Grundlagen Bilanzbuchhaltung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
KERNFRAGEN 1. Wie hängen Bilanz, GuV1) und Kapitalflussrechnung zusammen? 2. Was ist eine Bilanz? 3. Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung? 4. Was zeigt.
Advertisements

Organisation der Buchführung Erfassung der Geschäftsfälle auf mehrere Konten - Warum? Notwendige Konten für Erfüllung steuerl. Pflichten? - Aufwand- u.
2. Inventur,Inventar,Bilanz,GuV
Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar
Informationswirtschaft Kaufmännische Buchführung und Bilanz 15. Mai 2004 Krankenhaus BWL Studiengang Betriebswirt im Gesundheitswesen bfw-Saarbrücken Dipl.Verw.-Wirt.
Electronic-Learning Medieneinheit
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Abb. 1 Gliederung des Rechnungswesens© 2013 Graf und Speck
Vorlesung.
BUCHFÜHRUNGSPFLICHT D O P P E L T E B U C H H A L T U N G
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlage/Buchhaltungsgrundlagen
Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc.
Rechtsform Eingetragener Kaufmann
DIE BILANZ Vermögen (Aktiva) BILANZ Kapital (Passiva) Anlagevermögen
Grundlagen des externen Rechnungswesens
Vieles bleibt offen! Öffentlicher AUFTRAG, ZIELE
Kaufmännische Buchführung
1. Grundlagen des Betrieblichen Rechnungswesens
Die doppelte Buchführung
© Autorenteam Buchtele/Wallisch
Rechnungswesen: Finanzbuchhaltung
21.September 2010 Fit für das Ehrenamt – Kompetenzen erweitern, Erfahrungen austauschen 1 Rechnungswesen im Verein Von der Last zur Lust ? 
©2012 Mag. Alexander Pointecker
Abschlussarbeiten und Bilanzierung
Der Jahresabschluss.
Grundlagen Buchführung und Bilanzierung
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.007: Lageberichterstattung nach § 289 Abs. 1 und 3 HGB bzw. § 315 Abs.
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Arbeitsablauf Abschluss von Einzel-unternehmen Arbeitsablauf
Kennzeichen der doppelten Buchführung (1)
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
EIGENBETRIEB ABWASSERANLAGEN DER STADT GREVENBROICH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Sitzung des Betriebsausschusses am 27. April 2016.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck.
Bilanz Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1000
Buchungen auf Bestandskonten Einführung
Quelle: Professor Dr. Wolfgang Hufnagel
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: HGB
Neue Rechnungslegung ab 2015 in der Schweiz
Pflichtübung aus Unternehmensrecht 6
Privatkonto (Unterkonto des Eigenkapitals)
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Der Jahresabschluss Seminar für Auszubildende und Berufsanfänger
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Buchungsregeln Aufgabe der Buchführung ist es, alle durch die Tätigkeit eines Unternehmens bedingten und dadurch verursachten Geschäfts-vorfälle auf der.
Gesamtabschluss 2011 Stadt Schmallenberg 23. Mai 2013.
Quelle: Professor Dr. Wolfgang Hufnagel
Das ordnungsgemäße Kassenbuch
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
©2012 Mag. Alexander Pointecker
Bilanz, Bestandskonten, Buchungsregeln
Bilanzierung in der Steuerbilanz Diplomökonom Heinz Möller
Segmentberichterstattung
Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Besonderheiten der Unternehmensformen.
Bilanzierung und Bewertung des Fremdkapitals
Gewinn- und Verlustrechnung
Grundlagen Bilanzbuchhaltung
Durchführung Kassenprüfung
nach der Ausweisung in der Bilanz
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach, nicht aber nach ihrer Höhe und Fälligkeit feststehen. Beispiel: Kosten für ein schwebendes.
Datenschutz-grundverordnung
Schulungstitel Präsentation
Mehr-Weniger-Rechnung
Mehr-Weniger-Rechnung
Durchführung Kassenprüfung
Konzernrechnungslegung
Informationsveranstaltung am in Stuttgart
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Eröffnungsbilanz, Eröffnung der Bestandskonten
Buchführung und Jahresabschluss
 Präsentation transkript:

Grundlagen Bilanzbuchhaltung 30.09.2017 Grundlagen Bilanzbuchhaltung (nach deutschem Recht)

Buchführungspflicht nach Handelsrecht 30.09.2017 Buchführungspflicht nach Handelsrecht "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte ... nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-führung ersichtlich zu machen." (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) Einzelkaufleute mit nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüber-schuss brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Vorteile der Präsentation für die Teilnehmer: Erwachsene Schulungsteilnehmer interessieren sich stärker für ein Thema, wenn sie die Gründe für die Wichtigkeit des Schulung kennen. Erfahrung des Redners auf einem Gebiet: Nennen Sie kurz Ihre Erfahrungen und Leistungen in diesem Bereich bzw. weshalb die Teilnehmer Ihnen zuhören sollten.

