16 f SGB II Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen mit besonderem sozialpädagogischem Beratungsbedarf Möglichst frühzeitige Betreuung der Jugendlichen in den Abschlussklassen berufsbildenden Schulen Niedrigschwelliges Beratungsangebot für junge Menschen, die nicht (mehr) zur Schule gehen Beratungsangebot für junge Mütter Unterstützung von jungen Arbeitslosen, die eine Sanktion erhalten haben Anzahl der Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II: 350

Maßnahmeeintritte 2010

BA-Haushalt 2011 - 2014 für den Bereich SGB II Entwicklung des Verwaltungs- und Eingliederungsbudget im Bereich SGB II: Weitere geplante Einsparungen durch Effizienzerhöhung und Neugestaltung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente 2010 11,0 Mrd.€ 2011 9,5 Mrd. € ./. 1,5 Mrd. € 2012 8,5 Mrd. € ./. 1,0 Mrd. € 2013 8,0 Mrd. € ./. 0,5 Mrd. € 2014 ./. 3,0 Mrd. €

wenn im BA-Haushalt der Eingliederungstitel für den Bereich des SGB II in den nächsten Jahren weiter reduziert wird, wenn der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes weiter eingeschränkt wird und wenn das Instrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2012 überarbeitet wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dietmar Langer Bereichsleiter U 25