Buchführungspflicht derivative Buchführungspflicht (§ 140 AO): 30.09.2017 Buchführungspflicht derivative Buchführungspflicht (§ 140 AO): "Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher ... zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen ... auch für die Besteuerung zu erfüllen.„ originäre Buchführungspflicht (§ 141 AO): Bei Überschreiten mindestens einer der folgenden Größen sind Land- und Forstwirte, gewerbliche Unternehmer (keine Freiberufler) buchführungspflichtig : Jahresumsatz Wirtschaftswert Jahresgewinn 600.000 € 25.000 € 60.000 €

Aufgaben der Finanzbuchführung 30.09.2017 Aufgaben der Finanzbuchführung chronologische und systematische Erfassung und Ordnung der Geschäftsvorfälle einer Abrechnungsperiode Vermittlung eines Überblicks über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB) Beispielziele Sie haben folgende Möglichkeiten: Speichern von Dateien auf dem Team-Webserver Verschieben von Dateien in verschiedene Verzeichnisse auf dem Team-Webserver Freigeben von Dateien auf dem Team-Webserver

Buchführungsorganisation 30.09.2017 Buchführungsorganisation Grundbuch (Journal) chronologische Erfassung der Geschäftsvorfälle Hauptbuch systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle auf Bestandskonten (Vermögen und Kapital) und Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag) Nebenbuchführungen differenzierte Erfassung der Geschäftsvorfälle auf personen- oder gegenstandsbezogenen Konten Beispielziele Sie haben folgende Möglichkeiten: Speichern von Dateien auf dem Team-Webserver Verschieben von Dateien in verschiedene Verzeichnisse auf dem Team-Webserver Freigeben von Dateien auf dem Team-Webserver

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung formelle Grundsätze Grundsatz der Klarheit Anwendung eines in sich geschlossenen Buchführungs-Systems, eines Kontenplans, eines vollständigen Symbolverzeichnisses der doppelten Buchführung bei Kaufleuten; § 239 (1), (2), (4) HGB Herstellung von Verbindungen zwischen den von den Buchungen betroffenen Unterlagen (Konto, Gegen-konto, Beleg), Angabe des Buchungsdatums; § 238 (1) S. 3 HGB

GoB Grundsatz der Sicherheit: § 239 (3) HGB Gewährleistung der Unverfälschbarkeit der Buchungen Änderungen ausschließlich durch Storno-Buchungen Grundsatz der zeitgerechten und geordneten Verbuchung: § 239 (2) Geschäftsvorfälle sind unverzüglich und entsprechend der zeitlichen Reihenfolge zu erfassen. Vielfältige Ordnungskriterien sind möglich. Ein sachverständiger Dritter muss in der Lage sein, innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens zu gewinnen. § 238 (1), § 264 (2) HGB

Grundstruktur der Handelsbilanz Die Bilanz ist grundsätzlich in Kontoform aufzustellen. Die Mindestgliederung der Bilanz von kleinen Kapitalgesellschaften umfasst die Buchstaben und römischen Zahlen des § 266 (2) u. (3) HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben die in § 266 (2) u. (3) HGB aufgeführten Erweiterungen vorzunehmen. Nicht unter das Publizitätsgesetz fallende Einzelkaufleute und Personengesellschaften haben "das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern“ (§ 247 Abs. 1 HGB).

Aussagen der Handelsbilanz Die Handelsbilanz ist ein Informationsinstrument eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital als zwei sich entsprechende Erscheinungen wirtschaftlichen Engagements die Bilanz ist deshalb stets ausgeglichen eine Stichtagsaufstellung eine Geldrechnung über die in Posten zusammengefassten einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden aus der Buchführung abgeleitet

Aussagen der Handelsbilanz Die Handelsbilanz vermittelt Informationen über die Vermögenslage: Höhe, Zusammensetzung und Veränderung von Vermögen (Gesamtheit der dem Unternehmen zuzurechnenden Gegenstände) und Kapital: Ansprüche an das Unternehmen die Finanzlage (bilanziell): Struktur der in der Bilanz gegenübergestellten Zahlungsverpflichtungen und des Potentials an Zahlungsmitteln die Ertragslage (vgl. konkret GuV): Höhe, teils auch Verwendung des Ergebnisses, Entstehung des Ergebnisses

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Im Gesetz wird durchgehend die Bezeichnung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" verwendet, z. B. § 243 (1) HGB. System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung: – Eine einheitliche Ordnung existiert nicht; – denkbar erscheint eine Ordnung in: Rahmengrundsätze Bilanzwahrheit Bilanzklarheit Vollständigkeit Vorsicht Grundsätze der Periodenabgrenzung Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Prinzip der Zuordnung perioden-übergreifender und Leistungsneu-traler Ausgaben und Einnahmen Grundsätze der Bilanzverknüpfung Bilanzidentität Bilanzkontinuität

Rahmengrundsätze Grundsatz der Bilanzwahrheit § 239 (2), § 264 (2) sachbezogen: Grundsatz der Richtigkeit: Die durch die Bilanz dargestellten Gegebenheiten sind durch reale Sachverhalte begründet. personenbezogen: Grundsatz der Willkürfreiheit: Entscheidungen über Bilanzierungs- und Bewertungsspielräume werden vom Bilanzersteller aus realitätsnahen und von ihm für zutreffend gehaltenen Hypothesen abgeleitet.

Rahmengrundsätze Grundsatz der Bilanzklarheit eindeutige Bezeichnung und sachgerechte Gliederung der Posten des Jahresabschlusses, § 243 (2) keine Saldierung von Aktiv- und Passivposten, § 246 (2) Einem hinreichend qualifizierten Bilanzleser soll es möglich sein, sich einen Einblick in die Lage des Unternehmens zu verschaffen. § 238 (1) Grundsatz der Vollständigkeit, § 239 (2), § 246 (1) Erfassung sämtlicher Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträge

Rahmengrundsätze Grundsatz der Vorsicht, § 252 (1) Nr. 4 Im Fall von Spielräumen bei der Bilanzerstellung sollen pessimistische Zukunftserwartungen stärker in die Entscheidung eingehen als optimistische. Bestehende Risiken müssen im Jahresabschluss erfasst werden.

Grundsätze der Periodenabgrenzung Realisationsprinzip § 252 (1) Nr. 4 + 5 Berücksichtigung von Erträgen und Aufwendungen im Jahresabschluss darf erst erfolgen, wenn sie tatsächlich realisiert sind Imparitätsprinzip § 252 (1) Nr. 4 Noch nicht realisierte, aber bereits verursachte Gewinne dürfen bis zur Realisation des Ertrags noch nicht erfasst werden [zu den Ausnahmen siehe § 268 (8) HGB]. Noch nicht realisierte, aber bereits verursachte Verluste müssen bereits erfasst werden Konkretisierung durch: Niederstwertprinzip Höchstwertprinzip Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, § 249 HGB

Periodenabgrenzung Prinzip der Zuordnung periodenübergreifender und leistungsneutraler Ausgaben und Einnahmen, § 250, § 252 (1) Nr. 5 HGB zeitanteilige Verrechnung von zeitraumbezogenen, mehrere Rechnungsperioden umfassenden Ausgaben und Einnahmen, z. B. Zinsen, Mieten Verrechnung von leistungsneutralen Ausgaben und Einnahmen in der Periode, in der sie bekannt werden bzw. auf die sie sich beziehen

Grundsätze der Bilanzverknüpfung Grundsatz der Bilanzidentität Übereinstimmung der Schlussbilanz einer Periode mit der Anfangsbilanz der nächsten Periode, § 252 (1) Nr. 1, § 265 (2) HGB Grundsatz der Bilanzkontinuität Verknüpfung zweier aufeinander folgender Schlussbilanzen in formeller Hinsicht: Beibehaltung der Gliederung, § 265 (1) HGB übereinstimmende inhaltliche Abgrenzung der Bilanzposten gleiche Benennung der Posten

Grundsätze der Bilanzverknüpfung materieller Hinsicht: Anwendung gleicher Bewertungsgrundsätze, § 252 (1) Nr. 1 + 6 HGB Zweck: Wahrung der Vergleichbarkeit